Sie sind hier

Suchformular

Die Verkehrsordnung des deutschen Buchhandels – auch für Selfpublisher ein Blick wert

spubbles

Der deutsche Buchmarkt hebt sich durch spezielle Branchenvereinbarungen von Buchmärkten in anderen Ländern ab. Diese sind vor allem durch den geschichtlichen Hintergrund geprägt, wie die Kleinstaaterei, das traditionelle Kommissionsgeschäft und die Notwendigkeit der Buchmessen, um bei verschiedensten Währungen überhaupt Geschäfte betreiben zu können. Wie in jedem Geschäftsbetrieb wurden Regelungen erforderlich, die über das allgemeine Handelsgesetz hinausgehen. Diese Regelungen nennt man heute die Branchenvereinbarungen.

Das Spartenpapier

Unter diese Branchenvereinbarungen fallen neben der Satzung des Börsenvereins unter anderem auch das Spartenpapier und die Verkehrsordnung. Dabei handelt es sich um sogenannte „Handelsbräuche“, diese Vereinbarungen sind damit streng genommen nicht rechtliche bindend, zeigen aber wie der Buchhandel in Deutschland funktioniert

Handelsbräuche sind keine zwingend gültigen Rechtsnormen und auch kein Gewohnheitsrecht“ schreibt Christina Schorlinger zum Thema Verkehrsordnung im Börsenblatt. Genauer wird auf Paragraph § 346 HGB hingewiesen, der wie folgt lautet: „Unter Kaufleuten ist in Ansehung der Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.“

Das Spartenpapier steht der Verkehrsordnung voran. Es beinhaltet die allgemeinen Verhaltensgrundsätze der einzelnen Beteiligten innerhalb der Branche. Autoren werden als Content-Lieferanten hier nicht aufgeführt, weil sie mit dem Vertrieb im klassischen Sinne nichts zu tun haben. Wird aber der Autor zum Selfpublisher und nimmt den Vertrieb seines Buchs selbst in die Hand, werden für ihn Verkehrsordnung und Spartenpapier relevant.

Während das Spartenpapier eine Orientierungshilfe für das Verhalten gegenüber den Partnern der jeweils anderen Sparten festhält, geht es in der Verkehrsordnung ins Detail.

Die Verkehrsordnung

Zwischen Verlagen, Zwischenbuchhandel und Buchhandel herrscht – heute wie auch früher – also eine Art gentlemen’s agreement, was zur Folge hat, dass ein lauter Aufschrei durch die Branche gehen kann, wenn man die Gepflogenheiten nicht kennt oder nicht beachtet. Die erste buchhändlerische Verkehrsordnung wurde bereits 1888 beschlossen, die aktuelle Fassung ist aus dem Jahr 2006, die wiederum im Jahr 2015 aktualisiert wurde und damit auch heute noch eine bindende und aktuelle Vereinbarung darstellt.

Um also auch als Selfpublisher zu verstehen, wie der Markt funktioniert und, um nicht in jedes Fettnäpfchen zu treten, lohnt sich ein Blick auf die Branchenvereinbarungen – insbesondere die Verkehrsordnung. Diese geht sehr stark ins Detail, was die Abläufe zwischen den Handelspartnern betrifft und bleibt damit die informativste Quelle.

Der Börsenverein definiert die Verkehrsordnung wie folgt:

„Die Verkehrsordnung für den Buchhandel enthält „Mustergeschäftsbedingungen“, die von den Verlagen, Sortimentsbuchhandlungen und Zwischenbuchhändlern in ihrem Geschäftskontakt untereinander angewandt werden können. Rechtlich stellt die Verkehrsordnung eine beim Bundeskartellamt angemeldete unverbindliche Konditionempfehlung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels dar. In vielen Vorschriften entspricht die Verkehrsordnung dem allgemeinen Zivilrecht; teilweise stellt sie eine Kodifizierung der Handelsbräuche im Buchhandel dar. Insoweit entfaltet sie Wirkung auch für dem Börsenverein nicht angeschlossene Unternehmen.“

Besondere Regelungen im buchhändlerischen Betriebsablauf

Welche Punkte in der Verkehrsordnung könnten nun für Selfpublisher, die den Vertrieb ihrer Bücher selbst übernehmen, interessant sein?

Beispielsweise findet man hier die genaue Definition von „Erscheinungstermin“ und „Erstverkaufstag“ oder die Bedeutung des VLBs für den veröffentlichten Endpreis. Denn der Preis der hier gemeldet wird, gilt automatisch als verpflichtend für den Handel.

Weiterhin geht es auch um Sonderpreise oder Ladenpreisänderungen. Zu welchem Zeitpunkt werden diese gültig für gedruckte Bücher und e-Books?

Außerdem findet sich hier die Regelung zum Porto. Wie viel darf berechnet werden? Warum und wann darf der Buchhändler die Portokosten von der Rechnung streichen beziehungsweise eigenmächtig anpassen? Wie laufen Bestellungen ab und wie ist das mit der Remission?

All diese Fragen beantwortet die Verkehrsordnung, die mit 9 Seiten durchaus überschaubar bleibt und damit für jeden Interessierten schnell gelesen ist.

von Katharina Faußner, www.spubbles.de