
Wie AutorInnen es vermeiden, Textdiebe zu werden, und sich selbst vor Ideenklau schützen.
Ein Plagiator sollte den Autor hundertmal abschreiben müssen.
Karl Kraus (1874–1936)
Was ist eigentlich ein Plagiat?
Von Plagiaten sprechen wir, wenn jemand die geistige Leistung und Arbeit eines anderen als die eigene ausgibt.
Während der Schullaufbahn hat wohl jedeR von uns mal abgeschrieben. Die Lehrer haben uns mit Schulranzen auf den Pulten und durch Ermahnungen darauf hingewiesen, dass Rüber-Blinzeln nicht erlaubt ist. Wir taten es trotzdem, mit nicht ganz reinem Gewissen. Im Internet gibt es weder strenge Lehrerinnen noch Sichtschutz. Da legt auch niemand den Arm quer über die spannende Seite. Ist das Abschreiben hier erlaubt? Nein. Denn ...
1965 wurde das (weitgehend) heute noch geltende Urheberrechtsgesetz eingeführt.
Erste Vorläufer sind seit Anfang des achtzehnten Jahrhunderts bekannt. Im Rahmen der Berner Übereinkunft von 1886 wurde erstmals ein internationales Abkommen zum Urheberschutz beschlossen.
Wenn ich ein Buch, einen Blogartikel, einen Beitrag oder eine Geschichte verfasse, bin ich die Urheberin des Textes. Das Urheberrecht liegt immer beim Autor. Wenn ich etwa für mein Buch einen Verlagsvertrag abschließe, übertrage ich dem Verlag nur ebenfalls im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelte Nutzungs- und Verwertungsrechte, zum Beispiel das Recht zur „Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes“, „das Abdruckrecht“, „das Verleihrecht“, vielleicht auch „das Übersetzungsrecht“, „das Aufführungsrecht“, „das Videogrammrecht“ et cetera. Ich kann das Urheberrecht nicht verschenken, verkaufen oder komplett weitergeben, nur das Vererben ist möglich. Und erst, wenn ich mindestens siebzig Jahre tot bin, erlischt dieses Recht. Es regelt, dass niemand meine Texte als seine eigenen ausgeben darf.
Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes, steht in Paragraf 7 des Urheberrechtsgesetzes. Werke erläutert Paragraf 2, Absatz 2, als persönliche geistige Schöpfungen.
Dem Urheber oder der Urheberin steht laut Paragraf 15, Absatz 1 und 2, das ausschließliche Recht zu, das von ihm oder ihr geschaffene Werk in körperlicher und unkörperlicher Form zu verwerten beziehungsweise öffentlich wiederzugeben. Hierzu zählt insbesondere das Recht, das Werk:
• zu vervielfältigen und zu verbreiten (§ 16 und 17 UrhG) und
• im Internet zugänglich zu machen (§ 19 UrhG).
Anders als zum Beispiel bei Patenten muss man urheberrechtlich geschützte Texte nirgendwo anmelden. Als Autorin genieße ich den Schutz des Urheberrechts, sobald ich etwas schreibe, was eine persönliche geistige Schöpfung darstellt.
Darf ich Infos aus anderen Büchern oder dem Web für eigene Texte nutzen?
Egal ob man einen Zeitungsartikel, wissenschaftliche Arbeiten, einen (historischen) Roman oder ein Sachbuch schreibt: Die Recherche gehört zu den Vorarbeiten. Vor Jahren hatte ich aus diesem Grund einen Ausweis für die Landesbibliothek im Geldbeutel, heute nutze ich meinen PC. Die in Büchern und im Web gefundenen Inhalte darf ich nutzen, wichtig ist allerdings, die Quellen richtig wiederzugeben. Wenn ich Inhalte aus einem anderen Buch in meinem verwerten will, muss ich Folgendes als Fußnote, direkt im Text oder in einem angehängten Verzeichnis anführen:
Name des Autors, Titel des Werkes, Verlag, (Erscheinungsort, Erscheinungsjahr,) Seitenzahl.
Gebe ich Inhalte aus dem Web wieder oder zitiere ich sie, nenne ich als Quelle nach Möglichkeit:
Verfasser. (Erscheinungsjahr). Titel. Online in Internet: URL = Internetadresse [und/oder URN]. Stand: Datum. (Nach APA: www.edu.lmu.de/apb/dokumente-und-materialien/dokumente-bachelor/hinweise-zur-apa.pdf.)
Quellen im Internet sind veränderbar und können jederzeit gelöscht werden. Im Unterschied zu gedruckten Werken ist hier das Datum des Zugriffs unverzichtbar. Da nicht immer Seitenzahlen anzugeben sind, weichen Sie auf Kapitelüberschriften oder die Nummer des zitierten Absatzes aus. So erleichtern Sie dem Suchenden den Zugriff auf den Originaltext. Schreiben sie Internetadressen im Fließtext und verzichten Sie auf Silbentrennung, damit sich keine falschen Bindestriche einschleichen.
Wie darf ich jemanden zitieren?
Treffende Zitate verleihen Aussagen in Artikeln oder Sachbüchern Substanz, belegen ihre Glaubwürdigkeit. Sie sollten allerdings nicht mehr als ein Drittel meines Textes ausmachen und eher als Würze, denn als Grundnahrungsmittel verwendet werden. Wenn ich mich beim Zitieren an die folgenden vier Punkte halte, mache ich rechtlich alles richtig, sagt Lisa Jungblut, Studentin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und zuständig für die Ausleihe der Plagiatssoftware:
• Ich kennzeichne stets, wo ein Zitat beginnt und wo es endet. In wissenschaftlichen Arbeiten setze ich Zitate bis zu einer Länge von drei Zeilen in Anführungszeichen. Bei längeren Zitaten rücke ich den Text ein, nutze eine kleinere Schriftgröße und verzichte dann auf die Anführungszeichen.
• Ich versehe jedes Zitat mit einer Fußnote. Wenn ich die Quelle zum ersten Mal nenne, gebe ich alle Angaben: Autor – Titel – Verlag – Erscheinungsjahr – Seite. Jede weitere Fußnote, die sich auf diese Quelle bezieht, kann ich mit einer Abkürzung versehen: Autor – Jahr – Seite.
• Innerhalb der Anführungszeichen gebe ich das Zitat wörtlich wieder. Bei indirekten Zitaten muss ich auf die grammatikalische Richtigkeit achten, der eigene Satz und das Zitat müssen dabei eine einheitliche Tempusform haben.
• Wenn ich beim Zitat ein Wort oder einen Satzteil weglasse, verwende ich anstelle dessen die eckigen Klammern mit drei Auslassungspunkten darin.
Ganz wichtig ist außerdem, dass ich nur zitiere, um eigene Ansichten und Gedanken zu belegen oder zu unterstützen. Ich darf nicht einfach etwas irgendwo abschreiben, samt Quellenangabe, weil ich es selbst nie so schön hätte sagen können oder weil ich weder Zeit noch Lust hatte, eigene Worte dafür zu finden. Zitate sind nicht dazu da, mir Arbeit zu ersparen!
Was, wenn ich mich nicht ans Urheberrecht halte?
Interview mit Tim Eller, Rechtsanwalt für Urheber- und MedienrechtWas kann passieren, wenn ich mich nicht an das Urheberrecht halte?
Dann droht Ihnen eine Abmahnung. Möglicherweise müssen Sie Schadenersatz leisten und die Anwaltskosten des Klägers übernehmen, die durchaus sehr hoch sein können. Zusätzlich werden Sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der Sie sich dazu verpflichten, den Text nicht weiterzuverbreiten. Wenn sich allerdings herausstellt, dass es sich nicht um ein Plagiat handelt, dann dreht sich der Spieß schnell um. Das heißt, Sie bekommen eventuell selbst eine Abmahnung und alle Kosten fallen auf Sie zurück.Benötige ich für die Abmahnung und die Unterlassungserklärung zwingend einen Anwalt?
In diesem Fall müssen Sie sich zunächst fragen, ob Sie imstande sind, eine Abmahnung zu schreiben, in der formell alles seine Richtigkeit hat und ebenso eine Unterlassungserklärung einzufordern. Da sind selbst Anwälte aus anderen Fachgebieten oft überfordert. Spätestens wenn der Fall vor dem Landgericht landet, sind Sie ohne Anwalt nicht zugelassen. Insofern empfiehlt es sich, von Anfang an einen Anwalt für Urheber- und Medienrecht zurate zu ziehen. Oftmals erleben wir, dass wir erst viel später eingeschaltet werden und der Schaden im besten Fall nur noch zu begrenzen ist.Wie hoch kann der Schadenersatz für Textübernahme sein?
Da gibt es verschiedene Berechnungsmodelle. Die gängigste Methode ist die sogenannte Lizenzanalogie. Eine pauschale Zahl kann ich Ihnen nicht nennen. Das hängt vom Erfolg Ihres Werkes ab, von der Länge der übernommenen Textstellen, davon, wie lange der Text verwendet wurde und Vielem mehr. Die konkrete Höhe würde letztlich das Gericht bestimmen.Kann ich mich gegen Schadenersatzforderungen und die Übernahme der Anwaltskosten versichern?
Grundsätzlich übernehmen die Rechtsschutzversicherer die Kosten nicht. Vereinzelt gibt es jedoch Policen, die solche Risiken zumindest teilweise abdecken. Sie bleiben aber in jedem Fall die Ausnahme.Wie stehen die Chancen, die Anwaltskosten zurückzubekommen?
Das hängt davon ab, ob wirklich ein Plagiat vorliegt. Oft liegen die Fälle nicht ganz eindeutig, dann wird meist versucht, sich außergerichtlich zu einigen. Doch wenn tatsächlich abgeschrieben wurde, wird die Sache durchgezogen, landet vor Gericht, und die Kosten fallen zur Gänze an den Plagiator. Je offensichtlicher das Plagiat ist, und wenn Sie das auch nachweisen können, umso besser stehen Ihre Chancen, die Anwaltskosten erstattet zu kommen. Werden Sie hingegen selbst in Anspruch genommen, geht es direkt um die Abwehr der gegnerischen Kosten. Die erhobenen Vorwürfe und die Forderungen sind in der Regel nur mit fachlicher Hilfe zu entkräften und abzuwehren.Haben Plagiatsvorwürfe in den letzten Jahren zugenommen?
Ja. Einfach weil es sehr viel leichter geworden ist, Texte zu publizieren und Autoren nicht mehr zwingend auf die großen Verlagshäuser angewiesen sind. Da beobachte ich schon, dass viele ihr kreatives Glück versuchen, ohne sich mit den Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen und somit vermehrt Plagiatsvorwürfe aufkommen. Viele Autoren verkaufen Bücher in geringen Auflagen und so fehlen natürlich die Mittel, gegen die (vermeintlichen) Plagiatoren vorzugehen. Es gibt immer wieder Romane, die gewisse Parallelen haben, über die man sich wundert, und da gilt es herauszufiltern, ob das eine Reihung unglücklicher Zufälle ist oder ob tatsächlich ein Plagiat vorliegt.Ein Plagiat liegt vor, wenn Text geklaut wurde. Wie sieht es rechtlich bei Ideenklau aus?
Das Urheberrecht greift tatsächlich nicht beim Diebstahl von Ideen oder Konzepten. Das Urheberrecht schützt lediglich Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Doch Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Titelschutz sind nur einige Beispiele, die ebenfalls zum Tragen kommen und in die juristische Wertung eingreifen können. Liegt zumindest in Teilen ein Verstoß hiergegen vor, kommt man gegebenenfalls auch bei der Übernahme fremder Ideen nicht ohne Inanspruchnahme davon.
Upps, ich hab es getan ...
Halte ich mich nicht an geltende Zitatregeln, verstoße ich gegen das Urheberrecht. Nun könnte mir eine Abmahnung ins Haus flattern, die von mir eine „Unterlassungserklärung“ verlangt. Mit der sage ich, dass ich das, was ich getan habe, nie wieder tun werde. Ich könnte auch direkt aufgefordert werden, Schadenersatz für die „Übernahme des Textes“ zu zahlen oder dafür, den Autor, die Autorin nicht genannt zu haben. Auf seiner Website erklärt Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, dass so ein Schadenersatz „anhand dessen berechnet“ wird, „was man sonst für den Text hätte zahlen müssen“ und diese Summe sei „vom Umfang, Dauer der Nutzung und Bekanntheit des Autors abhängig, ein Zeitungsartikel oder ein Blogbeitrag kann schnell 500 Euro kosten.“ (Dr. Thomas Schwenke, 2011: https://drschwenke.de/texte-richtig-zitieren-statt-plagiieren-anleitung-mit-checkliste/; unter: „Die Folgen – Was kann passieren, wenn man gegen diese Regeln verstößt?“, abgerufen am: 31.08.2017.)
§ 106 UrhG: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.*
* https://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html
Achtung Ausnahme: Gesetztestexte unterliegen nicht dem Urheberrecht und dürfen ohne Quellenangabe zitiert werden.
Bestsellerautorin sieht sich mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert
Eines der erfolgreichsten E-Books auf Amazon wurde von der Plattform gelöscht, der Verlag verhängte einen Lieferstopp und das Buch war nur noch gebraucht erhältlich. Grund dafür waren Vorwürfe von LeserInnen, der Titel sei bei einer anderen Autorin abgeschrieben worden. Der Shitstorm in verschiedenen Netzwerken nahm enorme Ausmaße an und die betroffene Autorin verweigerte jede Stellungnahme. Der geschädigte Verlag und die Plagiatorin einigten sich in diesem Fall außergerichtlich. Allerdings wäre Strafanzeige möglich gewesen, bei der bis zu drei Jahre Haft gedroht hätten. Der Fall liegt einige Jahre zurück, doch die Betroffene bittet darum, an dieser Stelle weder genannt noch zitiert zu werden.
Plagiate unter AutorInnen – ein heißes Thema
Im Web finden sich viele Geschichten zum Thema Plagiate. In den sozialen Netzwerken werden diese Storys verbreitet und entrüstet kommentiert. Es wird davon abgeraten, Kurzgeschichten in Literaturforen zu veröffentlichen oder Romanideen in Autorengruppen zu diskutieren. Denn die Kopiertaste ist schnell gedrückt. Schon wenige Sekunden nach dem Onlinestellen können Unbekannte eine Geschichte kopieren und als E-Book hochladen.
Ich habe mehrere im Netz ausfindig gemachte Betroffene persönlich angeschrieben. Sowohl solche, die laut dem Urteil von LeserInnen abgeschrieben haben, als auch solche, die sich entrüsten, weil andere sich an ihren Ideen und Worten bedient haben. Auf manche Anfragen erfolgte keine Reaktion, andere Autorinnen reagierten mit Erschrecken und der Bitte, die Sache ruhen zu lassen: zum Schutz der Kinder, der Familie, der sich eben erst langsam beruhigenden Gefühle. Einige erklärten, die Anschuldigung sei irrtümlich aufgekommen, wieder andere wiesen alle Vorwürfe von sich, den Plagiatsverdacht hätten Fans und Leserinnen festgestellt, sie als Autorinnen* hätten mit der Sache überhaupt nichts zu tun gehabt und die verdächtige Kopie auch nie gelesen.
Es scheint einen enormen Unterschied zu machen, die Plagiatsverdachtsfälle teilweise anonym im Netz zu diskutieren oder in einem Artikel in einer Autorenzeitschrift Stellung dazu zu beziehen. Kaum eine möchte ihre Erfahrungen öffentlich machen und ihre Einsichten teilen, zu sehr zerrten solche Fälle an den Nerven aller Beteiligten. Manche scheuen den Weg in die Öffentlichkeit auch, weil sie schlechte Rezensionen erwarten: von den Fans der Autorin, die sie beschuldigen. Auf mein Nachhaken unter Rezensenten und Leserinnen wurden kritische Rezensionen auf den großen Portalen gelöscht. Plötzlich herrschte allgemeine Unsicherheit, ob es sich um tatsächliche Plagiate handelte oder ob man befreundeten Autorinnen einen Gefallen tun wollte.
* Ich habe tatsächlich nur weibliche Betroffene ausmachen können, was nicht heißen muss, dass es so was unter Männern nicht gibt ...
Schreibfair bemüht sich um Fairness
Erst war es eine Facebook-Gruppe, in der sich Betroffene und Interessierte zum Thema „Plagiate auf dem Buchmarkt“ austauschten. Die Gruppengründer stellten schnell fest, dass viele Gerüchte und Halbwahrheiten die Runde machten. Deshalb riefen sie das Projekt Schreibfair (schreib-fair.blogspot.de) ins Leben. Die Freiwilligen sehen sich als eine Anlaufstelle für AutorInnen wie LeserInnen und bieten Unterstützung an, um Plagiatsfälle aufzudecken, den PlagiatorInnen das Verbreiten ihrer Texte zu erschweren und dadurch auch die Öffentlichkeit auf diese Form des Diebstahls aufmerksam zu machen.
Im Winter 2015 und Frühjahr 2016 rollte laut Schreibfair eine regelrechte Plagiatswelle durch Deutschland. Ich schreibe hier bewusst Schreibfair, denn das Team hat mich gebeten, keine Namen zu nennen oder Fotos zu veröffentlichen. Der Grund? „Die aggressive Energie der Erwischten.“
Mehrere Verdachtsfälle pro Woche wurden der Initiative gemeldet. Seither sei es bedeutend ruhiger geworden und viele Anfragen würden schnell aufgeklärt. So seien beispielsweise auch Bücher dabei, die von ihren AutorInnen unter neuem Cover und Titel oder unter einem anderen Pseudonym erneut hochgeladen wurden. Diese hätten die LeserInnen als Plagiat eingestuft.
Ihre Trickkiste beim Prüfen von verdächtigen Texten wollen die Mitglieder von Schreibfair nicht offenlegen, doch erhärtet sich ein Verdacht, informieren sie den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin. Nur wenn der Fall eindeutig liegt, berichten sie auch auf ihrem Blog und ihrer Facebook-Seite öffentlich darüber. Es ist ihnen wichtig, dass Textdiebe sich nicht mehr sicher fühlen und sich verstecken können, weil es dreiste Wiederholungstäter unter PlagiatorInnen gebe.
Schreibfair fordert uns AutorInnen auf, uns gegen AbschreiberInnen zu wehren, auf Amazon Urheberrechtsmeldung zu machen, den Plagiator zum Titel-Löschen aufzufordern und selbst Anzeige zu erstatten. Für die Urheberrechtsmeldung finden Sie als VerkäuferIn (und RechteinhaberIn) auf Amazon ein Formular, in dem Sie sich beschweren können, wenn Ihre Rechte verletzt werden. Anscheinend fürchten viele AutorInnen die Auseinandersetzung oder haben Angst vor hohen Anwaltskosten. Doch Schreibfair ist sich sicher: „Je mehr AutorInnen sich wehren, umso schwieriger wird es für die Textdiebe.“
Zu Unrecht verurteilt
Autorin Meier (Name geändert, der Redaktion bekannt) ist von Rezensenten auf Amazon als Plagiatorin bezeichnet worden. Sie selbst sieht das anders. Vom Plagiatsvorwurf hat sie durch die erste 1-Stern-Rezension erfahren. Ich bin dankbar, dass sie mit mir über ihre Erfahrungen spricht. Das wollte sonst kaum eineR.
„Was haben diese ungerechtfertigten Vorwürfe in Ihnen ausgelöst?“, habe ich die Autorin gefragt. Ihre Antwort: „Im ersten Moment: Wut, Enttäuschung, Ohnmacht.“ Nach dem ersten Schock, als das klare Denken wieder einsetzte, war ihr dann klar: „Ich muss mich mit den Vorwürfen auseinandersetzen. Als Erstes habe ich eine Nachricht an Amazon geschrieben, dass ich des Plagiats bezichtigt werde und sie den Fall bitte prüfen mögen. Es kamen jedoch nur Standardantworten zurück, dass schlechte Rezensionen zwar ärgerlich seien, aber keine der Rezensionen gegen die Amazon-Vorschriften verstoße. Danach habe ich die Gruppe Schreibfair kontaktiert und um Prüfung des Falles gebeten. Denen war das Buch bereits bekannt und Sie haben mir geschrieben: ‚Wir haben inzwischen beide Titel verglichen. Es gibt Ähnlichkeiten bei einigen Szenen, aber Ihr Buch ist kein Plagiat. Wir würden Ihnen raten, die Leser-Bewertungen zu ignorieren. Nach unserer Erfahrung läuft sich so etwas tot. Sollte es noch zu weiteren Anschuldigungen kommen, kontaktieren Sie uns gerne wieder. Das Team von Schreibfair.‘“
Weiter erzählt Meier: „Als auch nach mehrmaligem Melden der Rezensionen mit Hinweis auf die Prüfung durch Schreibfair keine Reaktion seitens Amazon kam, habe ich resigniert. Zwar wurde eine Rezension leicht zensiert – durch Löschung eines persönlichen Angriffes, aber ansonsten sieht Amazon keinen Grund, einzugreifen. Ich denke, hier würde nur ein Anwalt helfen.“
Hat sie Tipps für Autorinnen und Autoren, denen Ähnliches widerfährt? „Wenn die Finanzen es zulassen: zum Anwalt gehen“, rät Meier. „Aber ich denke, das Thema wirft übergeordnete Fragen auf, über die es sich vielleicht nachzudenken lohnt: Was macht die Anonymität des Internets mit uns? Wie sinnvoll ist ein Bewertungssystem wie das von Amazon? Und so weiter ...“
Wie kann ich überprüfen, ob meine Urheberrechte verletzt wurden?
Meistens sind es aufmerksame LeserInnen, die Literatur-Plagiate entdecken. Es gibt aber auch etliche Möglichkeiten, sich selbst auf die Suche nach abgeschriebenen Textstellen zu machen. Im Netz habe ich mehrere kommerzielle Seiten gefunden, die dabei helfen, Plagiate aufzuspüren. Die meisten Betreiber dieser Seiten kooperieren mit Google. Die günstigste Möglichkeit zu schauen, ob jemand meine Texte oder gar mein Buch abgeschrieben hat, ist also, einen Teil davon direkt bei Google oder Google Books einzugeben. Die Ergebnisse überraschen mich. Innerhalb von Sekunden findet Google Books jeden meiner Blogartikel, auch wenn ich mich nur an drei zusammenhängende Wörter erinnere. Es findet auch die Zeilen aus meinem zuletzt erschienenen Krimi. Das verwundert mich. Ist dieser doch im Moment erst als Printexemplar auf dem Markt. Die Quelle deutet auf Buchpiraterie hin, doch das ist ein anderes Thema ...
Besonders wichtig: Plagiatsprävention!
Natascha Miljković, Inhaberin der Agentur Zitier-Weise, macht sich nicht auf die Suche nach Fehlern in alten Arbeiten, sie bietet unter anderem Kurse und Hilfe zur Plagiatsprävention: um Quellen sicher zu kennzeichnen und erst gar nicht unter Plagiatsverdacht zu geraten. Der Goldegg Verlag mit Sitz in Berlin und Wien schickt seine SachbuchautorInnen beispielsweise zu ihr ins Seminar.
Wie ist sie auf die Idee gekommen, Services zur Plagiatsvermeidung anzubieten? – Miljković: „Die Idee, sich in diesem Bereich zu betätigen, entstand, während ich an der Medizinischen Universität Wien über zwei Jahre für die interne Kontrolle die diversen Möglichkeiten begutachtete und testete, die es zur Implementierung von Plagiatsprüfprogrammen gibt. Das Thema akademische Integrität umspannt so viel mehr Themen, dass ich nach Abschluss des Projektes unbedingt weiter dranbleiben wollte. RRI, also Responsible Research and Innovation, ist ja auch ein wichtiges EU-weites Anliegen und gerade sehr aktuell.“
Plagiatsprüfprogrammen steht die Expertin allerdings eher kritisch gegenüber. „Das klingt paradox“, gibt sie zu, da sie ja einige selbst regelmäßig für Aufträge von KundInnen verwende. Nur: „Zuallererst können diese Programme gar KEINE Plagiate feststellen, es sind Textvergleichsprogramme, nicht mehr und nicht weniger! Die vermeintlichen ‚Plagiatsprozente‘ sind lediglich Ähnlichkeitswerte aus dem Vergleich eines Prüftextes mit unzähligen anderen Quellen. Gefunden wird alles, was irgendwie elektronisch zu finden ist, die Programme können aber kaum unterscheiden, ob ein Zitat richtig ist, richtig gesetzt wurde und überhaupt Sinn ergibt. Ohne genaue Durchsicht einer Bearbeiterin oder eines Bearbeiters kann man NICHTS dazu aussagen, wenn man sich nur die Prozente besieht.“
Ob sie etwas besser kann als die Programme, möchte ich von Natascha Miljković wissen. Ihre Antwort: „,Besser‘-Können nehme ich für mich nicht in Anspruch! Nachdem ich diese Spezialprogramme nun schon seit fast acht Jahren regelmäßig, fast tagtäglich verwende, kann ich durch meine praktischen Erfahrungen die Grenzen (!) des Machbaren sehr genau einschätzen – ich teste immer wieder auch, wie sich die vielversprechendsten Programme entwickeln. Das beginnt schon bei der Auswahl des geeignetsten Programmes für unterschiedliche Textsorten. Vor allem für englische Texte sind manche Programme ein wenig besser geeignet als andere. Und ich verlasse mich nie auf die Werte; ich sehe jede Fundstelle durch und entscheide! Meist bleibt von den anfänglichen Prozentzahlen am Ende meiner Bearbeitung nicht mehr viel über, aber DAS ist dann das wirklich Entscheidende, da muss nachgearbeitet werden.“
Ihre Tipps für Sachbuchautoren: „Beginnen Sie schon ab Tag eins Ihrer Recherche, SEHR genau zu dokumentieren, welche Quellen Sie wann, wo und wie verwenden! Schreiben Sie lieber hundertmal eine Quellenangabe auf, als einmal zu wenig! Notieren Sie sich, wo Sie beim Schreiben meinen, das könnte Ihnen jetzt eingefallen sein, weil Sie erst kürzlich was Ähnliches gelesen haben, und gehen Sie dem unbedingt noch nach. Und wenn Sie etwas zitieren, achten Sie ganz besonders auf die Einflechtung des Inhalts und der Argumentation dazu. Der eigentliche Sinn des Zitierens ist ja, was mit den Zitaten ANZUFANGEN! Dann kann man natürlich immer noch einige Worte oder Phrasen ähnlich haben wie im Original, was manchmal nicht zu umgehen ist (Stichwort: Fachvokabeln), aber es ist korrekt angestellt.“
Können AutorInnen sich denn nicht allein auf ihre LektorInnen verlassen? „Obwohl es meiner Meinung nach in Verlagen heutzutage ohnedies Teil des professionellen Lektorates sein sollte, eine Plagiatsprüfung vorzunehmen, passiert das meines Wissens nicht flächendeckend“, meint Miljković. „AutorInnen, und allen voran natürlich SelfpublisherInnen, sollten daher Initiative ergreifen, dies aktiv von LektorInnen einfordern, eine Plagiatsprüfung selbst durchführen oder PlagiatsprüferInnen beauftragen.“
Wie finde ich seriöse PlagiatsprüferInnen? – Dazu Miljković: „Meiner Meinung nach ist es wichtig, einen genauen Kostenvoranschlag zu bekommen. Wenn Sie darin als Kunde dann nur lesen ‚Plagiatsprüfung‘ oder ‚Einspeisen in Plagiatssoftware‘, wäre ich sehr vorsichtig. Auch wenn die Plagiatsprüfung angeblich nur ein, zwei Stunden dauert. Das bedeutet meist: Jemand lädt Ihr Dokument in ein Prüfprogramm und Sie bekommen den automatischen (!) Prüfbericht zugesandt.“
„Das kann ich allerdings auch selber“, gebe ich zu bedenken. „Genau“, sagt die Expertin. „Deshalb rufen Sie die Leute vorher an und löchern diese, wie sie ‚plagiatsprüfen‘, für wen sie so arbeiten, welche Fachrichtungen sie häufig zum Überprüfen bekommen, wie lange sie das schon machen und so weiter! Ich finde es sehr wichtig, regelmäßig Plagiatsprüfungen durchzuführen, um die Macken der Programme auszuloten, damit sie die Ergebnisse nicht zu sehr verfälschen. Sehr wichtig sind auch Datenschutz und Verschwiegenheit. Es geht in den meisten Fällen um noch nicht veröffentlichte Manuskripte der KundInnen. Da darf man hundertprozentig erwarten, dass die Dokumente korrekt gehandhabt werden.“
Ein Anliegen der Expertin ist es, die Mythen und Missverständnisse aufzubrechen, die es um Plagiate gibt: „Schreiben und wissenschaftlich Arbeiten lernt man nicht durchs Darüber-Reden! Dennoch wird in vielen Studienfächern selten bis gar nicht geschrieben, werden keine Haus- oder Seminararbeiten eingefordert. Woher sollen Studierende dann den Umgang mit wissenschaftlicher Literatur ‚können‘?! Geben wir den Studierenden mehr konstruktives Feedback, auch mehr formelle Aufmerksamkeit für ihre Texte! Oft höre ich von KundInnen, das einzige Feedback, das sie auf ihren ersten Entwurf der Abschlussarbeit von den Betreuenden bekommen hätten, war: ‚Ja, schon ganz okay, arbeiten Sie da noch dran!‘ Das wäre doch auch für erfahrene Wissenschaftler als Review VIEL zu wenig! Würden wir an Hochschulen an einer besserer Fehlerkultur arbeiten, wäre das ‚Plagiatsgespenst‘ bald sehr viel weniger bedrohlich.“
AutorInnen könne sie nur auffordern: „Holen Sie sich, was Sie brauchen, um Texte noch intensiver zu bearbeiten! Unsere Gesellschaft mutiert, zumindest in Hinsicht auf Texte und Plagiate, zu einer selbstherrlichen ‚Empörungsgesellschaft‘. Spaß am Auffinden von vermeintlichem ‚Dreck am Stecken‘ von fehlenden oder falschen Zitaten, Plagiaten und so weiter hat schon so manchen Autoren-Konkurrenten zu Höhenflügen getrieben. Das finde ich einfach unnötig! Formelles soll passen, keine Frage, bitte niemals Urheber- und Verwertungsrechte anderer verletzen, aber dann wieder mehr Rückbesinnung auf die INHALTE und gute, ehrliche Reflexion darüber!“
Plagiatsfindungsprogramme/Plagiatserkennungssoftware im Netz: Wozu rät unsere Expertin Natascha Miljković?
• Ich rate zu PlagScan (www.plagscan.com). Besonders wenn man an aktuellen Themen arbeitet und/oder viele Online-Quellen verwendet. Preislich ist man ab 9,99 Euro dabei, wofür man Punkte kauft, die eine bestimmte Anzahl an Zeichen prüfen. Für diesen Preis kann man schon sehr viel machen!
• Obwohl es sehr teuer ist, empfehle ich für englischsprachige Texte iThenticate (www.ithenticate.com). Hier muss man mittlerweile mit mindestens 100 Euro für eine Lizenz rechnen, aber für wirklich wichtige Texte lohnt es durchaus. Die Hersteller kooperieren mit vielen Verlagen und Bibliotheken, da ist enorm viel Vergleichsmaterial dahinter. Das heißt, auch für deutschsprachige Texte ist iThenticate gut brauchbar!
• Bedingt brauchbar ist PlagAware (www.plagaware.com/de). Meine Erfahrungen zeigen, dass es stark auf den jeweiligen Fachbereich und die Textart ankommt, ob dieses System genug Vergleichsquellen einbezieht. Auch hier muss man sich Punkte kaufen, um zu prüfen. Mein Favorit ist es nicht, aber bei den günstigen Preisen ist ein Testlauf unproblematisch.
Wie vertrauenswürdig sind Internetquellen?
Der Großteil unserer Recherche-Informationen stammt heute aus dem Internet. Doch welche Quellen sind vertrauenswürdig? Wie kann ich die Aussagen in Blogs überprüfen? Auch wenn ich eine Aussage mehrmals im Web finde, heißt es nicht, dass sie wahr ist.
Heike Thormann, Autorin, Trainerin, Beraterin und Coach, gibt auf ihrem Blog (www.kreativesdenken.com) hilfreiche Tipps, um Internetquellen zu bewerten. Sie listet acht Punkte auf, von denen wir hier sieben in leicht veränderter, gekürzter Form wiedergeben – mit ihrem Einverständnis, versteht sich:
1. Der äußere Eindruck: Wie wirkt die Website auf Sie? Scheint eine sorgfältige, gern auch professionelle Hand hinter ihr zu stecken?
2. Die Aktualität: Wie aktuell sind die Webseite und ihre Texte? Wann gab es die letzte Veröffentlichung?
3. Der Autor: Sehen Sie sich das Impressum oder die [...] „Über mich“-Seite an. Wer betreibt diese Seite? Ein Unternehmen, eine Redaktion, eine Einzelperson? Welchen Hintergrund hat der Verfasser? Scheint er für das Thema qualifiziert zu sein?
4. Die Artikel: [...] Strotzen sie nur so vor Rechtschreibfehlern oder Flüchtigkeitsfehlern? Lassen Ihnen Grammatik und Satzbau die Haare zu Berge stehen?
5. Der Ton: Bleibt des Verfassers sachlich-informativ? Oder nutzt er die Internetquelle nur, um mal so richtig seine Meinung zu sagen, [...] anderen unbedingt ihre Fehler nachweisen zu wollen und Ähnliches mehr? Gleitet er gar in eine starke Werbesprache ab?
6. Die Werbung: Gibt es viel Werbung auf der Website? Scheint sie den Leuten eher etwas verkaufen, als sie sachlich informieren zu wollen? Wie unabhängig können ihre Texte noch sein?
7. Die Ziele: [...] Welche Ziele könnte der Verfasser verfolgen? Was könnte er von seinen Lesern wollen? Macht er gar einen „gekauften“ Eindruck? (1)
Wikipedia
JedeR von uns hat schon einmal auf Wikipedia nach Informationen zu einem Thema, einem Wort oder Sachverhalt gesucht. Für den privaten Gebrauch werden wir dort meistens fündig. Doch wie seriös ist diese Quelle, darf ich mich bei meiner Arbeit ausschließlich auf Inhalte dieser Website stützen?
Auf www.schreiben.zentrumlesen.ch findet sich ein spannender Artikel zur Verlässlichkeit von Quellen. Wikipedia wird dort als unzuverlässig eingestuft. Da die Namen der AutorInnen nicht bekannt sind, dürfen Wiki-Artikel nicht als Primärquelle verwendet werden. Zum Einlesen in ein Sachgebiet können die Informationen hilfreich sein, dann empfiehlt es sich aber, Fachlexika zu konsultieren oder die Aussagen durch Recherche zu überprüfen. (2) Wenden Sie sich dazu an Universitäts- oder Stadtbibliotheken, in Zweifelsfällen auch an Fachverbände wie die Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis e.V. (DGI) oder die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI).
Ein Plagiator als Nobelpreisträger?
2015 erschien im The Guardian eine Hitliste mit Songs und Interpreten, die ihre Hits abgekupfert haben sollen. Unter den Top Zwölf findet sich neben Led Zeppelin und Elvis Presley auch Bob Dylan. House Of The Risin’ Sun soll ebenso wenig von ihm selber stammen wie Blowin’ In The Wind. (3)
Dylan findet sich in guter Gesellschaft, immerhin wurde bereits Shakespeare mit dem Vorwurf konfrontiert, viele seiner Werke ganz einfach abgeschrieben zu haben. Damals standen die Geschichten im Mittelpunkt und wurden als Allgemeingut betrachtet. Die Autorinnen und Autoren waren für die Zuhörenden unwichtig. Zu unserem Glück ist das heute anders. Ein Hoch auf das Urheberrecht und darauf, dass wir es niemals verletzen werden!
Wie weh so eine Verletzung tun kann, dazu hätte ich hier gern die Geschichte einer Autorin erzählt, die Schlimmes erlebt und in einem autobiografischen Roman verarbeitet hat. Sie hat alles, was sie mir an Material gegeben hatte, kurz vor Redaktionsschluss zurückgezogen und mich eindringlich gebeten, weder ihren Namen noch ihr Buch zu erwähnen. SIE KANN EINFACH NICHT MEHR. Die Redaktion und ich hoffen, dieser Schluss spricht für sich.
Links
– www.buchreport.de/2016/09/29/wie-ein-it-profi-mit-schundbuechern-kindle-millionaer-wurde/
– www.uni-ulm.de/fileadmin/website_uni_ulm/kiz/bib/schuelermaterial/imblickpunkt-infoqualitaet.pdf
– http://elke-becker.com/streitigkeiten-um-urheberschaft-mit-martina-gercke
– https://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/fileadmin/Fachschaften/Germanistik/Richtiges_Zitieren.pdf
Anmerkungen
(1) Heike Thormann (2011): www.kreativesdenken.com/tipps/internetquellen-bewerten.html; Titel: 8 Punkte, um Internetquellen zu bewerten; Stand 31.08.2017
(2) www.schreiben.zentrumlesen.ch/myUploadData/files/schreibberat_idee1009_verlaesslichkeit_von_quellen.pdf; Stand 06.09.2017
(3) Clinton Heylin (2015): www.theguardian.com/music/2015/jul/02/the-great-rocknroll-swindle-10-classic-stolen-pop-songs-bob-dylan-elvis-new-order; Stand: 03.08.201
Autorin: Daniela Alge | https://algedaniela.jimdo.com
Weiterlesen in: Federwelt, Heft 127, Dezember 2017
Illustration: Carola Vogt
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Dieser Artikel steht in der Federwelt, Heftnr. 127 Dezember 2017: /magazin/federwelt/archiv/federwelt-62017
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