
Selfpublisher dürfen ab sofort Mitglied im Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di werden und müssen, wie neuerdings alle Neumitglieder, die neue Charta des VS akzeptieren.
Künftig können Selfpublisher leichter Mitglied des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) werden. Das haben die Delegierten der VS-Bundeskonferenz im Rahmen eines viertägigen Jubiläumskongresses in Aschaffenburg beschlossen. Dafür wurden die Aufnahmekriterien in der VS-Geschäftsordnung geändert.
Als Ausweis des fachlichen Könnens gelten nun auch »mehrere Veröffentlichungen [...] als Selfpublisher und Selfpublisherin oder Selbstvermarkter und Selbstvermarkterin«.
Die bekannten Selfpublisherinnen Monika Pfundmeier und Nike Leonhard, die der Delegiertenkonferenz als Gäste beiwohnten, sind dem VS unmittelbar nach diesem Beschluss beigetreten.
Hier der genaue Wortlaut dieses Teils der Geschäftsordnung in der neuen Fassung:
2 Mitgliedschaft
2.1 Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer gemäß Ziff. 2.2 sind Mitglieder der ver.di.
2.2 Mitglied des VS kann jede/jeder haupt- oder nebenberufliche deutschsprachige Autorin/Autor und jede/jeder im Organisationsbereich der ver.di lebende fremdsprachige Autorin/Autor werden, sofern sie/er ihr/sein fachliches Können hinreichend ausweist und sich zu den Grundsätzen des VS bekennt.
Als Ausweis des fachlichen Könnens gelten: eine Buchveröffentlichung, die nicht durch Einsatz eigener Geldmittel erkauft sein darf, oder eine vergleichbare literarische Tätigkeit wie die Sendung oder Aufführung eines Hör- oder Fernsehspiels, Theaterstücks oder Films; mehrere Veröffentlichungen in literarischen Anthologien, in Literaturzeitschriften, in elektronischen Medien und Feuilletons, als Selfpublisher und Selfpublisherin oder Selbstvermarkter und Selbstvermarkterin. Über die Aufstellung und Anpassung gemeinsamer Richtlinien zur Bewertung vergleichbarer literarischer Tätigkeiten verständigen sich Bundesvorstand und Landesvorstände.
Mitglied der Bundessparte Übersetzerinnen und Übersetzer kann jede/jeder haupt- oder nebenberufliche deutschsprachige Übersetzerin/Übersetzer werden, die/der eine veröffentlichte oder vertraglich vereinbarte Literaturübersetzung nachweist, die nicht durch Einsatz eigener Geldmittel erkauft sein darf – ob als Buch, Zeitschriftenbeitrag, Theaterstück, Hörspiel, Drehbuch etc.
Alle, die dem VS ab sofort beitreten wollen, müssen neuerdings die »Charta des VS« akzeptieren, die am 16. Februar 2019 ebenfalls auf der Delegiertenkonferenz beschlossen wurde. Hier ihr Wortlaut:
Charta des VS
Mit Wirkung ab 17. Februar 2019 wird die Zustimmung zu den »Grundsätzen des VS« in Form der Charta zur Wahrung der demokratischen Rechte zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme jedes neu eintretenden VS-Mitglieds.
- Der VS begreift sich als berufspolitische Instanz und zählt sich seit seiner Gründung zur internationalen Friedensbewegung.
- Die Mitglieder des VS vertreten die Freiheit des Wortes und der Kunst.
- Mitglieder des VS setzen sich, auch über Ländergrenzen hinweg, für die gegenseitige Achtung der Menschen untereinander ein.
- Die Mitglieder des VS sind der ver.di-Satzung verpflichtet, insbesondere dem § 5, der ein klares Bekenntnis zu den Grundsätzen des demokratischen, sozialen Rechtsstaates abgibt und zur Verwirklichung und Wahrung der Menschenrechte und zu einem friedlichen, solidarischen Zusammenleben aufruft.
- Abgrenzung und Widerstand sind unausweichlich, wenn es um den Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft und demokratische Grundordnung geht.
- Die Mitglieder des VS verpflichten sich, jeglicher Unterdrückung der freien Meinungsäußerung, der Denunziation von Demokraten, der Verbreitung wahrheitswidriger Veröffentlichungen und vorsätzlicher Fälschungen wie auch der Entstellung von Tatsachen entgegenzutreten.
- Die Mitglieder des VS distanzieren sich entschieden von Personen und politischen Programmen, die Hass, Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Sexismus propagieren – auch dann, wenn Vertreter dieser Positionen in demokratische Parlamente gewählt wurden.
- Die Mitglieder das VS identifizieren sich mit diesen Grundsätzen und vertreten sie auch in der Öffentlichkeit.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 15 Euro. Informationen zum VS-Mitgliedsbeitrag finden sich auf der Website von ver.di unter »Wie hoch ist der VS-Beitrag?«.
Blogbild: Aschaffenburg während des VS-Jubiläumskongresses »Literatur unter Strom – 50 Jahre VS«. Foto: Bert Bostelmann, ver.di