
Achtung: Bald ist wieder Meldeschluss bei der VG WORT! Alle Autor*innen, die noch keinen Wahrnehmungsvertrag haben, sollten das jetzt schnell noch tun.
In der Verwertungsgesellschaft (VG) WORT haben sich Autor*innen und Verlage zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Urheberrechte zu verwerten. Die aus zahlreichen Quellen sprudelnden Gelder – etwa von Bibliotheken, Copyshops, Lesezirkeln etc. – werden nach festgelegten Verteilungsplänen an Autor*innen und Verlage ausgeschüttet.
Ohne Wahrnehmungsvertrag kein Moos
Wer als Autor*in an diesen Ausschüttungen teilnehmen möchte, also etwas vom Kuchen abhaben möchte, muss mit der VG WORT zuerst einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Das ist kostenlos. Der Wahrnehmungsvertrag kann online oder in Papierform abgeschlossen werden. In beiden Fällen müssen die Vertragsunterlagen ausgedruckt und unterzeichnet im Original per Post bis zum 31. Dezember 2025 (Posteingang) an die VG WORT gesendet werden. Nur dann gibt es Geld.
Alle Autor*innen, die über Rechte und Ansprüche an Sprachwerken verfügen, können Wahrnehmungsberechtigte werden. Sprachwerke, an denen die VG WORT Rechte wahrnimmt, sind veröffentlichte geschriebene Texte aller Art, einschließlich der Übersetzungen und Adaptionen solcher Texte. Dazu zählen:
- Belletristik (wie Romane),
- Kinder- und Jugendbuch,
- Pressetexte,
- wissenschaftliche Veröffentlichungen,
- Fach- und Sachbücher,
- Texte auf Internetseiten und
- Texte bei audio- und audio-visuellen Werken (Hörspiele, Reportagen, Features, Drehbücher und Übersetzungen fremdsprachiger Filme sowie mündlich vorgetragene Werke und Wortbeiträge, die im Fernsehen oder Hörfunk ausgestrahlt werden).
Auch Autor*innen, die für die Federwelt oder den selfpublisher schreiben, können ihre Artikel melden (im Bereich Wissenschaft), wenn sie einen Mindestumfang von zwei Normseiten (3000 Zeichen im Druck) haben.
Alle, die bereits einen Wahrnehmungsvertrag haben, sollten daran denken, dass am 31. Januar 2026 Meldeschluss ist, und zwar
- Meldeschluss in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft;
- Meldeschluss für die Sonderausschüttung für Urheberinnen und Urheber im Bereich Texte im Internet.
Blogbild: Myriams-Fotos, Pixabay
