
Die Mitglieder der VG WORT haben auf ihrer Versammlung am 10. Dezember 2021 den Verteilungsplan für die Ausschüttungen 2022 verabschiedet. Bei diesen Ausschüttungen werden erstmals auch wieder die Verlage eigenständig beteiligt. Die Autor:innen erhalten dadurch weniger Geld.
Mit der Verabschiedung des neuen Verteilungsplans seien, so die VG WORT, »die Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Urhebern und Verlagen geschaffen« worden.
Intensive Diskussionen waren den Änderungen im Verteilungsplan vorangegangen. Es sei ein zukunftsweisendes Signal, so die VG WORT, dass alle Berufsgruppen den Änderungen des Verteilungsplans und den Beteiligungsquoten zwischen Urhebern und Verlagen zustimmten. Dabei wurden einige der Quoten, wie in den Bereichen METIS, wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher oder Presse, zunächst befristet, um weitere Gespräche zwischen Urhebern und Verlagen zu ermöglichen.
Im Hinblick auf die Publikumsverlage wird derselbe Verteilungsschlüssel eingeführt, wie er vor dem sogenannten Vogel-Urteil galt:
Die Urheberinnen und Urheber erhalten also nur noch 70 Prozent und nicht mehr 100 Prozent. Die Verlage bekommen (wieder) 30 Prozent.
Im Bereich Wissenschaft kommt es nicht wieder zur früheren 50:50-Aufteilung. Der neue Verteilungsschlüssel sieht nun diese Quotierung vor: 2/3 erhält die Urheberin, 1/3 der Verlag. Diese Aufteilung gilt auch für den Bereich METIS, das ist das Meldesystem für Texte im Internet.
Teilnahme an den Ausschüttungen der VG WORT
Teilnehmen an den Ausschüttungen der VG WORT können Urheber:innen von Sprachwerken, Erben verstorbener Autorinnen und Autoren sowie Verlage. Dabei müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:
– Zunächst muss der jeweilige Rechteinhaber einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben. Der Abschluss des Vertrags ist kostenlos.
– Sodann kommt es darauf an, ob die von dem Rechteinhaber veröffentlichten Werke die im Verteilungsplan der VG WORT vorgesehenen Voraussetzungen für eine Ausschüttung erfüllen. Dafür kann es nötig sein, dass die Werke bei der VG WORT angemeldet werden oder es müssen Nutzungen der Werke festgestellt worden sein.
Wahrnehmungsberechtigte erhalten nach der Registrierung eine Karteinummer, die sie bei allen Vorgängen angegeben müssen.
Meldetermine (Auswahl)
Einsendeschluss (per Post, Posteingang bei der VG WORT) für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrags ist der 31. Dezember.
Am 31. Januar ist Meldeschluss:
– in den Bereichen Video, Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft
– für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich Texte im Internet
– für die Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken (2022, alle drei Jahre)
Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für rund 300.000 Autorinnen und Autoren und über 9.000 Verlage in Deutschland.
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