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Petition des Selfpublisher-Verbands: keine VG-WORT-Ausschüttungen an Dienstleister und Pseudoverlage

Branchen-News
Sandra Uschtrin
Selfpublisher-Verband ruft Selfpublisher auf Petition zu unterschreiben, um Ausschüttungen der VG Wort an Dienstleister und Pseudoverlage zu verhindern

Der Selfpublisher-Verband bittet alle Autorinnen und Autoren darum, bis zum 11. März 2020 eine Petition zu unterschreiben. Es geht dabei um viel Geld. Dieses Geld steht nach Meinung des Verbandes ausschließlich den Selfpublishern zu und nicht auch den Selfpublishing-Dienstleistern oder gar Pseudoverlagen.

Auf seiner Website informiert der Selfpublisher-Verband, warum es so wichtig ist, diese Petition bis zum 11. März 2020 zu unterschreiben: »Je mehr Unterschriften die Petition erhält, desto größere Aufmerksamkeit wird sie bei den Abgeordneten erhalten.«

In der Begründung schreibt der Selfpublisher-Verband unter anderem: »Wer keine echten Verlagsleistungen unentgeltlich für Autor*innen erbringt, sollte an den Ausschüttungen der VG Wort jedoch nicht partizipieren.« Daher sollten Selfpublishing-Dienstleister und Pseudo-/Druckkostenzuschussverlage an den Ausschüttungen der VG WORT in Zukunft nicht per Gesetz beteiligt werden.

Hintergrund zur Petition des Selfpublisher-Verbands

Das Bundesjustizministerium hat am 15. Januar 2020 einen Diskussionsentwurf für das »Erste Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts« vorgelegt. In dem Gesetz soll auch geregelt werden, ob und wenn ja wie die Verlage in Zukunft wieder an den Ausschüttungen der VG WORT zu beteiligen sind.

Würde das Gesetz so umsetzt werden wie geplant, könnten in Zukunft auch wieder Selfpublishing-Dienstleister und Pseudoverlage an den VG-WORT-Ausschüttungen partizipieren. Das gilt es zu vermeiden. Denn Selfpublishing-Dienstleister und Pseudoverlage - oft auch Druckkostenzuschussverlage (DKZV) genannt – sind keine Verlage. Verlage gehen finanziell in Vorlage; Autorinnen und Autoren zahlen also kein Geld, damit Verlage ihre Werke verlegen. Anders bei Dienstleistern und Pseudoverlagen: Hier sind es die Autorinnen und Autoren, die für alle Leistungen wie Lektorat, Marketing, Cover etc. zahlen. Insofern sollten Dienstleister und Pseudoverlage auch nicht an den VG-WORT-Ausschüttungen beteiligt werden.

84 Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf

Der Selfpublisher-Verband hat außerdem eine Stellungnahme verfasst und sie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) übermittelt. Insgesamt haben 84 Einzelpersonen und Einrichtungen Stellungnahmen eingereicht, darunter der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Facebook, die Freischreiber, Google, die Initiative Urheberrecht, der Verband Deutscher Drehbuchautoren, der VdÜ (Literaturübersetzer), die Verlagsgruppe Random House, die VG WORT und ver.di.
Auf einer Webseite des BMJV sind alle Stellungnahmen als PDF zu finden.

Stellungnahme des Selfpublisher-Verbands (Auszug)

»Nach dem Gesetzentwurf werden nicht nur tatsächliche Verlage, sondern auch Pseudoverlage (Druckkostenzuschussverlage) und Dienstleister an den Ausschüttungen beteiligt. Die VG Wort muss jeden Verlag aufnehmen. Und was ein Verlag ist, regelt das Verlagsgesetz, das mittlerweile 120 Jahre alt ist.

Echte Verlage tragen das Risiko der Veröffentlichung, sie finanzieren Lektorat, Covergestaltung und vieles mehr vor. Daneben gibt es Dienstleister, die für Selfpublisher, also Autorinnen und Autoren, die ihre Bücher im Selbstverlag veröffentlichen, diese Dienste auf Kosten der Urheber und Urheberinnen anbieten – oder in einer anderen Variante, die lediglich den Druck, den Vertrieb und die Listung der Bücher im VLB (Verzeichnis lieferbarer Bücher) übernehmen, bei denen die Organisation von Lektorat, Covergestaltung, Satz etc. jedoch von den Autorinnen und Autoren übernommen und finanziell getragen wird.

Sowohl Verlage als auch Dienstleister haben Standardverträge bzw. AGB, die praktisch nicht verhandelbar sind, in denen sie teilweise eine Abtretung der VG-Wort-Ausschüttungen verlangen. Bei großen Verlagen und erst recht bei Dienstleistern und Druckkostenzuschussverlagen (DKZV) haben Urheber keine Chance, dieser Abtretung zu widersprechen. Die großen Player unter den Dienstleistern verfügen zudem über eine Marktmacht, denen sich die einzelnen Urheber und Urheberinnen nicht entziehen können. Ein Wechsel des Dienstleisters ist in der Praxis auch nicht ohne weiteres möglich.

Die Dienstleister treten in der Werbung für Autorinnen und Autoren als Dienstleister auf, gegenüber der VG Wort aber als Verlage, eine für uns inakzeptable Vermischung.

Das heißt, dass die Autorinnen und Autoren nicht nur für ihre Veröffentlichung zahlen müssen, sondern zusätzlich auch die ihnen zustehende Ausschüttung der VG Wort teilen sollen, ohne in den Genuss der Leistungen zu kommen, die ein echter Verlag für seine Autoren und Autorinnen übernimmt.

Deshalb ist es unbedingt nötig, dass in dem neuen Gesetz geregelt wird, dass nur echte Verlage an den Ausschüttungen beteiligt werden, also solche Verlage, die auch das Risiko tragen und sich nicht von den Urhebern und Urheberinnen bezahlen lassen.

Wodurch unterscheiden sich »echte« Verlage von Dienstleistern? Ganz einfach. Sie verlangen keine Zahlungen von den Autoren und Autorinnen, sondern bieten ihnen kostenloses Lektorat, kostenlose Covergestaltung und Satz.

Das Gesetz sollte dringend eine Einschränkung enthalten, die solche Dienstleister sowie Pseudoverlage (DKZV) von der Möglichkeit der Verlegerbeteiligung ausschließt.

Diese gesetzliche Regelung ist nicht nur möglich, sondern unbedingt notwendig.«

Links
- Diskussionsentwurf: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/DiskE_Anpassung%20Urheberrecht_digitaler_Binnenmarkt.pdf
- Stellungnahmen: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Gesetz_I_Umsetzung_EU_Richtlinien_Urheberrecht.html
- Stellungnahme des Selfpublisher-Verbands: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2020/Downloads/013120_StellungnahmeAnpassungdes_Urheberrechts_selfpublisher_DiskE.pdf
- Petition: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_01/_30/Petition_106590.html

Blogbild: Deutscher Bundestag. Foto: Maxime Lebrun, Unsplash