
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat Empfehlungen veröffentlicht, wie sich die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) umsetzen lässt. Ab sofort können Verlage und andere Marktteilnehmer Referenznummern ans Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) melden.
Die EUDR soll den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung minimieren. Ab Ende Dezember 2025 müssen Unternehmen daher nachweisen, dass die über sie angebotenen Bücher auf Basis von Holz nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. So sieht es die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte vor. Für kleine und Kleinstunternehmen kann es eine Fristverlängerung bis Ende Juni 2026 geben.
Die neuen Anforderungen im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betreffen die gesamte Wertschöpfungskette der Buchbranche – also neben Druckereien auch Verlage, Selfpublisher und deren Dienstleister. Bisher wissen aber nur wenige, wie sie die neue Verordnung umsetzen sollen. Klar war bisher nur, dass die EUDR die Branchenteilnehmenden dazu verpflichtet, sehr sorgfältig zu dokumentieren, woher das Holz stammt, aus dem das Papier für die Bücher und Umschläge gewonnen wurde.
Empfehlung des Börsenvereins zur Umsetzung der EUDR
Die beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. angesiedelte Taskforce EUDR der IG Nachhaltigkeit hat nun in Abstimmung mit der Rechtsabteilung des Börsenvereins für mehr Klarheit gesorgt. Sie hat eine Empfehlung für den Standardprozess veröffentlicht, wie sich alle relevanten Informationen erfassen lassen. Der Nachweis über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten lässt sich künftig einfach über das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) melden.
Analog der EU-Verordnung wird auch im Leitfaden des Börsenvereins zwischen „Marktteilnehmer“ und „Händlern“ sowie für KMU oder Nicht-KMU unterschieden. Kurz gefasst lautet die Empfehlung:
Die Unternehmen sollten beim Einkauf der Papier- und Covermaterialien darauf achten, dass für diese bereits von den Lieferanten Sorgfaltserklärungen abgegeben wurden. Die dadurch erhaltenen Referenz- und Prüfnummern können sie je nach Unternehmensart für die eigene Sorgfaltserklärung verwenden oder zum Nachweis an das VLB melden. Der Technologie- und Informationsanbieter MVB hat hierfür neue Datenfelder in seine Metadatenbank integriert: „EUDR Referenznummern der Sorgfaltserklärungen“ ist seit dem 28. Mai 2025 im Bereich „Zusatzinformationen“ zu finden. Dort können beide Nummernarten gemeldet werden.
„Mit der heutigen Veröffentlichung des Leitfadens zur EUDR-Umsetzung ist für die Branche eine wichtige Basis geschaffen. Auch wenn es in der gesetzlichen Ausgestaltung noch einzelne Unschärfen gibt, konnten bereits zentrale Fragen geklärt werden, die uns nun ermöglichen, mit der praktischen Umsetzung zu beginnen. Wir verstehen diesen Weg als einen agilen Prozess, der kontinuierliche Anpassung und gemeinsames Lernen erfordert. Entscheidend ist: Wir müssen nicht abwarten, sondern wir können starten. Mit Klarheit in den ersten Schritten, mit Offenheit für Weiterentwicklung und mit dem Vertrauen darauf, dass wir als Branche diesen Weg gemeinsam verantwortungsvoll gestalten“, sagt Mariam En Nazer, Sprecherin der IG Nachhaltigkeit und Mitglied der Taskforce EUDR.
Die neue Umsetzungsempfehlung für die Buchbranche basiert auf der Einschätzung der Rechtsabteilung des Börsenvereins sowie der Taskforce EUDR, welche Pflichten für die einzelnen Akteure im Normalfall entstehen. Leider steht sie nur Verbandsmitgliedern zum kostenlosen Download über die Website des Börsenvereins zur Verfügung. Eine hilfreiche FAQ-Liste zum Thema gibt es dort ebenfalls.
Blogbilder:
Oben: Baumstamm. Foto: Sandra Uschtrin
Unten: Screenshot aus dem VLB, aufgenommen von Sandra Uschtrin