
Das Autorenversorgungswerk (AVW II) zahlt einen Zuschuss zur Altersvorsorge. Autor*innen müssen ihn lediglich beantragen. Das geht noch bis zum 31. Dezember 2025.
Die Verwertungsgesellschaft (VG) WORT weist in ihrem Dezember-Newsletter auf das Autorenversorgungswerk hin und auf die Möglichkeit, als Autor*in einen Zuschuss zur Altersvorsorge zu beantragen.
Alle Autorinnen und Autoren ab dem Alter von 50 Jahren, die hauptamtlich freiberuflich arbeiten, können einen Zuschuss vom Autorenversorgungswerk (AVW II) erhalten.
- Der mögliche einmalige Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro, im Einzelfall mindestens 2.500 Euro, aber höchstens 50 Prozent des zuschussfähigen Betrages bis zum Höchstzuschuss in Höhe von 10.000 Euro.
- Der Zuschuss kann auf Antrag in bis zu vier Teilauszahlungen in gleicher Höhe in vier aufeinanderfolgenden Kalenderjahren ausgezahlt werden.
- Autorinnen und Autoren, die bereits einen Zuschuss nach AVW II erhalten haben, können die Differenz beantragen.
Damit die Auszahlung bereits im Jahr 2026 erfolgen kann, muss der Antrag bis 31. Dezember 2025 gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen können auch im nächsten Jahr nachgereicht werden. Andernfalls verschiebt sich eine mögliche Auszahlung um ein Jahr.
Wer bereits über das AVW I Zuschüsse erhält oder erhalten hat, kann keinen erneuten Antrag stellen.
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen finden Autor*innen auf der Website der VG WORT. Hier heißt es zu den Voraussetzungen, um den einmaligen Zuschuss. beantragen zu können:
- Sie haben einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT und sind hauptberuflich freiberuflich publizistisch tätig.
- Sie sind mindestens 50 Jahre alt.
- In den letzten vier Kalenderjahren vor dem Jahr der Antragstellung stammen je über 50 % der Einkünfte oder Betriebseinnahmen, die Sie aus Erwerbstätigkeit erzielt haben, aus Ihrer freiberuflichen publizistischen Tätigkeit.
- Sie sind über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenpflichtversichert.
- Sie haben neben der KSK bereits eine private Altersvorsorge abgeschlossen oder werden eine abschließen.
Bezuschusst werden folgende Formen der Altersvorsorge:
- bestehende und neue Kapital-Lebensversicherungen,
- bestehende und neue private und öffentliche Rentenversicherungen,
- bestehende und neue Sparverträge/Geldanlagen,
die nicht vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommen.
Auf der Website gibt es ein sehr hilfreiches Video, in dem Karin Leidenberger vom Autorenversorgungswerk alles sehr genau erklärt: https://vgwort.de/service/webinare/video-6
Kontakt: [email protected]
Hinweis: Zwischen Weihnachten und Neujahr ist das Büro der VG WORT geschlossen; Anträge per E-Mail bis 31. Dezember 2025 sind fristgerecht eingereicht und werden nach dem 2. Januar 2026 bearbeitet.
Blogbild: Foto: Buono Del Tesoro, Pixabay
