
Der mögliche einmalige Zuschuss für hauptamtlich freiberuflich arbeitende Autorinnen und Autoren ab 50 Jahren zu ihren eigenen freiwilligen Beiträgen für eine private Altersversorgung wurde auf 10.000 Euro erhöht. Das gab das Autorenversorgungswerk (AVW) bekannt.
Wie die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) in ihrem Newsletter vom März 2025 berichtet, hat der Stiftungsrat des Autorenversorgungswerks (AVW) Änderungen der Richtlinien des AVW II beschlossen. Der mögliche einmalige Zuschuss wurde auf 10.000 Euro erhöht.
Das Autorenversorgungswerk (AVW) richtet sich an hauptamtlich freiberuflich arbeitende Autorinnen und Autoren ab 50 Jahren und gewährt Zuschüsse zu ihren eigenen freiwilligen Beiträgen für eine private Altersversorgung.
Was bezuschusst das Autorenversorgungswerk?
Freiberufliche, hauptberufliche Autorinnen und Autoren, die Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT sind, können den einmaligen Zuschuss ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 50. Lebensjahr erreichen, beantragen.
Bezuschusst werden Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen oder Sparverträge/Geldanlagen, die zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) bestehen.
Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass die Auszahlung dieser Verträge nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt. Die bei Ablauf fällige Summe muss mindestens 5.000 Euro betragen.
Der mögliche Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro, aber höchstens 50% des zuschussfähigen Betrages.
Die Aufstockung eines bereits erhaltenen einmaligen Zuschusses ist auf Antrag möglich, wenn die Voraussetzungen nach den Richtlinien AVW II erfüllt sind.
Keinen Zuschuss erhalten Autorinnen und Autoren, die bereits Zuschüsse vom Autorenversorgungswerk I erhalten bzw. erhalten haben.
Der Antrag ist im Online-Portal T.O.M. bei der VG WORT abrufbar.
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