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Autorenwelt in Verantwortungseigentum

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Autorenwelt in Verantwortungseigentum

Seit Juli 2021 ist die Autorenwelt GmbH eine Gesellschaft in Verantwortungseigentum. Außerdem hat die Autorenwelt drei neue Gesellschafter*innen.

Es ist vollbracht: Seit Juli 2021 ist die Autorenwelt GmbH eine Gesellschaft in Verantwortungseigentum! Wir freuen uns riesig!

Autorinnen und Autoren das Leben leichter machen

Viele von euch fragen sich jetzt bestimmt: „Und? Was ist das Besondere daran?“
Das Besondere daran ist, dass ihr euch nun zu hundert Prozent sicher sein könnt, dass wir auch in Zukunft nur dieses eine Ziel verfolgen: Autorinnen und Autoren das Leben leichter zu machen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Autorenwelt jetzt unverkäuflich

Die meisten Start-ups sind darauf aus, Großinvestoren zu finden, die ihr Unternehmen für möglichst viel Geld kaufen – also auf den sogenannten „Exit“. Das wollten wir nie. Aber ab sofort ist die Autorenwelt wirklich unverkäuflich; sie gehört sich selbst. Das haben wir so in unserem neuen Gesellschaftsvertrag verankert.

Gewinne werden außerdem reinvestiert oder für gemeinwohlorientierte Zwecke verwendet und nicht privatnützig ausgeschüttet. Wir kaufen uns davon also keinen (Mini-)Golfplatz und lassen uns auch nicht ins All schießen. Nicht jetzt und auch nicht in Zukunft. Klar, bekommen wir alle für unsere Arbeit (hoffentlich schon bald) ein Gehalt. Doch werden sich unsere Gehälter immer auf einem angemessenen Niveau bewegen. Auch das steht im neuen Gesellschaftsvertrag.

Die Autorenwelt als Unternehmen ist somit kein Vermögenseigentum mehr, sondern stattdessen Verantwortungseigentum. So fokussiert sie sich voll und ganz auf ihren Zweck.

Gemeinsam mit der Purpose Stiftung

Über ein Jahr hat Wilhelm – gemeinsam mit der Purpose Stiftung – an unserem neuen Gesellschaftsvertrag gearbeitet. Denn offiziell gibt es diese neue Gesellschaftsform in Deutschland noch gar nicht. Man muss den Weg über eine Stiftung gehen. Diese Stiftung erhält sogenannte Veto-Anteile (siehe unten) und wacht so darüber, dass wir die Prinzipien von Verantwortungseigentum nicht verletzen.

200 Unternehmen in Verantwortungseigentum

Gesellschaft in Verantwortungseigentum – das ist so neu, dass die meisten noch nie davon gehört haben. Auch für unseren Münchner Notar war es das erste Mal, dass er mit „so was“ zu tun hatte. In ganz Deutschland sind es erst rund 200 Unternehmen, die diesen Weg gegangen sind: die Suchmaschine „Ecosia“ zum Beispiel oder die Zeitschrift „Neue Narrative“. Auch der „Waschbär“ gehört mit dazu, „Alnatura“ oder die Crowdfundingplattform „Startnext“.

Investoren-Anteile

Ihr findet das, was wir tun, grandios, seid reich und möchtet der Autorenwelt Geld zur Verfügung stellen? Auch das geht, und zwar über sogenannte Investoren-Anteile. Diese Geschäftsanteile sind fest verzinst. Sie gewähren kein Stimmrecht, wohl aber ein Gewinnbezugsrecht sowie ein Recht an einem etwaigen Liquidationserlös (beides im Rahmen der Verzinsung). Bisher hat die Autorenwelt noch keine Investoren-Anteile vergeben.

Weitere Anteilsarten

Neben den Investoren-Anteilen gibt es laut Gesellschaftsvertrag noch drei weitere Arten von Geschäftsanteilen: Entscheidungs-Anteile, Gründer-Anteile und Veto-Anteile.

Entscheidungs-Anteile ermöglichen es aktiven Mitarbeiter*innen, die Geschicke der Gesellschaft zu kontrollieren und zu lenken. Sie gewähren ein Stimmrecht, aber kein Gewinnbezugsrecht sowie kein Recht an einem etwaigen Liquidationserlös.

Übrigens: Gesellschafterin mit Entscheidungs-Anteilen kann auch eine Gesellschaft sein, an der ausschließlich Autor*innen und/oder Übersetzer*innen beteiligt sind und nach deren Statuten beteiligt sein dürfen.

Gründer-Anteile sind Anteile, die den Gründer*innen (Angelika, Sandra und Wilhelm) und ausgewählten, verdienten Mitarbeiter*innen zustehen. Sie dienen der Kompensation für Gehaltsverzicht, Investitionen, Aufwendungen und weitere Leistungen, die nicht vergütet wurden. Diese Anteile gewähren kein Stimmrecht und kein Recht an einem etwaigen Liquidationserlös, wohl aber ein Gewinnbezugsrecht in dem Maße der eben genannten Leistungen.

Die sogenannten Veto-Anteile sollen dauerhaft und verbindlich die Grundsätze des Verantwortungseigentums sicherstellen. Sie werden von einem Kontrollgesellschafter gehalten. Bei der Autorenwelt ist das die Purpose Stiftung. Die Veto-Anteile gewähren ein Stimmrecht, aber kein Recht an einem Liquidationserlös sowie kein Gewinnbezugsrecht, das über eine Festbetragsdividende hinausgeht.

Neue Gesellschafter*innen

Das Gesellschafter-Team der Autorenwelt ist größer geworden. Neben der Purpose Stiftung sind außerdem Alexander Birk und Eva Stütze mit an Bord. Auf dem Foto beim Notar könnt ihr uns alle sehen. Von links nach rechts: Alexander Birk, Angelika Fuchs, Wilhelm Uschtrin, Jakob Willeke von der Purpose Stiftung, Sandra Uschtrin und Eva Stütze.

 Alexander Birk, Angelika Fuchs, Wilhelm Uschtrin, Jakob Willeke von der Purpose Stiftung, Sandra Uschtrin und Eva Stütze

Präambel des Gesellschaftsvertrags

In der Präambel des Gesellschaftsvertrags heißt es bei der Autorenwelt nun:

„Eingedenk des Beitrags, den die Literatur als Teil der Kunst und Kultur dazu leistet, den Einzelnen, unsere Gesellschaft und die Menschheit zu fördern, und um die prekäre Lage vieler Urheberinnen und Urheber wissend, stellt sich die Autorenwelt GmbH die Aufgabe, ihnen das Leben zu erleichtern. Sie handelt zum Wohl unserer Dichter*innen und Denker*innen.

Die Autorenwelt gibt sich mit diesem Gesellschaftsvertrag einen rechtlich verbindlichen Rahmen für die Zukunft. Sie bekennt sich zu den Prinzipien des Verantwortungseigentums: Gewinne werden nicht an die Eigentümer*innen ausgeschüttet, sie werden reinvestiert. Es wird ausgeschlossen, dass die Autorenwelt jemals verkauft wird. Menschen, die sich der Autorenwelt und ihrer Aufgabe verbunden fühlen, führen die Geschicke des Unternehmens (nachfolgend auch ‚Gesellschaft in Verantwortungseigentum‘).

Wir verankern diese Prinzipien in unserem Gesellschaftsvertrag in der Hoffnung, damit Brücken zu denjenigen Personen und Organisationen zu schlagen, die den eingangs genannten Zweck ebenso kompromisslos verfolgen. Die Urheber*innen selbst sollen in Zukunft über einen Beirat und eine noch zu gründende Gesellschaft mitbestimmen.“

Blogbild: Autorenwelt-Team mit Sekt. Von links nach rechts: Alexander Birk, Sandra Uschtrin, Eva Stütze, Wilhelm Uschtrin und Angelika Fuchs
Bild innerhalb des Beitrags: Autorenwelt-Team beim Notar. Von links nach rechts: Alexander Birk, Angelika Fuchs, Wilhelm Uschtrin, Jakob Willeke von der Purpose Stiftung, Sandra Uschtrin und Eva Stütze