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    Beigetreten: 18.03.2021
    Wer muss als Autor*in auf dem Cover erscheinen?

    Hallo Leute,

    ich arbeite für ein Unternehmen, dessen MItarbeiter*innen die letzten zehn Jahre gemeinsam ein Buch geschrieben haben. Nun ist es fertig und soll erscheinen. Einige der Menschen sind nicht mehr dort beschäftigt, zudem ist es eine echte Teamleistung... kann das Unternehmen als Autor, bzw Herausgeber auf das Cover? Muss an irgendeiner Stelle ein "echter" Mensch als Autor oder Herausgeber auftauchen?

    Danke und viele Grüße

    Clemens

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      Beigetreten: 14.03.2014
      RE: Wer muss als Autor*in auf dem Cover erscheinen?
      Do, 18.03.2021 15:58

      Auf dem Cover MUSS gar nichts auftauchen. Theoretisch kann man es ganz einfarbig lassen, das ist allerdings nicht wirklich verkaufsfördernd. 1f 609

      Gerade bei Autorenteams schreibt man natürlich nicht alle Namen auf das Cover.

      Ob das Unternehmen auf dem Cover genannt wird, hängt davon ab, ob es überhaupt ein Unternehmensprodukt ist oder es eher "Zufall" ist, dass alle Mit-Schreiber in der selben Firma arbeiten oder gearbeitet haben (Also wer ist rechtlich haftend?). Und es hängt davon ab, ob das vermarktungstechnisch sinnvoll ist. Wenn es z. B. ein Fachbuch über ein firmenrelevantes Thema ist, kann(!) man die Firma draufschreiben. Muss man aber nicht.

      Was unbedingt sein muss: Es muss innen ein Impressum geben, das den rechtlich Zuständigen nennt. Mit ladungsfähiger Anschrift. Wer hier auftaucht, den kann man wegen Rechtsverstößen belangen. In dem Fall wohl das Unternehmen.
       

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        Beigetreten: 22.10.2017
        RE: Wer muss als Autor*in auf dem Cover erscheinen?
        Fr, 19.03.2021 22:19

        Hallo Clemens,

        es gibt (in Deutschland und vielen anderen Ländern) eine Unterscheidung zwischen der Urheberschaft und den Verwertungsrechten.  Letztere sind veräußerbar, aber (und das ist hier vielleicht relevant) erstere nicht.  Das bedeutet, die Mitwirkenden sind und bleiben auf ewig rechtlich gesehen Mitautorinnen.  Die Verwertungsrechte können sie abgetreten haben an die Firma, das hängt von ihren Arbeits- und sonstigen Verträgen ab.

        Im Normalfall hat jede Mitautorin (was sie ist und bleibt) das Recht, als Mitautorin auch genannt zu werden.  Dieses Recht kann man vertraglich nur aus gutem Grund einschränken; das ist der Fall z. B. bei Ghostwritern.  Ich wage zu bezweifeln, dass so etwas bei euch eine Rolle spielt.  Mit anderen Worten:  Alle Mitwirkenden (egal in welchem Arbeitsverhältnis) haben normalerweise das Recht, genannt zu werden, wenn sie das wollen.  (Ich bin kein Anwalt.  Fragt die Profis, wenn eine professionelle Einschätzung Falles notwendig ist.)

        Mehr findet sich hier:  https://www.fachjournalist.de/kleines-recht-mit-grosser-wirkung-das-rech...

        Herzlichen Gruß

        Alfe

        PS: männliche Formen stets mitgemeint.

         

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          Beigetreten: 14.03.2014
          RE: Wer muss als Autor*in auf dem Cover erscheinen?
          Sa, 20.03.2021 15:08

          Zitat:
          Im Normalfall hat jede Mitautorin (was sie ist und bleibt) das Recht, als Mitautorin auch genannt zu werden.

          … aber nicht auf dem Cover. Ich meine: darauf besteht kein juristischer Anspruch.

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            Beigetreten: 22.10.2017
            RE: Wer muss als Autor*in auf dem Cover erscheinen?
            Fr, 26.03.2021 18:12

            Hi Ulrike,

            jon schrieb:

            … aber nicht auf dem Cover. Ich meine: darauf besteht kein juristischer Anspruch.

            Ja, das stimmt.  Der verlinkte Text drückt es so aus:

            Zitat:

            […] auch die Angabe eines Buchautors weder auf der Titelseite noch auf den ersten Innenseiten, sondern z. B. ganz hinten im Buch, wird in der Regel nicht genügen. Es muss eine Stelle sein, an der ein normaler Leser die Bezeichnung erwarten darf, […]

            Und in der Frage ging es ja nur um das Cover.

            Ich wollte vor allem warnen vor dem ggf. illegalen Garnichtnennen (denn irgendwie klang mir das so, als ginge es in die Richtung, dass Ex-Mitarbeiter ja vielleicht anders zählen als Noch-Mitarbeiter oder so).  Das Cover kann selbstverständlich gestaltet werden, wie es dem Herausgeber gefällt, also auch ganz ohne Schrift.  Ich kann mir aber vorstellen, dass es schwierig wird, wenn man einige Mitautoren auf dem Cover nennt, andere aber erst auf Seite 1.

            Also noch einmal direkt an den wörtlichen Fragen entlang:

            1. kann das Unternehmen als Autor, bzw Herausgeber auf das Cover?
              → Ja, das Cover kann ziemlich frei gestaltet werden.  Das Unternehmen kann dort genannt werden, es wird aber damit sicher kein Autor, weil Autoren natürliche Personen sind (über Computer-generierten Content will ich hier mal nicht sprechen).
              Ob das Unternehmen die Rolle des Herausgebers einnimmt, kann ich gar nicht sagen, kann ich mir aber gut vorstellen.
            2. Muss an irgendeiner Stelle ein "echter" Mensch als Autor oder Herausgeber auftauchen?
              → Ja, die Mitautor*innen müssen an passender Stelle alle genannt werden (sofern sie nicht explizit darauf verzichten).  Dafür böte sich dann eine der ersten Seiten an, wenn man entscheidet, dass das Cover sich dafür nicht eignet.

            Im Zweifel immer: Rechtsanwalt fragen.

            Herzlichen Gruß

            Alfe