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EU Gerichtshof gegen reduzierten MwSt-Satz für E-Books

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Meldung

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten nach geltendem Recht keine Möglichkeit haben, auf E-Book Downloads reduzierte Mehrwertsteuersätze zu berechnen. 

Alexander Skipis vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels rief daraufhin die Bundesregierung zur Handlung auf: "Bücher sind ein Kulturgut, unabhängig davon, ob sie in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen. Verlage und Buchhändler würden E-Books gerne günstiger anbieten als sie das derzeit können. Wir werden jetzt mit unseren europäischen Kollegen deutlich auf diesen Widerspruch in der europäischen Regelung hinweisen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für E-Books festgeschrieben. Die Bundesregierung fordern wir auf, dieses Vorhaben jetzt dringend umzusetzen und auf eine Änderung der europäischen Richtlinie hinzuwirken.“

Auch Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments kündigte Gespräche in der EU an. 

Europäische Verleger und andere Branchenbeteiligte haben sich sofort nach dem Urteil in einem offenen Brief an die Präsidenten von EU-Kommission und EU-Parlament gewandt. Darin heißt es unter anderem, dass der Wert eines Buches nicht von seinem Format abhänge, oder von dem Weg, auf dem es zum Leser käme. 

Den offenen Brief kann man hier nachlesen: http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/1117/Open-letter-CJEU-on-VAT-on-ebooks.pdf

 

Quelle: Börsenblatt