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Name Einsendeschluss Art Genre Zielgruppe Organisator

Kulturakademie Tarabya

Zielgruppe

AutorInnen

Art der Förderung

Aufenthaltsstipendium

Einsendeschluss/Bewerbungsfrist

Veranstalter/Veranstalterin

Kulturakademie Tarabya

Preisgeld (Gesamtsumme in EUR)

2 500.00 EUR

Preisaufteilung

STIPENDIAT*INNEN MIT WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND:

Das Barstipendium besteht aus einem pauschalen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten von 2.500 € pro Monat. Die Sachleistungen umfassen darüber hinaus: Die Bereitstellung einer möblierten Unterkunft (Wohnung mit Kochgelegenheit und Bad), die Kostenübernahme für Wasser, Strom, Heizung und Grundreinigung gegen monatlich durch Stipendiat*innen zu entrichtende Pauschale von 20€. Aus diesem pauschalen Zuschuss sind auch Reise- und Transport- sowie solche Kosten zu bestreiten, die den Stipendiat*innen durch die Wahrnehmung des Stipendiums entstehen.
 

TÜRKISCH-DEUTSCHE KOPRODUKTIONSSTIPENDIAT*INNEN:

Beide Tandempartner*innen erhalten je ein monatliches Barstipendium zur Umsetzung ihres gemeinsamen künstlerischen Vorhabens. Die Stipendien für die Stipendiat*innen aus Deutschland entsprechen den regulären Stipendien der Kulturakademie Tarabya. Für die Stipendiat*innen aus der Türkei beläuft sich der Monatssatz auf 2.000 EUR (in TL nach aktuellem Wechselkurs). Die Stipendien für die Partner*innen aus der Türkei werden durch eine Förderung der Allianz-Kulturstiftung ermöglicht. Türkische Tandempartner*innen, die keinen Wohnsitz in Istanbul haben, können bei der Kulturakademie Tarabya einen Antrag auf Unterstützung bei der Unterbringung in Istanbul stellen. Die Betreuung erfolgt analog zu den Stipendiat*innen aus Deutschland über die Kulturakademie Tarabya.

Teilnahmegebühr (EUR)

0.00 EUR

Text/Werk

veröffentlicht

Vergabe an

Alle
über 18 Jahre

Genre/Kategorie

Belletristik, Biografie, Autobiografie, Drehbuch, E-Book, Erzählung, Essay, Abhandlung, Fachbuch, Feature, Geschichte, Kurzgeschichte, Historischer Roman, Hörbeitrag, Horror, Hörspiel, Illustration, Kinder-/Jugendliteratur (Belletristik), Kinder-/Jugendliteratur (Sachbuch), Kinderbuch, Krimi, Thriller, Kurzkrimi, LGBTQ+ Literatur, Libretto, Lyrik, Märchen, Sagen, Mythen, Mundart, Novelle, Phantastik, Prosa, Kurzprosa, Reiseliteratur, Roman, Sachbuch, Satire, Science Fiction, Sketch, Songtexte, Sonstiges, Texte (allgemein), Theaterstück, Utopie/Staatsroman

Thema

Open Call 2025/26

Teilnahmebeschränkungen

Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen.

Bewerbungen von ehemaligen Stipendiat*innen der Kulturakademie Tarabya sind ausgeschlossen.

Beschreibung

Die Kulturakademie Tarabya ist eine Einrichtung der Bundesregierung. Sie wird von der Deutschen Botschaft Ankara betrieben und ist Teil der Kulturarbeit der Deutschen Botschaft in der Türkei. Die kuratorische Verantwortung für die Kulturakademie Tarabya trägt das Goethe-Institut.

Die Kulturakademie Tarabya ist ein Residenzprogramm für Künstlerinnen und Künstler verschiedener Sparten und vergibt jährlich Stipendien an Künstlerinnen und Künstler unterschiedlicher Disziplinen für vier- bis achtmonatige Aufenthalte in Istanbul im Rahmen eines Open Call-Verfahrens. Zudem werden in Zusammenarbeit mit der Allianz Foundation türkisch-deutschen Koproduktionsstipendien vergeben; Tandems von Kulturschaffenden aus Deutschland und der Türkei können sich gemeinsam auf diese Stipendien bewerben. 

Die Stipendien bieten Kunst- und Kulturschaffenden aus Deutschland einen Raum für die kontemplative Entwicklung und Realisierung ihrer kreativen Arbeit im Austausch und in Kooperation mit lokalen Künstler:innen und Kulturinstitutionen in der Türkei. Die Stärkung und Intensivierung des kulturellen Austauschs und Dialogs zwischen Deutschland und der Türkei, das Eröffnen neuer Perspektiven auf die deutsch-türkischen Beziehungen sowie die Förderung der künstlerischen Weiterentwicklung von Kreativen aus beiden Ländern stellen zentrale Aspekte des Programmes der Kulturakademie Tarabya dar. Darüber hinaus ermöglicht die Residenz einen geschützten künstlerischen Freiraum in zunehmend herausfordernder Zeiten für künstlerisches Gestalten. In sieben Künstlerapartments, einem Begegnungsraum und zwei Ateliers bietet die Kulturakademie den Stipendiatinnen und Stipendiaten optimale Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten.

Bewerbung

Außergewöhnlich qualifizierte Künstler*innen und Kulturschaffende, die mit ihren Werken oder Publikationen bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben und ihren Schaffensmittelpunkt und Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie Tandems von Kulturschaffenden mit Wohnsitz in Deutschland und der Türkei im Rahmen von türkisch-deutschen Koproduktionsstipendien. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen.

Beispiele für Tandems im Rahmen der türkisch-deutschen Koproduktionsstipendien:

  • Ein Regisseur mit Wohnsitz in der Türkei möchte mit einer Drehbuchautorin aus Deutschland ein neues Projekt erarbeiten
  • Eine Musikerin mit Wohnsitz in der Türkei möchte mit einem Komponisten aus Deutschland über mehrere Monate zusammenarbeiten.
  • Eine Bildende Künstlerin mit Wohnsitz in Deutschland möchte mit einer Bildenden Künstlerin mit Wohnsitz in der Türkei ein gemeinsames Projekt verwirklichen

 

Sie können sich bis zum 31. Dezember 2024, 23.59 Uhr (EEST) bewerben.

Zur Bewerbungsmaske für reguläre Stipendien

Zur englischen Bewerbungsmaske für Koproduktionsstipendien
Die Tandem-Stipendien werden unter Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel für 2025/26 vergeben.

Sie erhalten im Anschluss an Ihre Bewerbung eine automatische Bestätigungs-E-Mail.

Die Übersicht über die erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie hier:

Bewerbungsunterlagen (deutsch)
Bewerbungsunterlagen (englisch)

Das Ergebnis Ihrer Bewerbung wird Ihnen bis spätestens Juni 2025 mitgeteilt. Bei weiteren Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an [email protected]

Besonderer Hinweis

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR STIPENDIAT*INNEN AUS DEUTSCHLAND

Eine Anreise mit Familie ist möglich. Die Betreuung der Kinder muss durch die Erziehungsberechtigten selbst gewährleistet sein. Alleinerziehenden Stipendiatinnen und Stipendiaten mit minderjährigen Kindern kann zusätzlich auf Antrag ein Zuschuss zu den notwendigen Kinderbetreuungs- und Schulkosten gewährt werden. Gute Deutschkenntnisse, gute Englischkenntnisse und Türkisch-Grundkenntnisse sind von Vorteil. Haustiere sind leider nicht zugelassen.

ERWARTUNGEN

Die Stipendiat*innen verpflichten sich, während der Laufzeit des Stipendiums in Istanbul anwesend zu sein. Bei nicht projektbedingten Abwesenheiten, die zusammengerechnet ein Zehntel der gesamten Stipendienlaufzeit übersteigen, kann das Barstipendium nachträglich gekürzt werden. Bei Vorliegen dringender persönlicher Gründe kann die Leitung der Kulturakademie über Ausnahmen entscheiden. Sobald die Abwesenheit insgesamt ein Viertel der gesamten Stipendienlaufzeit übersteigt gilt der Aufenthalt als abgebrochen. Die Annahme des Stipendiums begründet die Verpflichtung, die angebotenen Förderungsmöglichkeiten zu nutzen. Die Schaffung konkreter künstlerischer Ergebnisse durch die Stipendiat*innen während des Stipendiums ist erwünscht. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Entstehen während des Stipendiums Werke, verpflichten sich die Stipendiat*innen, bei der Veröffentlichung auf die Unterstützung durch die Kulturakademie Tarabya hinzuweisen. Die Aufgeschlossenheit der Stipendiat*innen aus Deutschland für das Gastland, die Bereitschaft zur Vernetzung mit der Kulturszene in der Türkei und zur Teilnahme an Veranstaltungen ist ausdrücklich erwünscht. Nach Beendigung des Stipendiums erstellen die Stipendiat*innen einen schriftlichen Bericht über ihren Aufenthalt.

Kontaktmöglichkeit

Verleihung

Eine unabhängige Jury benennt die Stipendiat*innen. Die unabhängige Jury besteht aus fünf fachkundigen Mitgliedern. Sie bewertet die künstlerische Qualität der Bewerbungen. Die Kulturakademie entscheidet auf Basis der Benennung der unabhängigen Jury über die Stipendienvergabe. Dazu bildet sie einen Stipendienausschuss, der sich zusammensetzt aus der Leitung der Kulturakademie, der Vorsitzenden des Akademiebeirats und der Vorsitzenden der unabhängigen Jury. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.

Vergabeturnus

Einmal im Jahr

Schlagworte

Autor:innenresidenz Aufenthaltsstipendium