Stipendien für Literatur der Landeshauptstadt München / Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis
Zielgruppe
Art der Förderung
Einsendeschluss/Bewerbungsfrist
Veranstalter/Veranstalterin
Preisgeld (Gesamtsumme in EUR)
Teilnahmegebühr (EUR)
Text/Werk
Vergabe an
Genre/Kategorie
Thema
Teilnahmebeschränkungen
Voraussetzung für die Bewerbung ist ein Hauptwohnsitz in München.
Preisträger*innen des Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreises sind für die jeweils folgende Ausschreibung von der Bewerbung für ein Stipendium bzw. den Wolf-Preis ausgeschlossen; Literaturstipendiat*innen für jeweils zwei folgende Ausschreibungen.
Jede/r Bewerber*in kann nur ein Projekt einreichen. Eine gleichzeitige Bewerbung für das
Literaturstipendium der Stadt München und das Arbeitsstipendium der Stadt München für Münchner Autor*innen ist nicht möglich.
Beschreibung
Die Landeshauptstadt München vergibt 2023 zehn Stipendien für Autoren*innen und Übersetzer*innen in Höhe von jeweils € 8.000. Zusätzlich wird der Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur vergeben (€ 3.000).
Mit den Literaturstipendien und dem Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur sollen vielversprechende Projekte vorwiegend jüngerer Münchner Autoren*innen gefördert werden; für die Literaturstipendien besteht keine Altersbeschränkung, für den Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis kommen nur Autor*innen unter 30 Jahren in die Auswahl. Zwei Stipendien für Übersetzer*innen fördern herausragende Leistungen in der Übertragung besonders anspruchsvoller Texte ins Deutsche.
In den Bereichen Kinder- und Jugendliteratur wird jeweils ein Stipendium vergeben. Hierfür können auch illustrierte Projekte eingereicht werden; die Preissumme wird zwischen Autor*in und Illustrator*in geteilt. Eine/r der beiden Künstler*innen muss ihren/seinen Wohnsitz in München haben.
Ein weiteres Stipendium zeichnet ein Projekt aus dem Bereich Illustration/Graphic Novel aus.
Bewerbung
Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
- dass die Autoren*innen bzw. Übersetzer*innen in München (S-Bahn-Bereich) leben (bei illustrierten
Projekten im Bereich Kinder-/Jugendbuch mindestens die Hälfte der beteiligten Künstler*innen). - dass die eingereichten Texte noch unveröffentlicht sind (bis zum Ende des Ausschreibungsjahres).
- Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.
Einzusenden sind folgende Unterlagen in 7-facher Ausfertigung, d.h. 7 komplette und getrennte
(jeweils geheftet oder in Klarsichthüllen!) „Sets“ für die Juroren*innen:
a) biographische Angaben und etwaige bisherige Veröffentlichungen
b) eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Exposé), maximal 1 Seite
c) Arbeitsproben aus dem Projekt
bei Prosa maximal 30 Seiten (Normalmanuskriptseiten, ca. 1.800 Zeichen)
bei Lyrik maximal 20 Gedichte
bei Kinder- und Jugendliteratur maximal 15 Seiten
bei dialogischen Formen (Theaterstücke, Hörstücke etc.) der Entwurf/die vorläufige Ausarbeitung des Stücks (ca. 20 Seiten)
bei Übersetzungsprojekten: deutsche Übersetzung und Originaltext je nach Genre in entsprechendem Umfang (Prosa 15 Seiten, Lyrik 10 Seiten)
Einsendungen der Bewerbungen (ab Januar 2023) an:
Kulturreferat / Abteilung 1
Literaturstipendien
Burgstraße 4
80331 München
Einsendeschluss: 16. März 2023 (Datum des Posteingangs).
Mit der Einreichung erklärt sich der/die Bewerber*in mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie in München (S-Bahn-Bereich) lebt. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerber*innen werden nach der Entscheidung über die Stipendienvergabe (i.d.R. im September) über das Ergebnis informiert. Das Kulturreferat übernimmt keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden.