Stipendien für Literatur der Landeshauptstadt München
Zielgruppe
Art der Förderung
Einsendeschluss/Bewerbungsfrist
Veranstalter/Veranstalterin
Preisgeld (Gesamtsumme in EUR)
Teilnahmegebühr (EUR)
Text/Werk
Vergabe an
Genre/Kategorie
Teilnahmebeschränkungen
Die Autoren*innen bzw. Übersetzer*innen müssen in München (S-Bahn-Bereich) leben (bei illustrierten Projekten im Bereich Kinder-/Jugendbuch mindestens die Hälfte der beteiligten Künstler*innen)
Beschreibung
Mit den Literaturstipendien und dem Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur sollen vielversprechende Projekte vorwiegend jüngerer Münchner Autoren*innen gefördert werden; für die Literaturstipendien besteht keine Altersbeschränkung. Das Stipendium für Übersetzer*innen fördert eine herausragende Leistung in der Übertragung eines besonders anspruchsvollen Textes ins Deutsche.
Zwei der Stipendien werden für Projekte im Bereich Kinder- und Jugendliteratur vergeben. Hierfür können auch illustrierte Kinderbuchprojekte bzw. Graphic Novels o.ä. eingereicht werden; die Preissumme wird zwischen Autor*in und Illustrator*in geteilt. Eine*r der beiden Künstler*innen muss ihren/seinen Wohnsitz in München haben.
Literaturstipendiat*innen für jeweils zwei folgende Ausschreibungen von der Bewerbung für ein Stipendium ausgeschlossen. Jede Bewerberin/jeder Bewerber kann nur ein Projekt einreichen. Eine gleichzeitige Bewerbung für das Literaturstipendium der Stadt München und das Arbeitsstipendium der Stadt München für Münchner Autorinnen und Autoren ist nicht möglich.
Bewerbung
Voraussetzungen für die Bewerbung sind
-
dass die Autoren*innen bzw. Übersetzer*innen in München (S-Bahn-Bereich) leben (bei illustrierten Projekten im Bereich Kinder-/Jugendbuch mindestens die Hälfte der beteiligten Künstler*innen)
-
dass die eingereichten Texte noch unveröffentlicht sind (bis zum Ende des Ausschreibungsjahres).
-
Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden.
Einzusenden sind folgende Unterlagen in 7-facher Ausfertigung, d.h. 7 komplette und getrennte (jeweils geheftet oder in Klarsichthüllen!) „Sets“ für die Juroren*innen:
a) biographische Angaben und etwaige bisherige Veröffentlichungen
b) eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Exposé), maximal 1 Seite
c) Arbeitsproben aus dem Projekt
bei Prosa maximal 30 Seiten (Normalmanuskriptseiten, ca. 1.800 Zeichen)
bei Lyrik maximal 20 Gedichte
bei Kinder- und Jugendliteratur maximal 15 Seiten
bei dialogischen Formen (Theaterstücke, Hörstücke etc.) der Entwurf / die vorläufige Ausarbeitung des Stücks (ca. 20 Seiten)
bei Übersetzungsprojekten: deutsche Übersetzung und Originaltext je nach Genre in entsprechendem Umfang (Prosa 15 Seiten, Lyrik 10 Seiten)
Kontaktmöglichkeit
Rückfragen an:
Katrin Dirschwigl, [email protected]
Weitere Informationen unter: muenchen.de/kulturfoerderung
Verleihung
Verleihung im Herbst 2021