Literaturstipendium „Gartenhaus am Süderwall“
Zielgruppe
Art der Förderung
Einsendeschluss/Bewerbungsfrist
Veranstalter/Veranstalterin
Preisgeld (Gesamtsumme in EUR)
Preisaufteilung
Monatliche Auszahlung in Höhe von 1.200,00 Euro während des Aufenthaltsstipendium von Mai bis September.
Teilnahmegebühr (EUR)
Text/Werk
Vergabe an
Genre/Kategorie
Thema
Beschreibung
Seit 1985 vergibt die Stadt Otterndorf jedes Jahr das Stipendium "Gartenhaus am Süderwall" an eine Schriftstellerin oder einen Schriftsteller. Das Stipendium umfasst den kostenlosen Aufenthalt im klassizistischen "Gartenhaus am Süderwall" von Mai bis September sowie einen Geldbetrag.
Auch wenn die Stipendiatin oder der Stipendiat zur Otterndorfer Stadtschreiberin bzw. Stadtschreiber gewählt wird, gibt es keinen Arbeitsauftrag. Die Stipendiaten sollen die Möglichkeit erhalten, fünf Monate lang abseits ihres Alltags in einer anderen Umgebung neue Ideen zu sammeln, Projekte zu entwickeln oder einfach in Ruhe zu arbeiten. Das einzige, was sich die Stadt Otterndorf wünscht, ist, dass die Stipendiaten in zwei öffentlichen Lesungen ihre bisherige Arbeit vorstellen.
Bewerbung
Das Stipendium
Schon viele Male seit 1985 wurde das Stipendium "Gartenhaus am Süderwall" vergeben. Das Stipendium umfasst das kostenlose Wohnrecht im Gartenhaus von Mai bis September eines Jahres. Die Betriebskosten für Strom, Wasser etc. trägt die Stadt Otterndorf. Des Weiteren wird der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten während des fünfmonatigen Aufenthalts ein Betrag von z.Zt. mtl. 1.200,00 Euro gewährt.
Das Verfahren
Als Voraussetzung für die Bewerbung als Stadtschreiber/in gilt der Nachweis mindestens einer selbstständigen Veröffentlichung in einem Verlag. Die Bewerbung sollte eine Biografie, Bibliografie, maximal 10 Seiten Leseprobe und eine kurze Darstellung der Gründe für die Bewerbung sowie die Vorstellungen über das Amt des Stadtschreibers/der Stadtschreiberin enthalten. Bitte senden Sie die Unterlagen ungeheftet bis zum 31. Oktober an das Kulturbüro der Stadt Otterndorf, Marktstraße 21, 21762 Otterndorf. Die Mitglieder des Kulturausschusses der Stadt Otterndorf entscheiden in einem nichtöffentlichen Auswahlverfahren über die Vergabe des Stipendiums.
Kontaktmöglichkeit
Kulturbüro der Stadt Otterndorf,
Marktstraße 21, 21762 Otterndorf