Kunstförderpreis der Stadt Augsburg 2018
Zielgruppe
Art der Förderung
Einsendeschluss/Bewerbungsfrist
Veranstalter/Veranstalterin
Preisgeld (Gesamtsumme in EUR)
Preisaufteilung
Die Preisaufteilung wird im September bzw. Oktober 2018 durch die Gesamtjury bzw. durch den Kulturausschuss der Stadt Augsburg beschlossen.
Teilnahmegebühr (EUR)
Vergabe an
Genre/Kategorie
Teilnahmebeschränkungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Bewerber/innen müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder bei Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens drei Jahre ihren Wohnsitz im Raum Augsburg haben, d.h. in Augsburg oder in den angrenzenden Nachbargemeinden.
Die Bewerber/innen sollen bei Ablauf der Bewerbungsfrist für den Bereich Literatur mindestens 17 Jahre und höchstens 39 Jahre alt sein.
Besondere Teilnahmebedingungen
Für die einzelnen Kunstsparten gibt es detaillierte Teilnahmebedingungen, die im Kulturamt angefordert werden können:
Telefon: 0821/324-3251
Telefax: 0821/324-3252
E-Mail: [email protected]
Internet: www.augsburg.de/kunstfoerderpreis
Beschreibung
Der Kunstförderpreis der Stadt Augsburg ermöglicht, kreatives Potential früh zu erkennen und zu fördern. Vielen jungen Künstlern hat er bereits den Start in eine professionelle Laufbahn erleichtert. Seit 1958 bis heute wurde der Preis an über 200 Künstler verliehen, die nicht nur das kulturelle Leben Augsburgs bereichern, sondern auch internationale Erfolge verzeichnen können. Die Ausschreibung beginnt am 1. Mai 2018 und endet am 31. Mai 2018. Der Preis richtet sich an junge Augsburger Künstler in den Bereichen Architektur, Ballett, Bildende Kunst (Malerei, Zeichnung, Grafik, Fotografie, Neue Medien, Plastik, Environment, Installation, Performance), Literatur und Musik.
Bewerbung
Bewerbungen können bis 31. Mai 2018 (Datum des Poststempels oder Maileingang) eingereicht werden beim
Kulturamt der Stadt Augsburg
Bahnhofstraße 18 1/3 a
86150 Augsburg
[email protected]
Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen umfassen:
– formloses Bewerbungsschreiben
– computergeschriebenen (tabellarischen) Lebenslauf
– Kurzbeschreibung des künstlerischen Werdegangs
– Nachweis des Wohnorts der letzten drei Jahre (aktuelle Meldebescheinigung)
– oder Nachweis des Geburtsorts (Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde)
Im Bereich Literatur müssen die eingereichten Arbeiten in fünffacher Ausfertigung bis 31. Mai 2018 vorliegen.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Bewerber/innen müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder bei Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens drei Jahre ihren Wohnsitz im Raum Augsburg haben, d.h. in Augsburg oder in den angrenzenden Nachbargemeinden.
Die Bewerber/innen sollen bei Ablauf der Bewerbungsfrist für den Bereich Literatur mindestens 17 Jahre und höchstens 39 Jahre alt sein.
Besondere Teilnahmebedingungen
Für die einzelnen Kunstsparten gibt es detaillierte Teilnahmebedingungen, die im Kulturamt angefordert werden können:
Telefon: 0821/324-3251
Telefax: 0821/324-3252
E-Mail: [email protected]
Internet: www.augsburg.de/kunstfoerderpreis
Für eingereichte Arbeiten und deren Unversehrtheit kann von der Stadt Augsburg keine Haftung übernommen werden. Die Bewerber müssen mit einer eventuellen Veröffentlichung persönlicher Daten aus den von ihnen eingereichten Unterlagen einverstanden sein.
Kontaktmöglichkeit
Kulturamt der Stadt Augsburg
Bahnhofstr. 18 1/3 a
86150 Augsburg
Tel.: 0821 324-3251
Fax: 0821 324-3252
Verleihung
Die Preisverleihung wird im November 2018 im Goldenen Saal der Augsburger Rathauses stattfinden.