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Name Einsendeschluss Art Genre Zielgruppe Organisator

Hessisches Literaturstipendium: Nouvelle-Aquitaine

Zielgruppe

AutorInnen
IllustratorInnen
ÜbersetzerInnen

Art der Förderung

Aufenthaltsstipendium

Einsendeschluss/Bewerbungsfrist

Veranstalter/Veranstalterin

Hessischer Literaturrat e.V.

Mitveranstalter/Mitveranstalterin

ALCA Nouvelle-Aquitaine

Preisgeld (Gesamtsumme in EUR)

4 000.00 EUR

Preisaufteilung

je Monat 2.000 Euro

Teilnahmegebühr (EUR)

0.00 EUR

Text/Werk

veröffentlicht

Vergabe an

über 18 Jahre

Genre/Kategorie

Erzählung, Geschichte, Kurzgeschichte, Hörspiel, Kinder-/Jugendliteratur (Belletristik), Kinderbuch, Krimi, Thriller, Lyrik, Novelle, Prosa, Kurzprosa, Roman, Theaterstück, Übersetzungen

Teilnahmebeschränkungen

Bezug zu Hessen:

Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es muss jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte z.B. sein

  • hier studiert zu haben,
  • hier mehrere Jahre gewohnt oder
  • in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als Autor*in, Übersetzer*in, Lektor*in oder Dramaturg*in oder
  • sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation).

Verwandtenbesuche in Hessen oder kürzere Aufenthalte sind kein ausreichender Hessenbezug.

Beschreibung

Hessisches Literaturstipendium

Das Bundesland Hessen pflegt seit vielen Jahren mit seinen europäischen Partnerregionen sowohl wirtschaftliche als auch kulturelle Kontakte. Dazu gehören die Regionen Emilia Romagna (Bologna) in Italien, Nouvelle-Aquitaine in Frankreich und Wielkopolska (Poznań) in Polen. Darüber hinaus besteht eine lebendige Partnerschaft zum Bundesstaat Wisconsin in den USA und ein Kulturabkommen mit der Republik Litauen.

Des Weiteren wurden in den Jahren 2006 und 2007 literarische Projekte mit Rumänien und der Tschechischen Republik ins Leben gerufen. Rumänischer Partner ist die Stiftung für Poesie von Mircea Dinescu und in Prag das Prager Literaturhaus deutschsprachiger Autoren.

Zur Vertiefung der interkulturellen Kontakte wurde im Sommer 2005 das „Hessische Literaturstipendium“ ins Leben gerufen. Es wird von drei Partnern getragen: dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Hessischen Literaturrat.

Herbst 2023: Nouvelle-Aquitaine (Frankreich)

Seit dem Start des Stipendienprogramms im Herbst 2006 finden jährlich literarische Austauschprogramme zwischen der Nouvelle-Aquitaine und Hessen statt. 2023 läuft das Stipendium vom 4. September bis zum 27. Oktober. Der Aufenthaltsort für die erste Stipendienhälfte (4. September bis 2. Oktober) ist die Villa Valmont in Lormont bei Bordeaux. Vom 2. Oktober bis zum 27. Oktober erfolgt die Unterbringung in Zusammenarbeit mit Plumes de Léon in Saint-Léon-surVézère (Dordogne).

Die gemeinsam organisierten Stipendienprogramme finden im Rahmen eines Kooperationsabkommens statt, das von der Agence culturelle de la Région Nouvelle-Aquitaine (ALCA) und dem Hessischen Literaturrat Anfang Oktober 2019 erneuert wurde. Ziel ist es, die kulturellen Beziehungen zwischen der Nouvelle-Aquitaine und Hessen zu entwickeln und Schriftsteller*innen die Möglichkeit zu geben, ihren Wirkungskreis zu erweitern. Dabei soll auch die Literatur der jeweiligen Partnerregion einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Bewerbungen aus dem Bereich der Bande Dessinée (Comic / Graphic Novel) sind willkommen.

Der Hessische Literaturrat gewährt für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 2.000 Euro pro Monat und finanziert die An- und Abreise bis maximal 500 Euro. Die Unterkunft und Unterstützung vor Ort wird durch ALCA bereitgestellt, ggf. anfallende Dolmetschkosten werden von ALCA übernommen ebenso wie die Reisekosten vor Ort, soweit sie durch Veranstaltungen oder Lesungen verursacht werden

Bewerbung

Teilnahmebedingungen:

  • Mindestens zwei selbständige oder unselbständige Veröffentlichungen literarischer Werke (nicht im Selbstverlag oder bei Verlagen mit Druckkostenzuschuss erschienen)
  • Übernahme der Kosten für An- und Abreise. Es besteht die Möglichkeit beim Hessischen Literaturrat einen Reisekostenzuschuss von bis zu 500 Euro nach Vorlage der Originalbelege zu beantragen.

Erwartungen:

  • Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache (falls nicht französische Sprachkenntnisse vorhanden sind)
  • Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen u.ä. nach Absprache mit den Partnern vor Ort
  • Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen)
  • Verfassen eines Berichtes, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung; Inhalt: Eindrücke und Erlebnisse des Aufenthaltes schildern. Diese Schrift bleibt Eigentum des Autors / der Autorin. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).

Besonderer Hinweis

Bewerbungsverfahren

  • Die Bewerbungen werden beim Hessischen Literaturrat eingereicht.
  • Die endgültige Entscheidung über die Stipendienvergabe erfolgt durch den Hessischen Literaturrat im Einvernehmen mit der einladenden Organisation in der Nouvelle-Aquitaine.

 
Unterlagen

  • Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
  • kurzes Statement (1-2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in der Nouvelle-Aquitaine
  • hervorgeht
    a) die Erwartungen an das Hessische Literaturstipendium
    b) das individuelle Arbeitsvorhaben während des 2-monatigen Aufenthalts
  • Arbeitsproben (bis zu 5 Normseiten)
  • Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt
    (Familienbegleitung, Kontaktwünsche, evtl. Teilnahme an Sprachkurs [keine Kostenübernahme möglich] etc.)
  • Einverständniserklärung für den Versand der Bewerbungsunterlagen über Wetransfer (kann jederzeit zurückgenommen werden)
  • Nachweise für den jeweiligen Hessen-Bezug wie z.B. Kopien des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), von Schul-, Universitäts- oder Arbeitszeugnissen bzw. Arbeitgeberbescheinigungen über die Tätigkeit und Aufenthaltsdauer sowie Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes.

Vorgabe: Aus organisatorischen Gründen ist die Bewerbung auf max. 10 Seiten zu begrenzen (inkl. der max. 5 Seiten Arbeitsprobe und der Nachweise). Bitte beschränken Sie sich daher im Lebenslauf und der Biografie auf die wesentlichen Angaben). Die Bewerbung sollte als zusammenhängende PDF-Datei (1 Dokument) per E-Mail eingereicht werden. 

Stipendiengeld:

  • Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt in der Regel anteilig pro vier Wochen (per Überweisung) und unter der Voraussetzung, dass der / die Stipendiat*in über den ganzen Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
  • Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der / die Stipendiat*in insgesamt länger als 7 Tage nicht anwesend sein, behält sich der Hessische Literaturrat vor, das Stipendiengeld anteilig zurückzufordern.

Bewerbungsunterlagen bitte schicken an:

[email protected]

Fristen:

  • Einsendeschluss ist der 30. Juni 2023.
  • Die Entscheidung über die Zuerkennung eines Stipendiums fällt bis Ende Juli 2023.

Kontaktmöglichkeit

Rückfragen können telefonisch erfolgen unter 0611/ 166 60 41 (Madelyn Rittner, Geschäftsführerin) oder per E-Mail an [email protected].

 

Vergabeturnus

jährlich

Gestiftet von/Sponsoren

Das Hessische Literaturstipendium wird durch die Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ermöglicht.

Schlagworte

Hessen Literatur, Literaturstipendium, Hessisches, Nouvelle-Aquitaine, Aufenthaltsstipendium, Frankreich