Film- und Medienstiftung NRW
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Zielgruppe
Art der Förderung
Einsendeschluss/Bewerbungsfrist
Veranstalter/Veranstalterin
Preisgeld (Gesamtsumme in EUR)
Teilnahmegebühr (EUR)
Vergabe an
Genre/Kategorie
Thema
Beschreibung
Antragsberechtigt sind freie Autoren, Komponisten und Produzenten, die ihren Wohnsitz in NRW haben, deren Projekte in NRW realisiert werden oder deren Projekte im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.
Was wird gefördert und was sind die Förderbedingungen?
Arbeitsstipendium – aussagekräftiges Exposé, Text-, bzw. Dialogauszug und Lebenslauf.
Produktionsförderung – fertiges Manuskript oder Partitur, Kalkulation und Lebenslauf.
Neben innovativen Ansätzen auditiver Kunst können auch Kommunikationshilfen und Publikationshilfen beantragt werden. – Förderbedingung ist im Einzelfall zu klären.
Wie funktioniert‘s?
Ein Beratungsgespräch (auch telefonisch) wird empfohlen.
Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Es gibt drei Einreichtermine im Jahr.
Die Förderentscheidung liegt bei der Geschäftsführung, die Empfehlung erfolgt durch einen Beraterstab.
Kontaktmöglichkeit
Anke Morawe, [email protected], Tel. 0211-9305046