Edenkoben-Stipendium
Zielgruppe
Art der Förderung
Einsendeschluss/Bewerbungsfrist
Veranstalter/Veranstalterin
Preisgeld (Gesamtsumme in EUR)
Teilnahmegebühr (EUR)
Vergabe an
Genre/Kategorie
Thema
Teilnahmebeschränkungen
Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich im folgenden Jahr nicht wieder bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen für ein Edenkoben- Stipendium ist eine weitere Bewerbung leider nicht mehr möglich.
Die Zuerkennung eines Edenkoben-Stipendiums schließt in den folgenden fünf Jahren nach Ende des Stipendiums eine erneute Bewerbung aus.
Beschreibung
Das Künstlerhaus Edenkoben vergibt jährlich bis zu sieben Stipendien für Autor:innen und Übersetzer:innen.
Im Haus befinden sich mehrere Wohnungen und ein Atelier – alle Wohneinheiten sind komplett eingerichtet. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine monatliche Zuwendung von 1.400 Euro. Darüber hinaus werden die Kosten der An- und Abreise erstattet. Die Edenkoben-Stipendien gelten grundsätzlich nur für eine Person und sind Anwesenheitsstipendien; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend.
Bewerbung
Alle Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben.
Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich mitgeteilt.
Die Bewerbungsfrist für alle Stipendien reicht vom 15. Januar bis 15. April des Vorjahres.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in deutscher Sprache - gerne auch in elektronischer Form (in einem konsolidierten PDF und bitte nicht größer als fünf MB) - ein:
1. Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen.
2. Begründung bezüglich der Wahl des Stipendiums und Erläuterung der künstlerischen Ziele während des geplanten Stipendien-Aufenthaltes (maximal eine Seite DIN A4)
3. Den Nachweis einer Veröffentlichung (selbstständig oder Anthologie; ausgenommen sind Veröffentlichungen im Selbstverlag) z.B. durch die Nennung der ISBN-Nummer oder Kopie des Umschlags, Inhaltsverzeichnisses o.ä.
4. Mindestens 3, jedoch maximal 6 veröffentlichte oder unveröffentlichte Texte (vollständig oder in Auszügen) künstlerischen Arbeitens (insgesamt maximal 20 Seiten).
5. Angabe, ob Sie sich für ein Stipendium im ersten (15.1. - 15.6.) oder im zweiten (15.7. - 15.12.) Halbjahr bewerben.
6. Angabe, ob Sie sich für ein 5-monatiges oder ein 2-monatiges Stipendium bewerben.
Besonderer Hinweis
Ab sofort können sich auch Autor*innen mit Behinderung bewerben, da das Künstlerhaus seit 2017 über eine barrierefreie Stipendiatenwohng verfügt.
Kontaktmöglichkeit
Künstlerhaus Edenkoben der
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Klosterstraße 181
67480 Edenkoben
buero(at)kuenstlerhaus-edenkoben.de
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