Berliner Stipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer
Zielgruppe
Art der Förderung
Einsendeschluss/Bewerbungsfrist
Veranstalter/Veranstalterin
Preisgeld (Gesamtsumme in EUR)
Preisaufteilung
Es ist vorgesehen, Recherchestipendien in Höhe von 8.000 € für einen Zeitraum von 4 Monaten und 4.000 € für einen Zeitraum von 2 Monaten zu vergeben.
Teilnahmegebühr (EUR)
Vergabe an
Genre/Kategorie
Thema
Teilnahmebeschränkungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt von Berlin, deren Angehörige sowie Mitglieder der Jury und deren Angehörige sind von der Antragsstellung ausgeschlossen.
Antragstellende dürfen bei Antragsstellung und im Förderzeitraum nicht immatrikuliert
sein.
Übersetzerinnen und Übersetzer, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer
Hochschule als Professorinnen und Professoren tätig sind, können sich grundsätzlich nicht bewerben.
Beschreibung
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – im Jahr 2026 Stipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer.
Die Stipendien sind für professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer bestimmt, die bereits mindestens zwei (nicht im Eigenverlag) publizierte literarische Übersetzungen aufweisen können.
Der Schwerpunkt liegt auf literarischen Übersetzungen, dazu zählen Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur, Comics sowie Lyrik.
Sachbücher sind ausgeschlossen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website und dem Informationsblatt.
Bewerbung
Es ist nur eine Bewerbung pro Antragstellerin und Antragsteller möglich.
Gefördert werden Übersetzerinnen und Übersetzer mit erstem Wohnsitz in Berlin. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, während der Dauer des Stipendiums ihren ersten Wohnsitz in Berlin aufrecht zu erhalten.
Es werden professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer gefördert, die
mindestens zwei (nicht im Eigenverlag) publizierte literarische Übersetzungen
aufweisen können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie
die Qualität der Übersetzung, das skizzierte Vorhaben und die Begründung der
Relevanz der Übersetzung.
Das zu übersetzende Werk muss bereits publiziert sein, die Urheberschaft und
Rechtefreiheit müssen vorab geklärt sein. Übersetzungsvorhaben, deren
Publikation schon aus urheberrechtlichen Gründen ausgeschlossen sind, können
nicht gefördert werden.
Eine Zuwendung kann nicht an Personen erfolgen, die im Förderzeitraum
immatrikuliert sind. Verstöße können zu einem Widerruf der Förderung führen.
Das Stipendium für Berliner Übersetzerinnen und Übersetzer kann nicht
mit einem vom Bund vergebenen Übersetzungsstipendium des Deutschen
Übersetzerfonds mit gleichem Förderzeitraum kombiniert werden.
Kontaktmöglichkeit
Herr Constantin Abbondanza
Tel.: +49 (0)30 90228 - 441
E-Mail: [email protected]