Aufenthaltsstipendium
Zielgruppe
Art der Förderung
Einsendeschluss/Bewerbungsfrist
Veranstalter/Veranstalterin
Preisgeld (Gesamtsumme in EUR)
Preisaufteilung
Umfang des AiR-Stipendiums - Dauer 4 – 8 Monate
- Beitrag an die Lebenskosten monatlich CHF 1'200 – 1'800
- Beitrag an die Reisekosten bis max. CHF 3’000
- Übernahme der Mietkosten (gemäss den ortsüblichen Preisen)
Teilnahmegebühr (EUR)
Vergabe an
Genre/Kategorie
Teilnahmebeschränkungen
Eingabeberechtigt sind Kunstschaffende aller Sparten (Bildende Kunst, Archtitektur, Angewandte Kunst, Design, Film/Video, Performance, Musik, Literatur, Spoken Word, Tanz, Theater, usw.) wie auch Personen, die in der Kulturvermittlung tätig sind. Die geförderten Personen wohnen und/oder arbeiten im Kanton Appenzell Ausserrhoden, oder sie weisen einen starken Bezug zum Kanton auf. Sie zeichnen sich durch professionelles Schaffen aus. Sie reichen ein überzeugendes Vorhaben ein, das mit dem gewählten Ort in Bezug steht. Und sie sind bereit, ihre Erfahrungen, Werke oder Produkte nach der Rückkehr ins kulturelle Leben des Kantons einfliessen zu lassen.
Beschreibung
Die Ausserrhodischen Kulturstiftung ermöglicht Kultur- und Kunstschaffenden, die einen engen Bezug zum Kanton haben, sich an einem frei gewählten Ort für eine Zeit von mindestens vier bis maximal acht Monaten ihrer künstlerischen Recherche zu widmen, Projekte zu erarbeiten und umzusetzen. Das AiR-Förderinstrument bietet grösstmögliche Flexibilität und erlaubt es, zugunsten der geförderten Personen und ihrer Projekte schnell auf die dynamischen und sich rasch wandelnden Bedingungen des Kunstmarktes zu reagieren. Entscheidend für eine Vergabe ist die Einschätzung des künstlerischen Entwicklungspotentials der Bewerber*in und die Einreichung eines überzeugenden Projekts, passend zu dem gewählten Ort. Die Stiftung vergibt pro Jahr ein bis zwei AiR-Stipendien
Bewerbung
Das Dossier für ein AiR-Stipendium umfasst
- Bewerbungsformular
- Personalien
- Lebenslauf
- Gewählter Ort, beabsichtiges Reisedatum und geplante Aufenthaltdauer
- Projektbeschrieb (mit Bezug zum gewählten Ort)
- Angaben zu Kontakten und Infrastruktur (Wohnen, Arbeiten, Material etc.)
- Budget mit Auflistung der zu erwarteten Auslagen
- Dokumentation der bisherigen Arbeit
Besonderer Hinweis
Das AiR-Stipendium ist innerhalb von zwei Jahren umzusetzen.
Es können sich Kunstschaffende in allen Sparten dafür bewerben:
Bildende Kunst und Architektur
Angewandte Kunst und Design
Literatur, Spoken Word, Tanz und Theater
Film
Musik
Kontaktmöglichkeit
Verleihung
7.12.2022