Hallo,
ich habe 2015 ein eBook herausgebracht.
Nun aber hat sich dieses Jahr jemand genau diesen Titel im Titelanzeiger eintragen lassen und fordert mich auf, mein eBook vom Markt zu nehmen bzw. den Titel zu ändern. Ist es aber nicht so, dass ich durch die Benutzungsaufnahme durch die Herausgabe des eBooks in 2015 die älteren Ansprüche auf den Titel habe und den anderen meinerseits auffordern kann, seine Benutzung zu unterlassen?
Ich hoffe, jemand hat einen Tipp für mich.