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Gelöschter Nutzer
Titelschutz

Hallo,

ich habe 2015 ein eBook herausgebracht.

Nun aber hat sich dieses Jahr jemand genau diesen Titel im Titelanzeiger eintragen lassen und fordert mich auf, mein eBook vom Markt zu nehmen bzw. den Titel zu ändern. Ist es aber nicht so, dass ich durch die Benutzungsaufnahme durch die Herausgabe des eBooks in 2015 die älteren Ansprüche auf den Titel habe und den anderen meinerseits auffordern kann, seine Benutzung zu unterlassen?
 

Ich hoffe, jemand hat einen Tipp für mich.

  • [Moderator]
Status:
Offline
Beigetreten: 12.03.2014
RE: Titelschutz
Mo, 18.02.2019 11:28

Ich habe jetzt mal mit ein paar Kolleginnen bei AuthorWing darüber diskutiert und wir finden das alle sehr seltsam.

Wir sind natürlich alle keine Anwältinnen. Aber wenn wir mal davon ausgehen, dass dein Buch 2015 erschienen ist, OHNE dass ein Titelschutz einer anderen Person zu deinem Titel bestand, dann hat der Fraggle gar keine Ansprüche auf deinen Titel zu erheben.

Ich empfinde das gerade sogar als ganz schlechten Stil. Der Titelschutz der anderen Person dürfte gar nicht greifen, wenn dein Buch auf dem Markt und lieferbar ist.

    Status:
    Offline
    Beigetreten: 12.03.2014
    RE: Titelschutz
    Mo, 18.02.2019 11:50

    Lieber "Pater Brown",

    zum Titelschutz zitiere ich hier einen Auszug von den Seiten des Börsenblatts:

    Bösenblatt schrieb:

    Titelschutz - Was tun, wenn´s brennt?

    Der Inhaber des Titelrechts kann denjenigen, der einen identischen oder ähnlichen Titel in verwechslungsfähiger Weise verwendet, auf Unterlassung und bei schuldhaftem Handeln auch auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.

    Sind Sie in der misslichen Lage, auf ein erbostes Schreiben des Titelinhabers oder gleich auf eine anwaltliche Abmahnung reagieren zu müssen, prüfen Sie, ob tatsächlich eine Titelverletzung vorliegt und erwägen, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sich gegen die Ansprüche zur Wehr zu setzen. Dabei sollten Sie einkalkulieren, dass Titelschutzprozesse häufig mit einem nicht unerheblichen Prozessrisiko verbunden sind, weil Titelschutzfragen in besonderem Maß Wertungsfragen sind. Häufig bietet es sich daher an, eine einvernehmliche Lösung zu suchen, die entweder eine dauerhafte Koexistenz der Titel ermöglicht, oder aber Ihnen eine Frist gewährt, die bereits produzierte Auflage abzuverkaufen und den Titel in einer möglichen Nachauflage zu ändern. Der Klassiker einer gütlichen Einigung ist die sogenannte vergleichende Titelanzeige z.B. im Börsenblatt, die auf die Lieferbarkeit der beiden Titel hinweist. Der Kreativität sind aber keine Grenzen gesetzt, z.B. kann auch das Angebot einer Freianzeige in einem Ihrer (erfolgreichen) Bücher als »Kompensation« attraktiv sein.

    Da dein Buch bereits seit Jahren am Markt und verfügbar (?) ist, sollte bereits der Schutz eines bereits verwendeten Titels nicht greifen. Aber ich bin kein Anwalt für Medienrecht ...

    Liebe Grüße
    Dirk