Hallo zusammen,
ich habe in ca zwei Wochen meine erste Lesung und werde dort auch einen Büchertisch machen.
Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, inwiefern ich die Buchverkäufe dort im Rahmen der Steuererklärung dann nachweisen muss.
Brauche ich womöglich einen Quittungsblock oder so???
Bitte um euren Rat.
Liebe Grüße
Christina