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    Beigetreten: 17.06.2016
    Nachweispflicht Buchverkäufe bei Lesungen

    Hallo zusammen,

    ich habe in ca zwei Wochen meine erste Lesung und werde dort auch einen Büchertisch machen.

    Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, inwiefern ich die Buchverkäufe dort im Rahmen der Steuererklärung dann nachweisen muss.

    Brauche ich womöglich einen Quittungsblock oder so???

    Bitte um euren Rat.

    Liebe Grüße

    Christina

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      Beigetreten: 05.08.2016
      RE: Nachweispflicht Buchverkäufe bei Lesungen
      Fr, 01.06.2018 19:03

      Naja, das ist im Prinzip ganz einfach. Grundsätzlich gilt natürlich die Buchpreisbindung. Das schließt die 7% USt selbstverständlich mit ein. Wenn es eine inoffizielle (nicht-öffentliche/private) Veranstaltung ist, kannst Du die Bücher natürlich "unter der Hand" verkaufen - zu anderen Preisen, und dann natürlich (!) auch ohne Rechnung.

      Handelt es sich dagegen um eine öffentliche Veranstaltung, beispielsweise in einem Buchladen, würde ich mich an Deiner Stelle an die Buchpreisbindung halten und dabei natürlich auch die USt einnehmen.

      Mach es doch so: Du stellst grundsätzlich IMMER eine Rechung/Quittung aus. Wer das Original nicht will, hat das Buch sozusagen "schwarz" gekauft. Das brauchst Du aus meiner Sicht auch nicht anzugeben und kannst die Quittung vernichten. Steuerlich geltend machst Du nur die Exemplare, bei denen jemand das Original der Rechnung oder Quittung haben wollte, denn nur diese Exemplare sind offiziell verkauft, und die mußt Du natürlich auch versteuern. Aber wenn einer keine Rechnung will, hat es für das Finanzamt diesen Verkauf nie gegeben. In dem Fall gibt es keinen Beweis für den Verkauf - Brutto-Marge und USt fließen Dir zu.

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        Beigetreten: 17.06.2016
        RE: Nachweispflicht Buchverkäufe bei Lesungen
        Sa, 02.06.2018 11:26

        Danke dir für deine Antwort.

        Buchpreisbindung ist klar. Ich denke, ich werde mal so einen Kassenblock/ Quittungsblock kaufen. Das ist wohl die praktikabelste Lösung.

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          Beigetreten: 02.12.2015
          RE: Nachweispflicht Buchverkäufe bei Lesungen
          Sa, 02.06.2018 12:45

          Sorry Raphaël. Du hast eine sehr eigenwillige Ansicht zum deutschen Steuersystem.

          [...]Aber wenn einer keine Rechnung will, hat es für das Finanzamt diesen Verkauf nie gegeben.[...]

          Weißt du, wieviele Transaktionen ohne Quittung exsistieren - obwohl sie später beim Finanzamt gemeldet werden? Geh mal das nächste Mal über euer Stadtfest und schau, an welchen Stand man eine Quittung für ein gezapftes Bier oder eine Bratwurst austeilt.

           

          @Christina Wermescher

          Das Thema ist doch realtiv einfach. Auch ohne, dass man Steuerrecht gelernt haben muss. Du hast eine Menge Bücher X eingekauft als Ausgaben. Dieses steht schon in deiner Buchhaltung drin - z.B. 50 Bücher. Davon weiß auch das Finanzamt (wenn sie es prüfen). Idealerweise verkaufst du die Menge X und deswegen muss du Einnahmen in einer festen Höhe haben (wegen Buchpreisbindung als Menge X mal dein Buchpreis). Einnahmen - Ausgaben = Gewinn der zu versteuer ist.

          Allerdings gibts du ja auch kostenlose Bücher als Rezi heraus. Dies stehen in deiner EÜR aber an einer anderen Stelle. Deswegen weiß das Finanzamt dann auch, wie viel du tatsächlich verkauft und eingenommen hast - auch ohne Rechnungen und Quittungen.

          Gelöschter Nutzer
          RE: Nachweispflicht Buchverkäufe bei Lesungen
          Sa, 02.06.2018 14:16

          So wie Marcus es beschreibt, mache ich es auch. Einfach alles in der EÜR aufführen, ist bei mir ne simple excel-Tabelle, und fertig. Einen Qutiitungsblock hatte ich aber trotzdem immer mit, falls einer der Käufer mal eine hätte haben wollen. 

           

          VG, Dorit

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            Beigetreten: 17.06.2016
            RE: Nachweispflicht Buchverkäufe bei Lesungen
            Di, 12.06.2018 15:51

            Buchhaltungsmässig ist mir da schon klar. Mir geht es darum, ob ich für jeden Verkauf zusätzlich einen Beleg abgeben muss.

            Gelöschter Nutzer
            RE: Nachweispflicht Buchverkäufe bei Lesungen
            Di, 12.06.2018 17:29

            Ich weiß nicht, ob es da allgemeingültige Regeln oder Vorschriften gibt. Ich musste keine Belege einreichen, und weder meine Steuerberaterin noch das Finanzamt haben sich je dazu geäußert. Ich habe aber in letzter Zeit oft gehört, dass FÄ mit zweierlei Maß messen, wenn die Steuererklärung von einem Freiberufler selbst kommt, oder von einem Steuerberater. Deshalb würde ich mich da nicht festlegen wollen.

             

            VG, Dorit 

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              Beigetreten: 02.12.2015
              RE: Nachweispflicht Buchverkäufe bei Lesungen
              Mi, 13.06.2018 13:58

              Christina Wermescher schrieb:

              Buchhaltungsmässig ist mir da schon klar. Mir geht es darum, ob ich für jeden Verkauf zusätzlich einen Beleg abgeben muss.

               

              Solange du nicht 10.000 Bücher verkaufst. Nimm einfach jeden beliebiegen Imbiss, Bierwagen oder Gemüsestand als Anhaltspunkt. Hast du jemals auf dem Wochenmarkt, dem Stadtfest oder am Bratwurststand einen Kassenbon oder eine Quittung erhalten?

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                Beigetreten: 12.03.2014
                RE: Nachweispflicht Buchverkäufe bei Lesungen
                Fr, 15.06.2018 14:00

                Liebe Christina,

                Ich würde an dieser Stelle auch den Weg beschreiten, wie ihn Marcus hier schildert. Die "Schwarzverkäufe", die Raphaël beschreibt, bergen meiner Meinung nach Konfliktpotenzial zwischen Finanzamt und Autor*in.

                Liebe Grüße
                Dirk

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                  Beigetreten: 17.06.2016
                  RE: Nachweispflicht Buchverkäufe bei Lesungen
                  Fr, 15.06.2018 21:10

                  Hallo zusammen!

                  Morgen ist es soweit, um ehrlich zu sein bin ich schon ein bißchen aufgeregt. Bitte drückt mir die Däumchen für meine erste Lesung.

                  Habe jetzt mal einen Quittungsblock besorgt, falls jemand eine möchte. Ansonsten dürfte es dem Finanzamt wohl reichen, wenn ich die Anzahl angebe, da die Quittung ja nichts beweisen würde, was zu deren Lasten wäre...

                  Viele liebe Grüße
                  Christina

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                    Beigetreten: 02.04.2014
                    RE: Nachweispflicht Buchverkäufe bei Lesungen
                    Di, 03.07.2018 15:41

                    Hallo zusammen,

                    es ist schlichtweg strafwürdig. Alle Einnahmen und Ausgaben sind vollumfänglich auszuweisen. Alles andere zu empfehlen ist grob fahrlässig. Ansonsten viel Freude bei deiner ersten Lesung, keep cool, das wird sicher schön.

                     

                    Herzliche Grüße

                     

                    Lars

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                      Beigetreten: 14.03.2014
                      RE: Nachweispflicht Buchverkäufe bei Lesungen
                      Fr, 06.07.2018 18:28

                      Auf keinem Flohmarkt, keinem Markt und bei keiner Veranstaltung mit Buchmarkt sah ich je, dass Quittungen im Spiel waren. Oder alternativ irgendwelche elektronischen Kassen, die Daten für das Finanzamt hätten generieren können. Ich wage zu bezweifeln, dass bei dieser riesigen Zahl von Händlern nicht einer nicht-kriminell gewesen sein soll.