Hallo zusammen,
ich habe eine Rechtsfrage:
eine Firma bekam von mir den Auftrag, Bücher zusammenzufassen.
Wie definiert Ihr denn den Begriff "Zusammenfassung" in diesem Zusammenhang? Ich bekam kopierte Textpassagen aus allen Büchern zurück, hier und da ein Wort herausgeschnitten, dafür einige Zeilen doppelt kopiert, also eigentlich komplett unbrauchbar. Ich wollte allerdings ein in eigenen Worten wiedergegebenen Inhalt.
Meine Reklamation prallte eiskalt ab, zusammenfassen hieße nicht neu verfassen!
Wie seht Ihr das, liege ich da falsch?
Danke für Antworten und liebe Grüsse
Tara