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    Beigetreten: 30.05.2018
    Zusammenfassung von Büchern - was versteht Ihr darunter?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Rechtsfrage:

    eine Firma  bekam von mir den Auftrag, Bücher zusammenzufassen.

    Wie definiert Ihr denn den Begriff "Zusammenfassung" in diesem Zusammenhang? Ich bekam kopierte Textpassagen aus allen Büchern zurück, hier und da ein Wort herausgeschnitten, dafür einige Zeilen doppelt kopiert, also eigentlich komplett unbrauchbar. Ich wollte allerdings ein in eigenen Worten wiedergegebenen Inhalt.

    Meine Reklamation prallte eiskalt ab, zusammenfassen hieße nicht neu verfassen!

    Wie seht Ihr das, liege ich da falsch?

    Danke für Antworten und liebe Grüsse

    Tara

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      Beigetreten: 17.06.2016
      RE: Zusammenfassung von Büchern - was versteht Ihr darunte...
      Do, 31.05.2018 19:49

      Hallo Tara,

       

      wie ist die zu erbringende Dienstleistung denn im Vertrag formuliert?

       

      Schöne Grüße

      Christina

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        Offline
        Beigetreten: 30.05.2018
        RE: Zusammenfassung von Büchern - was versteht Ihr darunte...
        Di, 05.06.2018 16:09

        Hallo Christina,
        danke dass Du mir antwortest.

        Die Auftragsbeschreibung war eben die Zusammenfassung von Büchern, die allen ein gemeinsames Themengebiet haben, mit der Bitte, dies in 3 von mir vorgegebene Themenbereiche zu unterteilen.
        Die erste Zusammenfassung - oder besser gesagt, die erste Kopiererei, war das von 2 Büchern und hatte z.B. noch ein Inhaltsverzeichnis.
        Buch 2 und 3 kamen dann auch ohne Inh.verz.

        Ich denke, die Zeit lief den Damen davon und es wurde nur noch Hoppla Hopp gearbeitet... oder sollte ich geschludert sagen... denn es wurden auch Dinge aus den Büchern reinkopiert, die nur den Autor betreffen.

        Bevor ich möglicherweise weitere Schritte einleite, wollte ich mich erkundigen, wie der Begriff "Zusammenfassung" in Autorenkreisen ausgelegt wird und ob ich überhaupt eine Chance habe, an einen Teilbetrag meines Betrags ranzukommen.

        Ich bot ihnen 500 € für diese nicht zu gebrauchende Arbeit an, aber wie gesagt, das wurde mit den Worten ".. teile ich Ihnen nun folgendes mit: . ... keinesfalls haben wir im Sinne einer werkvertraglichen Leistung einen komplett lektorierten Text verfasst. Unsere Leistung wurde komplett erbracht, wir sehen keinen Anlass zur Rückerstattung eines Teils des Honorars."

        Ich ging nicht von einer Kopiererei aus, natürlich hätte ich dann den Auftrag für die Zusammenfassung jemand anderem gegeben.

          Status:
          Offline
          Beigetreten: 17.06.2016
          RE: Zusammenfassung von Büchern - was versteht Ihr darunte...
          Di, 12.06.2018 15:49

          Liebe Tara,

          Ich würde es auch so bewerten, dass dir Auszüge geliefert wurden und keine Zusammenfassung.
          Allerdings glaube ich nicht, dass es hier eine allgemeingültige Definition gibt, die vor Gericht unstrittig ist. Du wirst wohl darauf bauen müssen, dass der Entscheider letztendlich deiner Argumentation folgt und nicht der der Gegenseite. Sicher sein kannst du dir dessen aber nicht.
          Ohne Rechtschutzversicherung lohnen sich rechtliche Schritte in diesem Fall wohl sowieso nicht.
          Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung.

          Schöne Grüße
          Christina

            Status:
            Offline
            Beigetreten: 12.03.2014
            RE: Zusammenfassung von Büchern - was versteht Ihr darunte...
            Fr, 15.06.2018 13:52

            Für mich wäre es an dieser Stelle interessant zu wissen, um welche Art Bücher es sich handelt. Geht es bei dem Streit um Fachliteratur oder um erzählende Werke? Sollte es sich um Fachliteratur handeln, also Lehrstoff, könnte ich diese Kopiererei noch nachvollziehen. Im Falle von literarischen oder belletristischen Texten würde ich eine Art "Rückwarts-Exposé" erwarten. Das sollte dann selbstverfasst sein. Abgesehen vom dringenden Rat, deine Rechtsschutzversicherung anzurufen (so du eine hast), denn die telefonische Erstberatung durch einen Fachanwalt ist kostenlos.

            Liebe Grüße
            Dirk