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    Beigetreten: 17.06.2016
    Verwertungsgesellschaft WORT

    Hallo Autorenwelt!

    Ich bin in meinem ersten Vertrag über die Verwertungsgesellschaft WORT gestolpert.
    Als Neuling habe ich das noch nie gehört. Natürlich habe ich gegoogled, aber so richtig begriffen habe ich es noch nicht.
    Wie genau funktioniert das? Kann ich mir das vorstellen wie die GEMA?

    Danke und schöne Grüße
    Christina

    Gelöschter Nutzer
    RE: Verwertungsgesellschaft WORT
    So, 19.06.2016 13:22

    Ja und nein. Wenn deine Bücher bei der VG Wort gemeldet sind, dann nimmt diese VG Wort stellvertretend für dich, in deinem Auftrag, Verwertungsrechte wahr. Sie prüfen z.B., ob und wie oft deine Bücher in Bibliotheken ausgeliehen werden. Dafür bekommst du dann alle zwei Jahre nachträglich Ausschüttungen. Allerdings ist der Berechnungsschlüssel extrem undurchsichtig und selbst Mitarbeiter der VG Wort selbst haben es nocht nicht geschafft, mir diesen verständlich zu machen.

    Bücher in der Belletristik werden automatisch gemeldet und gezählt, ich habe meine trotzdem persönlich eintragen lassen, man weiß ja nie. Außerdem kann man wissenschaftliche Texte melden, Sachbücher, und Presseartikel sowie Veröffentlichungen allgemein in Printmedien. Bei mir zählen dazu Kurzgeschichten in Zeitschriften. Auch dafür bekommt man dann noch mal einen kleinen Obulus. 

    Kurz gesagt, es schadet nicht, alle seine Publikationen dort zu melden, bei der Finanzierung größerer Anschaffungen oder zur Schließung der Rentenlücke hilft es jedoch nicht wirklich. :-)

    VG, Dorit 

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      Beigetreten: 17.06.2016
      RE: Verwertungsgesellschaft WORT
      So, 19.06.2016 20:41

      Hallo Dorit,

      Danke für die Info.
      Kann man sich dort auch nachträglich noch melden?
      Ich habe damals meine Diplomarbeit als Sachbuch veröffentlicht, und ich weiß auch, dass die in ein paar Bibliotheken steht...

      Schöne Grüße
      Christina

      Gelöschter Nutzer
      RE: Verwertungsgesellschaft WORT
      So, 19.06.2016 21:45

      Ja, man kann auch rückwirkend melden. Im Zweifel anrufen oder Email schreiben, die Mitarbeiter sind sehr nett. :-)

        VG, Dorit

        Status:
        Offline
        Beigetreten: 17.06.2016
        RE: Verwertungsgesellschaft WORT
        Mi, 07.12.2016 10:22

        Hallo Dorit,

        Ich habe da nochmal eine Frage dazu.
        Was ist denn mit Kurzgeschichten in Anthologien, kann man die auch melden?
        Dazu finde ich nämlich keine Kategorie auf der Internetseite. Da gibt's nur Texte in Zeitschriften und im Internet.

        Liebe Grüße
        Christina

        Gelöschter Nutzer
        RE: Verwertungsgesellschaft WORT
        Mi, 07.12.2016 20:06

        Kurzgeschichten zählen im weitesten Sinne zur Belletristik, d.h. eigentlich müsste man sie nicht melden, um Geld zu bekommen. Aber das ist so e7n Fall, wo ich auf Nr. sicher gehen würde und es melden würde. Kann ja nicht schaden. :-)