Mit einem Vertrag bei einem Verlag überträgt man letztlich die Rechte des Buchs an diesen. Allerdings gilt es halt eben nur für den Roman im Auslieferungszustand.
Überarbeitet man nach 3,4 oder 10 Jahren das damalige Werk, weil es einem nicht mehr gefällt. Ist es jetzt ein neues Buch? Gilt der ursprüngliche Vertrag mit dem Verlag für das neue Werk überhaupt noch?
Vielleicht gibt man dem Buch sogar einen neuen Titel.
Nach ISBN-Standard gilt es, eine neue Nummer zu vergeben. Auch für die Pflichtablieferung gilt diese Aussage.
Und ja, mir ist klar: im Zweifel Anwalt fragen. Vielleicht hat das aber schon mal jemand hier durchexerziert.