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    Beigetreten: 11.04.2020
    Selbstständigkeit/Nebengewerbe/ARGE?

    Als Autor/rin braucht man möglichst viel Zeit zum Schreiben. Ist man jedoch bei der ARGE gemeldet muss man Eigenbemühungen in Form von Bewerbungen nachweisen ,was auch Zeit kostet die für das eigendlich Buch benötigt wäre & wenn dadurch zu einen Job kommt man noch weniger Zeit für die Bücherproduktion hat.

    Welche Möglichkeiten gibt es den zu entgehen?

    Wie kann man Zeit zum Schreiben bekommen & dennnoch den Lebensunterhalt leisten ?

    Ist es ratsam ein Nebengewerbe oder Gewerbe anzumelden wärend das erste Buch noch in Entstehungsvase ist ?

    Zählt Autor in der Hinsicht überhaupt als Beruf ,wenn man keine Festanstellung bei einer Zeitung oder einen Magazin hat ?

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      Beigetreten: 12.03.2014
      RE: Selbstständigkeit/Nebengewerbe/ARGE?
      So, 17.05.2020 21:39

      Lieber Sascha,
      die allermeisten Autor*innen gehen einer Brotbeschäftigung nach, Teilzeit oder Vollzeit. In der Freizeit wird dann eben geschrieben. Als Lebenskünstler*in, der genauso wenig eine geschützte Berufsbezeichnung ist wie Autor*in oder Schriftsteller*in, sollte man sich besser nicht durchs Leben schlagen, wenn es nicht notwendig ist. Denn das Leben kostet Geld. In deinem Fall würde ich aber zunächst dringend dazu raten, an der Rechtschreibung, Zeichensetzung und der Schriftsprache an sich zu arbeiten. Da ist einiges zu tun. Denn Autor*innen müssen vor allem mit der Sprache umgehen können, mit ihrer Hilfe Welten erschaffen, die sich ihre Leser*innen dann im Kopfkino anschauen können.

      Da in deinem Profil keinerlei Infos über dich zu finden sind, kann ich nicht wissen, ob du noch zur Schule gehst oder in welcher Lebenssituation du dich gerade befindest. Mein Rat ist: Gehe einem Job nach, der dein Leben finanziert und schreibe, so viel und so gut du kannst. Der Rest findet sich dann.

      Der Beruf, den man hat, wenn man bei einer Zeitung oder einem Magazin fest angestellt ist, ist dann eher Redakteur*in oder Journalist*in. Dafür studiert man dann aber und bewirbt sich für den Job, die findest du nicht bei der ARGE.

      Bei dir stört mich der Begriff "Bücherproduktion". Aus Gründen.

      Liebe Grüße
      Dirk

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        Beigetreten: 14.03.2014
        RE: Selbstständigkeit/Nebengewerbe/ARGE?
        So, 17.05.2020 22:03

        Ich fürchte, Sascha, du bist von der Grundeinstellung her völlig auf dem Holzweg. Wenn du schon in der ARGE-Zeit zu wenig Zeit fürs Schreiben hast, dann solltest du dir ein anderes Hobby suchen. (Oder groß im Lotto gewinnen oder reich heiraten. *1f609*)

        Zitat:
        Welche Möglichkeiten gibt es den zu entgehen?

        (Auf Deutsch: Welche Möglichkeiten gibt es, dem zu entgehen?)
        Keinen. Es sei denn, du lernst, unter freiem Himmel von Luft und Liebe zu leben.

        Zitat:
        Wie kann man Zeit zum Schreiben bekommen & dennnoch den Lebensunterhalt leisten ?

        (Auf Deutsch: Wie kann man Zeit zum Schreiben bekommen & dennoch den Lebensunterhalt verdienen/bestreiten?)
        Indem man Bestseller schreibt.

        Zitat:
        Ist es ratsam ein Nebengewerbe oder Gewerbe anzumelden wärend das erste Buch noch in Entstehungsvase ist ?
        Zählt Autor in der Hinsicht überhaupt als Beruf ,wenn man keine Festanstellung bei einer Zeitung oder einen Magazin hat ?

        (Auf Deutsch: Ist es ratsam, ein Nebengewerbe oder Gewerbe anzumelden, während das erste Buch noch in der Entstehungsphase ist?
        Zählt Autor in der Hinsicht überhaupt als Beruf, wenn man keine Festanstellung bei einer Zeitung oder einem Magazin hat?)
        Ja, wenn du zwecks Unterhaltbestreiten ein Gewerbe ausüben willst. Ja, Autor ist ein Beruf - ganz unabhängig davon ob bzw. wo und wie man angestellt ist. Autorsein ist aber kein Gewerbe.

         

        (PS: Um Redakteur oder Journalist zu werden, muss man nicht studieren.)

          Status:
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          Beigetreten: 24.06.2017
          RE: Selbstständigkeit/Nebengewerbe/ARGE?
          Mo, 18.05.2020 00:12

          Danke, Ulrike Jon, dass du hier deinen Beitrag hinzu geschrieben hast, denn dieser ist auch für mich als angehende Autorin sehr interessant. Aber ich wäre dir wirklich sehr dankbar, wenn du uns hier noch erläutern würdest, welche Schritte wir nun gehen müssen.Z.B. braucht ein Autor eine Lohnsteuerkarte? Braucht ein Redakteur oder Journalist ein Abiturzeugnis? etc??????? Held please!!

           

          Grüße vom Bodensee, Deine Nicole

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            Beigetreten: 14.03.2014
            RE: Selbstständigkeit/Nebengewerbe/ARGE?
            Mo, 18.05.2020 15:45

            Hallo Nicole,

            was Steuerfragen angeht, bist du in Ernstfall am besten mit einem Steuerberater dran oder wenn du direkt beim Finanzamt anrufst. Solche steuerrechtlichen Beratungen darf ich als Privatperson gar nicht machen, selbst wenn ich mich sicher in dem Metier fühlen würde.

            Ich kann dir aber sagen, wie ich es mache: Ich habe eine (in Ziffern: 1) Steuernummer. Wenn du die nicht hast/weißt, weil du bislang keine Steuererklärung gemacht hast, muss du dir eine von Finanzamt zuteilen lassen. Unter dieser Nummer mache ich jedes Jahr die Steuererklärung. Dabei gibt es das Formular für "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit". Dort gehört der Gewinn, den du mit deinen Büchern machst, rein.

            Vielleicht findest du auf https://www.selfpublisherbibel.de/ noch Genaueres. Eine rechtsverbindliche Beratung ist aber auch das nicht.

            Die Begriffe „Autor“, „Journalist“ und „Redakteur“ sind nicht geschützt.  Jeder, der diese Arbeit macht (also z. B. journalistisch arbeitet), darf sich so nennen. Auch wenn die Texte (noch) nicht veröffentlicht sind. Die Frage der Ausbildung spielt erst eine Rolle, wenn du einen Job suchst - dann möchte der potentielle Arbeitgeber natürlich wissen, was dich qualifiziert. Entweder du kannst ihm dann eine Liste (möglichst) erfolgreicher Arbeiten zeigen, oder du kannst auf eine gute Ausbildung (z. B. Studium) verweisen. (Schau mal dort: https://karriere.unicum.de/berufsorientierung/berufsbilder/beruf-journalist)

            LG von jon

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              Beigetreten: 30.11.2016
              RE: Selbstständigkeit/Nebengewerbe/ARGE?
              So, 31.05.2020 13:58

              Ninai1981 schrieb:

              Braucht ein Redakteur oder Journalist ein Abiturzeugnis? etc??????? 

               

              Hallo Nicole,

              zunächst meine Frage: Was verstehst du unter etc??????

              Dann zu deiner Frage: Wie Ulrike schon schrieb, sind Journalist, Reporter, Redakteur keine geschützten Berufsbezeichnungen. Jeder kann sich so nennen. Damit dürfte sich deine Frage von selbst beantworten. Ich tu' es dennoch, damit keine Unklarheit aufkommt. Nein, um sich diese Berufsbezeichnung anzueignen, brauchst man weder Abitur noch Studium und eigentlich noch nicht mal eine Schulbildung. Du stehst damit auf Augenhöhe mit einem Profifußballer.

              Die Lohnsteuerkarte braucht er spätestens nach seiner ersten Veröffentlichung, wenn nämlich die Honorare und Tantiemen fließen und das Finanzamt seinen Teil davon abhaben möchte.

              Gruß

              Ben