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    Beigetreten: 24.11.2015
    Münchner Erklärung der AG Publikumsverlage

    Habt ihr schon von der Münchner Erklärung der AG Publikumsverlage https://tarnkappe.info/muenchner-erklaerung-verlage-fordern-haerteres-ur... gehört? Wenn ich das richtig verstanden habe, will diese AG von der Politik, dass das Urheberrecht auf gänzlich andere Füße gestellt wird (was es im Endeffekt völlig zerstören würde), nur weil ein paar Verlage mit der Ausschüttungspraxis der VG Wort nicht richtig umgegangen und daher nun in ihrer Existenz bedroht sind. Diese „anderen Füße“ wären übrigens, dass die derzeitigen Rechteverwerter „(Mit-)Urheber“ an euren Werken werden sollen. Könnt ihr euch ja denken, wozu so etwas führt.

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      Beigetreten: 12.03.2014
      RE: Münchner Erklärung der AG Publikumsverlage
      Di, 02.02.2016 15:02

      Tja, ich bin kein Wirtschaftswissenschaftler und kein Händler. Dafür aber ein Geschichtenerfinder. Und als solcher vertrete ich die Meinung und den Anspruch, dass meine Werke meine Werke sind. Und wenn die (Publikums-) Verlage sich weiterhin nur auf Bestsellerautoren und wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten konzentrieren, sind es eigentlich sie selbst, die die "kulturelle Vielfalt" zerstören. Vielleicht stehe ich damit allein (?) , aber ich hätte kein Problem damit, wenn diese großen Publikunsverlage ihren Teil zurückzahlen müssten. Der Urheber ist der Autor, der Verlag darf (gegen Bezahlung) das Werk des Autors nutzen, um Geld (Für Autor und Verlag) aus den Verkäufen zu generieren. Er wird dadurch zum Vehikel, welches das Werk an die Leser und das Honorar an den Autor transportiert. Ist das Zusammenspiel gut, fährt man dieses Vehikel gern. Daraus aber eine Miturheberschaft des Verlags ableiten zu wollen, erscheint mit gewagt. Dann ist die Druckerei / Binderei ebenfalls Miturheber, und der Händler, ohne den der Leser das Buch ja nie erhalten würde, auch. 

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        Beigetreten: 10.04.2015
        RE: Münchner Erklärung der AG Publikumsverlage
        Do, 04.02.2016 13:45

        Sehe ich genauso wie du, lieber Dirk*1f60f*

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          Beigetreten: 14.03.2014
          RE: Münchner Erklärung der AG Publikumsverlage
          Fr, 05.02.2016 17:03

          Rückzahlung fände ich nicht gut (die Summen wären z. T. wirklich barbarisch hoch), aber eine Regelung für die Zukunft schon. Und da gehe ich mit: Der Autor soll unterstützt werden, er ist der Urheber. Der Verlagslektor ist zwar Helfer dabei, aber die Schöpfungshöhe ist eher klein. Das Buchcover ist eine echte Schöpfung - dafür soll meinetwegen der Coverschöpfer (bzw. Buchdesigner) etwas von der „Verwertungsgesellschaft Bild“ (sinngemäß gibt es das ja sicher auch) bekommen (soweit er nicht sowieso fest im Verlag angestellt ist). Der Rest der Verlagsarbeit hat mit „Schöpfung“ nicht mehr zu tun als es jede Werbe- und PR-Abteilung einer anderen Firma bzw. die Produktionslinie jedes anderen Gegenstand-Produzenten haben.

          Kann es bei so einer Regelung sein, dass die Verlage die ihnen entgehenden Gelder beim Autor sparen? Ja, wahrscheinlich. Andererseits würden dann wohl mehr Autoren ins dienstleisterunterstützte Selfpublishing abwandern ...

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            Beigetreten: 24.11.2015
            RE: Münchner Erklärung der AG Publikumsverlage
            Mo, 08.02.2016 18:53

            Wie auch immer die das mit den Geldern der Vergangenheit klären, ich hoffe doch auch sehr, dass der Verlag als Unternehmen nicht zum Miturheber deklariert wird. Wenn im Rahmen der Verlagstätigkeit Mitarbeiter des Unternehmens Beiträge mit Schöpfungshöhe geleistet haben, dann werden sie wohl per Arbeitsvertrag ihre Nutzungsrechte an den Verlag abtreten, welche dieser wiederum bei der Verwertungsgesellschaft eingereicht oder nicht eingereicht haben mag, in jedem Fall hätten aber die Gelder aus der Leermedienabgabe als Kompensation für die Privatkopie-Schranke an die jeweiligen Urheber gehen müssen. Diese wiederum haben entweder als Mitarbeiter des Verlags ihre Ansprüche an den Verlag abgegeben, oder aber als Autoren selbige zum Verhandlungsgegenstand des Autorenvertrags gemacht. Dort wird meistens nichts geregelt worden sein, woraus sich jetzt nachträglich die Forderung ergeben könnte.

            Selbst, wenn die Autoren ihren Verlagen diese Summen erlassen oder das ausgesetzt wird oder was auch immer, halte ich es für die Zukunft und unser Urheberrechtsverständnis extrem wichtig, dass Urheberschaft auf natürliche Personen beschränkt bleibt, und wir nicht nach US-Vorbild am Ende irgendwelche Konzerne haben, welche vor einer Zusammenarbeit von vornherein erstmal die Übergabe sämtlicher Rechte (nicht nur einiger Verwertungsrechte, hier lassen sich die Urheber ja schon auf herkömmliche Weise freiwillig entrechten, sondern auch die bisher unübertragbaren Urheberpersönlichkeitsrechte usw.) fordern. Man kann ja viel darüber debattieren, wie das Urheberrecht reformiert gehört, der Ansatz der Münchner Erklärung geht aber definitiv in eine völlig falsche Richtung – um heute ein Symptom zu bekämpfen, wird die Wurzel des Problems nur weiter vertieft.

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              Beigetreten: 25.03.2014
              RE: Münchner Erklärung der AG Publikumsverlage
              Mo, 08.02.2016 21:21

              Sphärenspringer schrieb:

              Tja, ich bin kein Wirtschaftswissenschaftler und kein Händler. Dafür aber ein Geschichtenerfinder. Und als solcher vertrete ich die Meinung und den Anspruch, dass meine Werke meine Werke sind. Und wenn die (Publikums-) Verlage sich weiterhin nur auf Bestsellerautoren und wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten konzentrieren, sind es eigentlich sie selbst, die die "kulturelle Vielfalt" zerstören. Vielleicht stehe ich damit allein (?) , aber ich hätte kein Problem damit, wenn diese großen Publikunsverlage ihren Teil zurückzahlen müssten. Der Urheber ist der Autor, der Verlag darf (gegen Bezahlung) das Werk des Autors nutzen, um Geld (Für Autor und Verlag) aus den Verkäufen zu generieren. Er wird dadurch zum Vehikel, welches das Werk an die Leser und das Honorar an den Autor transportiert. Ist das Zusammenspiel gut, fährt man dieses Vehikel gern. Daraus aber eine Miturheberschaft des Verlags ableiten zu wollen, erscheint mit gewagt. Dann ist die Druckerei / Binderei ebenfalls Miturheber, und der Händler, ohne den der Leser das Buch ja nie erhalten würde, auch. 

               

              Da stimme ich dir zu, Dirk.

              Habe bisher noch nichts veröffentlich, aber ich denke, was ein jeder erschafft, sollte auch das seine bleiben. Wenn es anders sein sollte, dann meiner Meinung nach so:

              Die Verlage müssten um sehr viel tiefer in die Taschen greifen und u. a. nach zahlen, sollte es ein Top Buch werden. Ich meine, wir als Autoren sitzen unendlich viele Stunden an den Werken, die wir verfassen, lassen uns wundervolle Geschichten einfallen und dann soll als via Nulltarif raus in die Lesergemeinschaft gehen? Nein so nicht, wir müssen auch leben und dafür braucht man eben Mometen.

              Jedem Künstler, Schriftsteller, Autor oder, was immer er auch ist, sein Urheberrecht!!! Oder nicht?