Hallo zusammen,
ich schreibe gerade an einem Roman, der in einer bestimmten Stadt spielt.
Ich meine, mal gelesen zu haben, dass man nicht ohne weiteres Titel von Songtexten in einem Roman erwähnen darf, da dies schon unter das Copyright fällt (z. B. "Im Radio ertönte das Lied 'Dienen' von 'Ich+Ich'.")
Wie sieht das aber aus, wenn man zum Beispiel den Namen eines Geschäftes in einer Stadt erwähnt, das es tatsächlich gibt, z. B. Buchhandlung Müller in Frankfurt, oder eines Museums, das tatsächlich existiert?
Ich habe zwar ein Buch über allgemeines Urheberrecht hier, aber bevor ich das durcharbeite, dachte ich, ich frag' mal nach...