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    Beigetreten: 28.05.2021
    BOD Einzelausgabe und Rechte

    Liebe Fioristi, ich bin neu hier und froh eine Anlaufstelle für meine Frage gefunden zu haben. Ein Freund hat mir das pdf eines in den 20er Jahren verlegten Buches als pdf zugesandt. Da ich es auf der Couch lesen möchte, es anschließend auch gerne im Regal stehen hätte und überhaupt eine Zettelwirtschaft per ausgedrucktem pdf nicht mag, dachte ich daran mit ein Einzelexemplar bei Book on Demand produzieren zu lassen. Kein Vertrieb. Kein Marketing. Ein einzlenes Buch. Für mich. Nihct mal zum Verschenken.

    Dabei kam mir der Gedanke ob ich bereits durch das Hochladen und die Produktion schon einen (theoretischen) "Rechtsbruch" begehe. Immerhin wird das geschriebene Wort eines fremden Autoren in der Dimension über 100 Seiten von mir irgendwo im "Business-Kontext" verarbeitet. 

    Ich denke nicht, dass das problematisch sein kann. Wie seht Ihr das? Wie sehen Sie das?

    Zweite Frage. Wir würde es sich verhalten, wenn ich ein Buch wie "Mein Kampf" oder einen anderen verbotenen Titel (gibts überhaupt noch ein anderes verbotenes Buch in D?!) auf die gleiche Art singulär drucken lassen würde?

    Für Meinungen, Interpretationen, Tipps und Anregungen und damit Eure Zeit vielen Dank!

    Uwe

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      Beigetreten: 12.03.2014
      RE: BOD Einzelausgabe und Rechte
      Fr, 28.05.2021 18:08 / Bearbeitet am: Fr, 28.05.2021 18:09

      Lieber Uwe,

      wenn der Autor des Buches vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, wird es gemeinfrei und dabei unproblematisch für deinen Wunsch der Privatkopie.

      Naheliegend wäre es für mich, wenn du deine Frage mal den netten Menschen bei BoD stellst. Die können es dir sicher beantworten.

      Das Machwerk von A. H. ist in Deutschland nicht verboten. Man kann es als kommentierte Fassung kaufen. Ich würde mir solchen Müll allerdings nicht ins Regal stellen.  Gibts im Buchhandel für 59 Euronen. Ich rate vom Kauf ab.

      Es gibt einen Index der BPjM, der bestimmte Bücher entweder nur volljährigen zugänglich macht oder sie gleich ganz verbietet. Mir ist aber keine öffentliche Liste bekannt, die irgendwo einsehbar wäre.

      Liebe Grüße
      Dirk

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        Beigetreten: 28.05.2021
        RE: BOD Einzelausgabe und Rechte
        Fr, 28.05.2021 18:26

        Lieber Dirk, Danke für Deine schnelle Antwort ... die Hitler-Frage war nur hypothetisch gestellt, der Kram interessiert mich ... na eigentlich würds mich schon interessieren, was der so schrieb ... aber das war nicht mein Ansinnen. Nein, der Autor ist nicht 70 Jahre tot. Vielleicht 30 Jahre?! Aber wie gesagt: es geht darum ein Buch zu produzieren ... sagen wir ... was Du geschrieben hast ... das ist dann Dein Werk natürlich und es wäre interessant zu erfahren ob ich das für den reinen Eigenbedarf darf ... oder ob schon der Upload unrechtens ist. Bei BOD hab ichs noch nicht versucht weil schon Freitag abend und ggf. weiß es ja jemand hier. 

        Viele Grüße

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          Beigetreten: 12.03.2014
          RE: BOD Einzelausgabe und Rechte
          Fr, 28.05.2021 19:39

          Lieber Uwe,

          wenn es mein Roman wär und der wäre zusätzlich noch gelistet oder im Antiquariat zu haben, würde ich voraussetzen, dass du das Buch kaufst. Eine "Raubkopie" eines urheberrechtlich geschützten Werkes würde ich nicht gutheißen. Autoren leben schließlich (auch) vom Buchverkauf. Soviel dazu.

          Liebe Grüße
          Dirk

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            Beigetreten: 22.10.2017
            RE: BOD Einzelausgabe und Rechte
            Sa, 29.05.2021 00:27

            Hallo Uwe,

            vorneweg (wie immer bei solchen Themen):  Ich bin kein Anwalt.  Rechtsberatung ist das hier nicht, sondern mein Verständnis davon, wie unser Recht solche Fälle im Allgemeinen handhabt.

            So ein PDF, wie du es beschreibst, unterliegt dem Urheberrecht.  Der Urheber oder sein Erbe hätte das Recht, zu entscheiden, ob das PDF überhaupt hätte erstellt werden dürfen.  Gleiches gilt für die Kopie des PDFs, die du erhalten hast.  Aus dem PDF jetzt ein Printexemplar zu machen, das wäre eine weitere Vervielfältigung, über die der Rechteinhaber bestimmen könnte.  Auch es selbst auszudrucken ist nur mit der Einwilligung des Rechteinhabers gestattet.

            Frag doch einfach den Rechteinhaber (Erben), was er davon hält :-)  Wenn der seine Zustimmung gibt, kannst du das problemlos drucken lassen.

            Wenn du den Rechteinhaber (Erben) nicht finden kannst, dann sitzt du auf einem Stück Zeitgeschichte, das als »verwaistes Werk« bezeichnet wird.  So etwas findet sich leider zuhauf in großen Archiven und kann so gut wie nicht genutzt werden.  Ein äußerst misslicher Zustand durch unser Rechtssystem.  Erst, wenn sicher klar ist, dass der letzte Mitautor mehr als siebzig Jahre tot ist (und das ist nicht einmal bei Fotos oder Berichten mit unklarer Autorenschaft aus dem Ersten Weltkrieg der Fall), wird das Werk gemeinfrei und kann dann problemlos vervielfältigt werden.

            Herzlichen Gruß

            Alfe

             

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              Beigetreten: 28.05.2021
              RE: BOD Einzelausgabe und Rechte
              Sa, 29.05.2021 17:06

              Hallo Dirk, hallo Alfe,

              herzlichen Dank für Eure Antworten, damit kann ich was anfangen. Ich kontaktiere trotzdem nochmal BOD kommende Woche und werde berichten!

              Viele Grüße & schönes Wochenende

              Uwe

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                Beigetreten: 22.10.2017
                RE: BOD Einzelausgabe und Rechte
                Sa, 29.05.2021 17:56

                Hallo Uwe,

                mir fiel gerade noch etwas auf oder ein:  Du hast ja geschrieben, dass das Buch tatsächlich verlegt worden ist (in den 20er Jahren).  In so einem Fall wird der Autor die Verwertungsrechte (gegen Beteiligung in Form von Tantiemen) an den Verleger abgetreten haben.  Es sollte also der Rechtsnachfolger des Verlages von damals ausfindig gemacht werden (den Verlag gibt es ja vielleicht sogar noch).  Nur falls dieser Abtritt der Verwertungsrechte zeitlich begrenzt war (mir ist so, als wäre das mindestens im Bereich des Möglichen, wenn nicht sogar das Übliche damals gewesen), wäre also der tatsächliche Erbe des Autors zu konsultieren.

                Solltest du das PDF entweder selbst oder mittels BoD oder einem anderen Anbieter in ein Printexemplar wandeln, ohne die Erlaubnis des Rechteinhaber zu haben, dann würdest du potentiellen zivilrechtlichen Forderungen im Rahmen des Wertes des Buches gegenüberstehen, vermute ich.  (Will sagen: überschaubar.)  Und dafür müsste der Rechteinhaber dich erst einmal finden und ein Interesse an der Situation haben.

                BoD hingegen wird das Werk mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht drucken.  Denn die würden sich dabei auch strafbar machen (gewerblich ist das nämlich deutlich schlimmer) und entsprechend höheren Bußgeldern entgegensehen.  Insofern wäre ich an einer Rückmeldung interessiert, wie deine Anfrage bei denen ausgegangen ist (gerne auch via PM, wenn es dir zu heikel ist).

                Herzlichen Gruß

                Alfe

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                  Beigetreten: 28.05.2021
                  RE: BOD Einzelausgabe und Rechte
                  Mo, 31.05.2021 14:50

                  Hallo Dirk, hallo Alfe,

                  ich habe bei BOD angerufen und mir die Sache erklären lassen. Grundsätzlich gilt "wo kein Kläger, da kein Richter". Im Prozess bei BOD würd eichgefragt ob ich die Rechte an dem Werk zur Vervielfältigung (das gilt auch für ein Exemplar) habe. Wenn ich ja ankreuze geht es weiter. Das Buch wird produziert, ich zahle, fertig. BOD speichert das und ein weiterer Druck ist jederzeit auch in "größerer Auflage" möglich. Niemand macht aber etwas damit. 

                  In der Folge habe ich dann "mein Exemplar" bei mir daheim im Regal stehen ... soweit auch noch gut ... NUR wenn jemand bei mir zu beusch kommt und das Buch rausholt und erkennt, dass das "illegal ein mal" gedruckt wurde ... dann könnte dieser Jemand mich dran nehmen.

                  Das Risiko ist also extrem begrenzt ... allerdings müsste man i mBOD Prozess einmal lügen! Denn da fragen Sie es sicher ab.

                  Ergo der Tipp der netten BOD-Dame ... in den Copy Shop gehen und das pdf binden lassen ... ist auch nicht 101-prozentig korrekt, aber das ist dann wirklich fast "safe".

                  Nicht einfach und nicht voll zu lösen, was olls. Ich drucks mir jetzt aus und lese das pdf :-))

                  Der Hinweis von Alfe geht in die Richtung ...zivilrechtliches Restrisiko.

                  Viele Grüße

                  Uwe 

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                    Beigetreten: 22.10.2017
                    RE: BOD Einzelausgabe und Rechte
                    Di, 01.06.2021 12:19

                    Hallo Uwe,

                    danke für die Rückmeldung!  Da ist BoD ja doch lakonischer, als ich gedacht hätte.  Aber gut, sie scheinen wohl nicht selbst prüfen zu müssen, sondern wälzen die Verantwortung auf den Kunden ab.  Gut zu wissen!

                    Herzlichen Gruß

                    Alfe