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    Beigetreten: 16.03.2014
    Künstlersozialkasse

    Angenommen ich würde meinen Beruf aufgeben  und nur noch mit Schreiben Geld verdienen. Kann ich dann in die KSK? Lohnt sich das. Hat vielleicht jemad bereits Erfahrungen gemacht?

     

     

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      Beigetreten: 12.03.2014
      RE: Künstlersozialkasse
      Do, 04.10.2018 12:38

      Lieber Michael,

      Ob es sich lohnt, einen Sozialversicherungsschutz ähnlich der abhängig Beschäftigten zu genießen, ist eine interessante Frage. Im Vergleich zu "keine Sozialversicherung", klares Ja!

      Allerdings ist die Frage, ob es sich lohnt, ohne entsprechendes, regelmäßiges Einkommen aus der schriftstellerischen Tätigkeit, den Brotjob zu schmeißen, klares Nein!

      Wenn du mit dem Schreiben ein verlässliches, regelmäßiges Einkommen generieren kannst, kannst du das Wagnis eingehen. Die Künstlersozialkasse stellt aber auch Bedingungen, Zugangsvoraussetzungen genannt (https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetz...). Einen Fragebogen zur Prüfung etwaiger Ansprüche bzw. die Erfüllung dieser Voraussetzungen findest du hier: https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C...

      Erfüllst du diese, nur zu, ein bisschen Mut vorausgesetzt, weil das nahtlose zurück in den Brotjob ja nicht immer leicht zu realisieren ist, wenn mal was schief geht.

      Vielleicht findet sich hier im Forum ja ein*e Autor*in, die/der bereits bei der KSK versichert ist und die/der bereit wäre aus einem vorhandenen Erfahrungsschatz zu plaudern?

      Für mich als Familienvater mit noch nicht ganz abbezahltem Haus stellt sich die Frage erst, wenn ich meinen ersten dicken Bestseller am Markt habe und der Nachfolgeband im Handel den roten "Spiegel-Sticker" trägt. Also vielleicht nie, vielleicht bald. Man wird sehen.

      Liebe Grüße
      Dirk

      Gelöschter Nutzer
      RE: Künstlersozialkasse
      Do, 04.10.2018 13:37

      Wenn man seinen Lebensunterhalt tatsächlich ausschließlich vom Schreiben bestreitet, dann ist die KSK keine Frage des Wohlwollens oder so, sondern m.E. alternativlos. Wenn man sich dort nicht versichert, trägt man alles allein. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Die KSK übernimmt schlicht den Arbeitgeberanteil. Gerade wenn ich die mageren Honorare und Tantiemen betrachte, wäre da für mich überhaupt kein Zögern. 

       

      VG, Dorit

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        Beigetreten: 12.03.2014
        RE: Künstlersozialkasse
        Do, 04.10.2018 14:20

        Liebe Dorit,

        darum empfehle ich ja auch ein regelmäßiges, verlässliches Einkommen aus der schriftstellerischen Tätigkeit. Darunter geht es auch garnicht, siehe Voraussetzungen. Von auskömmlichem Einkommen hatteich daher auch nichts erwähnt. Insofern zu allem, was du geschrieben hast, meine Zustimmung. Ich sehe nur keinen Grund, auf einen Brotjob, dessen Gehalt und die dort bereits vorhandene Sozialversicherung zuverzichten, wenn der Ertrag des Schreiben zum Leben nicht reicht ...

        Liebe Grüße
        Dirk 

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          Beigetreten: 16.03.2014
          RE: Künstlersozialkasse
          Do, 04.10.2018 19:52

          Danke erst einmal für die Antworten. Wobei ich mich allerdings etwas missverständlich ausgedrückt habe. Ich stehe nicht mitten im Berufsleben, sondern habe schon über dreißig Jahre gearbeitet. Jetzt bietet sich die Chance, Mitte nächsten Jahres das Thema Brotberuf zu beenden. Mittlerweile habe ich schon weiter recherchiert und weiß, dass es bei der KSK Voraussetzungen gibt, die zum Teil jedoch nicht greifen. So muss man die ersten drei Jahre der Ausübung einer schriftstellerischen Arbeit nicht die magische Grenze von 3.900 € Jahresverdienst knacken, wäre dennoch versichert, sowohl in einer Krankenkasse, als auch in der Rente.

          Die KSK kann sogar eine Pflichtversicherung sein, wenn man der Versicherungspflicht unterliegt.

          Gelöschter Nutzer
          RE: Künstlersozialkasse
          Do, 04.10.2018 21:36

          Lieber Dirk, 

          Ich hatte Michaels Frage anders verstanden. Er wollte nur wissen, ob sich die KSK lohnt, nicht, ob es Sinn macht, seinen Brotjob zugunsten der KSK aufzugeben. ;-) 

          Daher hatte ich mir nur darauf bezogen. Ob man vom Schreiben leben will, das muss jeder individuell entscheiden. :-)

          VG, Dorit

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            Beigetreten: 12.03.2014
            RE: Künstlersozialkasse
            Do, 04.10.2018 22:28

            Liebe Dorit, 

            er spielt mit dem Gedanken, seinen bisherigen Beruf aufzugeben und fragt, ob der in die KSK kann (Voraussetzungen) und ob sich das lohnt. darauf bin ich eingegangen.

            Liebe Grüße
            Dirk

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              Beigetreten: 12.03.2014
              RE: Künstlersozialkasse
              Do, 04.10.2018 22:31

              Lieber Michael,

              danke für die Rückmeldung. Diese Infos hatte ich ja alle nicht, daher war meine Antwort, wie sie war 1f 609

              Liebe Grüße
              Dirk

                Status:
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                Beigetreten: 02.12.2015
                RE: Künstlersozialkasse
                Sa, 06.10.2018 14:58

                Zudem steht zu beachten, dass Selfpublishing eher einem Gewerbe als einem künstlerischen Freiberuf zuzurechnen ist. Natürlich sind die Grenzen fließend. Solltest du jedoch nicht für einen anderen Verlag schreiben sondern für deinen eigenen bist du eher Gewerbetreibender und damit kein Fall mehr für die KSK.

                 

                Gelöschter Nutzer
                RE: Künstlersozialkasse
                Sa, 06.10.2018 20:03

                Nein, Marcus. Das stimmt so nicht. Da man als Selfpublisher nicht automatisch einen eigenen Verlag betreibt, ist man genauso wie jeder andere Autor einfach nur freiberuflich tätig. Ohne wenn und aber. Nur wer tatsächlich einen eigenen Verlag gründet, mit allem was dazu gehört, der ist Gewerbetreibender.

                 

                VG, Dorit 

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                  Beigetreten: 02.12.2015
                  RE: Künstlersozialkasse
                  Sa, 06.10.2018 20:19

                  Emilia schrieb:

                  Nein, Marcus. Das stimmt so nicht. Da man als Selfpublisher nicht automatisch einen eigenen Verlag betreibt, ist man genauso wie jeder andere Autor einfach nur freiberuflich tätig. Ohne wenn und aber. Nur wer tatsächlich einen eigenen Verlag gründet, mit allem was dazu gehört, der ist Gewerbetreibender.

                  VG, Dorit 

                  He du ... ohne jetzt zu sehr ins Offtopic gehen zu wollen. Sobald es über einen Gewerbeschein läuft, ist es ein Gewerbe und kein Freiberuf. Da gibt das deutsche Steuerrecht leider keinen Spielraum.

                  Und hier kommen wir zum Problem als SPLer. Formal ist man als Selfpublisher natürlích freiberufler. Da hast du recht. Fängt man jedoch an, seine Werke im größeren Stil zu verkaufen, ist man gewerblicher Händler. (Sprich im Buchladen, Amazon, Thalia etc pp) Das ist ja gerade der Unterschied. Verkauft man im Gewerblichen ohne Gewerbeschein, macht man sich strafbar. Hat man aber einen Gewerbeschein ist man kein Freiberufler mehr.

                  Veräußert man als SPLer ein paar Dutzend Bücher, ist das relativ egal. Reden wir jedoch schon von 100 oder mehr auf verschiedenen Plattformen wird es krisch.

                  Gelöschter Nutzer
                  RE: Künstlersozialkasse
                  So, 07.10.2018 08:30

                  Nein, das kann ich so absolut nicht bestätigen. Ich habe 5 Jahre lang meine Bücher als SP über alle möglichen Plattformen verkauft. Kein Gewerbeschein. Dafür arbeite ich auch schon genauso lange mit einer Steuerberaterin zusammen, die sich da extra spezialisiert hat. Amazon und Co sind die Händler mit dem Gewerbe, denn der Leser kauft dort, und nicht bei mir! Das ist der Unterschied. Deshalb - freiberufliche Tätigkeit. Anders sieht die Sache aus, wenn ICH meine Bücher über meine Website oder meinen Verlag verkaufen würde. Tue ich aber nicht. 

                  Diese Diskussion ist so alt wie das SP........

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                    Beigetreten: 02.12.2015
                    RE: Künstlersozialkasse
                    So, 07.10.2018 13:36

                    Emilia schrieb:

                    Nein, das kann ich so absolut nicht bestätigen. Ich habe 5 Jahre lang meine Bücher als SP über alle möglichen Plattformen verkauft. Kein Gewerbeschein. Dafür arbeite ich auch schon genauso lange mit einer Steuerberaterin zusammen, die sich da extra spezialisiert hat. Amazon und Co sind die Händler mit dem Gewerbe, denn der Leser kauft dort, und nicht bei mir! Das ist der Unterschied. Deshalb - freiberufliche Tätigkeit. Anders sieht die Sache aus, wenn ICH meine Bücher über meine Website oder meinen Verlag verkaufen würde. Tue ich aber nicht. 

                    Diese Diskussion ist so alt wie das SP........

                    Jetzt gehen wir aber wirklich Offtopic. ^_°

                     

                    Hm ... mein Steuerberater, ein befreundeter Finanzprüfer und der Wirtschaftsanwalt von der IHK haben aber etwas anderes gesagt. Ich meine nichts gegen deine Steuerbereaterin. Ist sie aber sich sicher, sicher zu liegen?

                    Gehe ich richtig in der Annahme, dass du also alles in der Anlage-S verbuchst und nicht in der Anlage-G? Zudem wirst du auch noch nicht vom Finanzamt geprüft worden sein. Richtig?

                     

                    Gerade deine Beispiel funktioniert so nicht. [...]denn der Leser kauft dort, und nicht bei mir[...] Autorenschaft ist das gleiche künstlerische Freiberuflertum wie zum Beispiel ein Maler, Bildhauer, Keramik-Skulpturen-Bauer etc pp. Jetzt ist es aber so, dass diese alle ein Gewerbe benötigen, wenn sei ihre Sachen auf Plattformen veräußern. Egal ob das Ebay, Amazon, Etsy oder sonst etwas anderes ist.

                    Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied, ob du dein eBook auf Ebay oder Amazon veräußerst oder ob du deine selbst gemalten Bilder auf den Plattformen verkaufst. Es bleibt ein Gewerbe. Das ist einfach so. Da sind schon Tausende in die Falle getappt.

                     

                    Die Außnahme bezieht sich auf Autoren, die z.B. auf Lesungen ein paar Bücher verkaufen oder mal so an Freunde und Bekannte verkaufen. Sobald du im größeren Maßstab unternehmerisch tätig bist, hast du ein Gewerbe.

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                      Beigetreten: 12.03.2014
                      RE: Künstlersozialkasse
                      So, 07.10.2018 13:58 / Bearbeitet am: So, 07.10.2018 14:04

                      Lieber Marcus,

                      du hast recht --- NICHT! Sorry, so deutlich muss ich das mal schreiben. Eigentlich ist es genau andersherum und genau so, wie Dorit es schreibt. Hier, mit herzlichem Dank an Matthias Matting:

                      Zitat:
                      Siehe Paragraph 18 des Einkommensteuergesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html)

                      Daraus ergeben sich folgende Pflichten:

                      • Vor der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit musst du diese beim Finanzamt anzeigen. Eine Gewerbeanmeldung (beim Gewerbeamt) ist nicht notwendig.
                      • Du musst deine Einnahmen in der Einkommenssteuer versteuern, als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Dazu musst du eine simple Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorlegen (als Gewerbetreibender müsstest du ab bestimmten Gewinnen doppelte Buchführung betreiben und Bilanzen aufstellen).
                      • Du musst deinen Kunden Umsatzsteuer berechnen – es sei denn, du nimmst weniger als 17500 Euro pro Jahr ein. Dann kannst du dich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen.

                      Und jetzt, genau entgegengesetzt zu dem, was du schreibst:

                      Zitat:
                       Vorsicht: Freiberufler bist Du unter Umständen dann nicht mehr, wenn du eigene Bücher selbst verkaufst, also etwa mit einem Bauchladen (unwahrscheinlich), auf deiner Website oder auch bei Lesungen. Solche Einnahmen sind dann gewerblicher Natur. Fallen sie mehr als in einem geringen Umfang an, musst du zusätzlich (!) ein Gewerbe anmelden. Das ist generell kein Problem, du musst dann nur Einnahmen und Ausgaben der beiden Tätigkeiten sauber trennen.

                      Vorsicht, die zweite: Hauptberuflich tätige Autorinnen und Autoren können sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichern. Diese zahlt den Arbeitgeberbetrag der Sozialversicherung. Allerdings schadet eine parallele gewerbliche Tätigkeit hier: Eine KSK-Mitgliedschaft ist dann problematisch.

                      Freiberufler haben übrigens einen weiteren Vorteil: sie werden nicht wie Gewerbetreibende Zwangsmitglied in der IHK.

                      Genauso, nur in der "Sie-Form", nachzulesen in der Self-Publisher-Bibel: http://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-freiberufler-oder-gewerbe-...

                      Auch interessant und zum Thema: 

                      Muss ich als Autor ein Gewerbe anmelden? http://www.selfpublisherbibel.de/autorentipp-muss-ich-als-autor-ein-gewe... Spoiler: Kurze Antwort: NEIN!

                      Liebe Grüße
                      Dirk

                       

                      Gelöschter Nutzer
                      RE: Künstlersozialkasse
                      So, 07.10.2018 15:47

                      Nein, Marcus, nein. Wenn man deinem Gedanken folgen würde, dann müsste ja jeder Autor, dessen Bücher z.b. bei Amazon verkauft werden, ein Gewerbe anmelden. 

                      Wie gesagt, es gab in den 5 Jahren zwei Prüfungen durch das FA, aber nie Beanstandungen. Ich habe insgesamt so ca. 25.000 Bücher und eBooks verkauft. Aber kein Gewerbe angemeldet. 

                      VG, Dorit 

                        Status:
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                        Beigetreten: 02.12.2015
                        RE: Künstlersozialkasse
                        So, 07.10.2018 16:52

                        Sphärenspringer schrieb:

                        Lieber Marcus,

                        du hast recht --- NICHT! Sorry, so deutlich muss ich das mal schreiben. Eigentlich ist es genau andersherum und genau so, wie Dorit es schreibt. Hier, mit herzlichem Dank an Matthias Matting:

                         

                        Zitat: Siehe Paragraph 18 des Einkommensteuergesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html)

                        Daraus ergeben sich folgende Pflichten:

                        • Vor der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit musst du diese beim Finanzamt anzeigen. Eine Gewerbeanmeldung (beim Gewerbeamt) ist nicht notwendig.
                        • Du musst deine Einnahmen in der Einkommenssteuer versteuern, als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit. Dazu musst du eine simple Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorlegen (als Gewerbetreibender müsstest du ab bestimmten Gewinnen doppelte Buchführung betreiben und Bilanzen aufstellen).
                        • Du musst deinen Kunden Umsatzsteuer berechnen – es sei denn, du nimmst weniger als 17500 Euro pro Jahr ein. Dann kannst du dich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen.

                        Und jetzt, genau entgegengesetzt zu dem, was du schreibst:

                         

                        Zitat: Vorsicht: Freiberufler bist Du unter Umständen dann nicht mehr, wenn du eigene Bücher selbst verkaufst, also etwa mit einem Bauchladen (unwahrscheinlich), auf deiner Website oder auch bei Lesungen. Solche Einnahmen sind dann gewerblicher Natur. Fallen sie mehr als in einem geringen Umfang an, musst du zusätzlich (!) ein Gewerbe anmelden. Das ist generell kein Problem, du musst dann nur Einnahmen und Ausgaben der beiden Tätigkeiten sauber trennen.

                        Vorsicht, die zweite: Hauptberuflich tätige Autorinnen und Autoren können sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichern. Diese zahlt den Arbeitgeberbetrag der Sozialversicherung. Allerdings schadet eine parallele gewerbliche Tätigkeit hier: Eine KSK-Mitgliedschaft ist dann problematisch.

                        Freiberufler haben übrigens einen weiteren Vorteil: sie werden nicht wie Gewerbetreibende Zwangsmitglied in der IHK.

                        Genauso, nur in der "Sie-Form", nachzulesen in der Self-Publisher-Bibel: http://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-freiberufler-oder-gewerbe-...

                        Auch interessant und zum Thema: 

                        Muss ich als Autor ein Gewerbe anmelden? http://www.selfpublisherbibel.de/autorentipp-muss-ich-als-autor-ein-gewe... Spoiler: Kurze Antwort: NEIN!

                        Liebe Grüße
                        Dirk

                         

                         

                        He Dirk,

                         

                        das ist doch genau das, was ich schreibe. Wieso sagst du, ich würde das Gegenteil behaupten?

                         

                        Als Autor ist man Freiberufler. Das ist Fakt. Daran gibt es nichts zu rütteln. D.h. aber auch, dass man seine Bücher nicht selbst verkauft. Das macht ja der Verlag. Ähnlich wie bei einem Maler es die Galerie macht.

                        Verkauft man hingegen selbst seine Werke (egal ob Autor, Maler, Bildhauer oder sonst etwas) ist man Gewerblich tätig. SPLer verkaufen nun einmal ihre Bücher selbst. Da gibt es gibt es keinen Spielraum. Das sagt doch das von dir o.g. Paragraph 18 des Einkommensteuergesetzes ziemlich klar.

                        Man kann an sich selbst keine Rechnungen stellen. Es geht nicht, dass der Autor Dirk Eickenhorst an den Händler Dirk Eickenhorst eine Rechnung stellt.

                         

                        Ein Beispiel, um das zu Erklären. Eine Person hat einen Keramikladen. Früher war sie mal bei der KSK und hat als Künstlerin keramische Skulputen hergestellt. Nun hat sie aber einen eigenen Laden aufgemacht. Ähnlich wie wir Schriftsteller ist sie künstlerisch tätig - sie macht kleine keramische Kunstwerke, die sie im Laden verkauft. Alles zusammen ist aber ein Gewerbe. Sie ist keine freiberufliche Künstlerin in ihrem eigenen Laden. Sie ist eine Händlerin, die ihre eigenen Sachen herstellt. Dabei ist es egal, dass sie 90% der Zeit an den Skulputen arbeitet. Sie verkauft sie und damit ist sie Händlerin und nichts anderes.
                        Würde sie ihre Skulturen in einer fremden Gallerie anbieten, wäre sie hingegen Freiberuflerin.

                        Bei uns ist es nichts anderes. Alles was mit deinem eigentragenen Gewerbe zu tun hat, ist auch dein Gewerbe. Da gibt es keinen Spielraum. Du bist nur Freiberufler, wenn du nicht für dich selbst arbeitest. Egal ob Kleinverlag oder Medienriese. Da Steuerrecht macht da keine Unterschiede.

                         

                         

                        Der Fachbegriff lautet hier Abfärberegelung!

                        Die Abfärberegel bewirkt, dass die Tätigkeit einer Personengesellschaft in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt, wenn sie auch nur teilweise gewerblich tätig ist. Die gewerbliche Natur der Einkünfte aus Gewerbebetrieb "färbt" alle übrigen Einkünfte gewerblich ein.

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                          Beigetreten: 02.12.2015
                          RE: Künstlersozialkasse
                          So, 07.10.2018 16:46

                          Emilia schrieb:

                          Nein, Marcus, nein. Wenn man deinem Gedanken folgen würde, dann müsste ja jeder Autor, dessen Bücher z.b. bei Amazon verkauft werden, ein Gewerbe anmelden. 

                          Wie gesagt, es gab in den 5 Jahren zwei Prüfungen durch das FA, aber nie Beanstandungen. Ich habe insgesamt so ca. 25.000 Bücher und eBooks verkauft. Aber kein Gewerbe angemeldet. 

                          VG, Dorit 

                           

                          Wow das ist krass. Dann würde ich an deiner Stelle auch so weiter verfahren. Ernsthaft zwei Prüfungen in fünf Jahren. Das ist aber sehr ungewöhnlich. Normalerweise prüfen das FDA doch nur einmal alle zehn Jahre.

                          Oder hast du die 25.000 Exemplare über einen Verlag verkauft. Bzw nur den Buchteil als SPLerin? Das wäre ja wieder etwas anderes. Es geht hier nur um die Sachen, die man als SPLerin selbst verkauft.

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                            RE: Künstlersozialkasse
                            So, 07.10.2018 16:57

                            Lieber Marcus,

                            ich bin kein SP, deshalb habe ich da keine eigenen Erfahrungen. Mir scheint allerdings, du drehst dir die Fakten immer gerade so, wie sie dir passen. Und ein paar Einträge über meinem behauptest du noch das Gegenteil.

                            Marcus schrieb:
                            14:58 Uhr: Zudem steht zu beachten, dass Selfpublishing eher einem Gewerbe als einem künstlerischen Freiberuf zuzurechnen ist.

                            Eben nicht. begründung mein letzter Beitrag.

                            Marcus schrieb:
                            13:36 Uhr: Veräußert man als SPLer ein paar Dutzend Bücher, ist das relativ egal. Reden wir jedoch schon von 100 oder mehr auf verschiedenen Plattformen wird es krisch.

                            Eben nicht. Veräußerst du ein paar Bücher, ist das gewerblich, erfordert aber noch keinen Gewerbeschein. Erst bei größerer Anzahl wird der fällig. Bei den 100 oder mehr über die Plattform wird nichts kritisch, denn du bist Freiberufler und kannst dich über die KSK sozialversichern.

                            Liebe Grüße
                            Dirk

                             

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                              RE: Künstlersozialkasse
                              So, 07.10.2018 17:01

                              Marcus schrieb:
                              SPLer verkaufen nun einmal ihre Bücher selbst.

                              Woher hast du diese Weisheit? SP bieten in der Regel ihre Werke über Amazon (KDP etc.), Tredition etc. an. Bei diesen kaufen die Leser. Wenn jeder SP selbst verkaufen müsste, gäbe das ein lustiges Chaos ...

                              Liebe Grüße
                              Dirk

                              Gelöschter Nutzer
                              RE: Künstlersozialkasse
                              So, 07.10.2018 17:51

                              Die zwei Prüfungen gab es deshalb, weil ich neben der Autorentätigkeit auch noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus einem Gewerbe habe/hatte. Und nein, dieses Gewerbe hatte nichts mit meinen Büchern zu tun. Meine Steuerberaterin muss also jedes Jahr dreifach aufpassen, und glaub mir, das tut sie. Die zweite Prüfung war laut Aussage meines FA aber eher so eine Art Studie zum Selbstzweck. Es waren u.a. auch Studenten der TU Dresden beteiligt, was ich auch hätte ablehnen können. Frag mich nicht. Aber es war kein großer Akt, da meine Steuernberaterin gleich von Anfang an ganz eng mit dem FA zusammengearbeitet hat. Denn: Als ich mit dem SP begonnen habe, war das für alle Beteiligten Neuland. Auch für das FA. Tja, und die waren einfach genauso neugierig und wissbegierig wie wir. Also keine Hexerei.

                               

                              Fazit: Wenn du als reiner SP-Autor deine Bücher ausschließlich über Plattformen und Distributoren anbietest, dann bist du "nur" Autor und damit freiberuflich. Für alles andere brauchst du ein Gewerbe, das ist völlig richtig. Aber eben nur für alles andere.

                              Nein, meine Verlagsbücher sind bei den 25.000 nicht dabei. Das ist ja eine andere Schiene gewesen. 

                              VG; Dorit 

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                                RE: Künstlersozialkasse
                                So, 07.10.2018 18:29

                                Sphärenspringer schrieb:

                                Lieber Marcus,

                                ich bin kein SP, deshalb habe ich da keine eigenen Erfahrungen. Mir scheint allerdings, du drehst dir die Fakten immer gerade so, wie sie dir passen. Und ein paar Einträge über meinem behauptest du noch das Gegenteil.

                                 

                                Marcus schrieb: 14:58 Uhr: Zudem steht zu beachten, dass Selfpublishing eher einem Gewerbe als einem künstlerischen Freiberuf zuzurechnen ist.

                                Eben nicht. begründung mein letzter Beitrag.

                                 

                                Eben doch. Weil SPLer natirgemäß selbst verkaufen. Da dreh ich mir nix. Das ist nun einmal so. Sagt ja schon der Name. Es fehlt die Eben des Verlags, der das Verkaufen für einen Übernimmt. Deswegen bleibt meine Aussage genaus so stehen. SPLer sind in erster Linie gewerblich tätigt.

                                 

                                Genau das sagt ja die Abfärberegelung!

                                 

                                Worüber man streiten kann, ist die Fragen, wann eine Plattform dich als Händler definiert. Was aber dem deutschen Steuerrecht egal ist. Wenn du etwas verkaufst, bist du Händler und damit Gewerbetreibender.

                                Auf jeden Fall bist du im Googlestore und im iStore Händler. Und auch bei Amazon erstellst du einen Händler-Account.

                                 

                                Sphärenspringer schrieb:

                                 

                                Marcus schrieb: SPLer verkaufen nun einmal ihre Bücher selbst.

                                Woher hast du diese Weisheit? SP bieten in der Regel ihre Werke über Amazon (KDP etc.), Tredition etc. an. Bei diesen kaufen die Leser. Wenn jeder SP selbst verkaufen müsste, gäbe das ein lustiges Chaos ...

                                Liebe Grüße
                                Dirk

                                 

                                Wieso Weißheit. Plattformen nehmen dich nicht als Händler aus. Auf Etsy, Ebay, Googlestore oder im iStore sind alle nur Händler. Bietet man da seine Werke an (egal was - ob Buch, Bild oder Holzplastik), ist man Händler. Darum füllt man ja auch das amerikanische Steuerfomular aus. Weil man Händler ist.

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                                  RE: Künstlersozialkasse
                                  So, 07.10.2018 18:17

                                  Emilia schrieb:

                                  Die zwei Prüfungen gab es deshalb, weil ich neben der Autorentätigkeit auch noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus einem Gewerbe habe/hatte. Und nein, dieses Gewerbe hatte nichts mit meinen Büchern zu tun. Meine Steuerberaterin muss also jedes Jahr dreifach aufpassen, und glaub mir, das tut sie. Die zweite Prüfung war laut Aussage meines FA aber eher so eine Art Studie zum Selbstzweck. Es waren u.a. auch Studenten der TU Dresden beteiligt, was ich auch hätte ablehnen können. Frag mich nicht. Aber es war kein großer Akt, da meine Steuernberaterin gleich von Anfang an ganz eng mit dem FA zusammengearbeitet hat. Denn: Als ich mit dem SP begonnen habe, war das für alle Beteiligten Neuland. Auch für das FA. Tja, und die waren einfach genauso neugierig und wissbegierig wie wir. Also keine Hexerei.

                                   

                                  Fazit: Wenn du als reiner SP-Autor deine Bücher ausschließlich über Plattformen und Distributoren anbietest, dann bist du "nur" Autor und damit freiberuflich. Für alles andere brauchst du ein Gewerbe, das ist völlig richtig. Aber eben nur für alles andere.

                                  Nein, meine Verlagsbücher sind bei den 25.000 nicht dabei. Das ist ja eine andere Schiene gewesen. 

                                  VG; Dorit 

                                   

                                  Krass. Ich will jetzt nicht sagen: du hast Glück gehabt ... aber du hast Glück gehabt. 1f60e

                                   

                                  Jegliche Freiberufler, die heutzutage selbst auf Plattformen verkaufen, benötigen dafür ein Gewerbe. Das hat - wie schon gesagt - auch die anwaltliche Auskunft bei der IHK Dresden so bestätigt.

                                  Selbst Archtikenten (Freiberufler), die auf Amazon Merchendising verkaufen, können deswegen ihre freiberuflichen Status verlieren. Weil sie eben Gewerblich tätigt sind.

                                   

                                  Lassen wir das jetzt so im Raum stehen. Offensichtlich haben wir bei dem gleichen Zustand zwei unterschiedliche Systeme. Was nur weider beweißt, wie sinnlos das Deutsche Steuerrecht ist. 1f 604

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                                    RE: Künstlersozialkasse
                                    So, 07.10.2018 19:13

                                    Dritter Post ... Sorry. Aber das löst vielleicht das ganze Problemchen. 1f 601 Hab noch einmal quergelesen.

                                     

                                    Das deutscher Steuerrecht mal wieder. Da SPLern noch eine Grauzone ist, gehen manche Finanzämter davon aus, dass z.B. Amazon eine >Verlagsähnliche Struktur< besitzt. Deswegen könnte man Amazon KDL wie einen Verlag betrachten. Dann würde - wie ihr schon geschrieben habt - die gewerbliche Tätigkeit fehlen. Euer Standpunkt!

                                    Allerdings haben auch schon anderen FAs entschieden, dass das nicht so ist. Da es dazu offensichtlich noch keine offizielle Regelung gibt, scheinen das jeweilige Fallentscheidungen zu sein. Es gibt demnach auch Finanzämter, die einen Verkauf bei Amazon als Gewerbliche Tätigkeit betrachten. So wie ich es argumentieren!

                                     

                                    Eine sehr gute Zusammenfassung zu dem Thema ist diese Seite: http://taxdocs.de/2013/03/schriftsteller-im-selbstverlag-books-on-demand...

                                     

                                    Zitat:
                                    Gewerbesteuerpflicht und der Selbstverlag

                                    Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Schriftsteller durch die Nutzung des Service „books on demand“, also Bücher auf Nachfrage, nicht mehr nur Schriftsteller ist, sondern auch Verleger. Durch diese Verlagstätigkeit sollte er eine größere Marge abschöpfen können, da er an einem größeren Anteil an der Wertschöpfungskette beteiligt ist, und dementsprechend wird der Schriftsteller somit gewerbesteuerpflichtig werden.

                                     

                                    Dies entspricht genau dem, was ich gesagt habe.

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                                      RE: Künstlersozialkasse
                                      So, 07.10.2018 19:16

                                      Lieber Marcus,

                                      ich wüsste nicht, warum wir jetzt etwas so im Raum stehen lassen sollten. Damit du den Eindruck hast, du seist im Recht? Danke nein. Self Publisher heißt ins Deutsche übersetzt "Selbst-Herausgeber", nicht "Verkäufer". Als Selfpublisher verkaufe ich auch nicht über die verschiedenen Plattformen, sondern ich gebe heraus. Das Verkaufen übernehmen die Betreiber der Plattformen, und werden von Herausgeber dafür an den Einnahmen beteiligt. Ich weiß wirklich nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Und von der fehlenden Sinnhaftigkeit des deutschen Steuersystems kannst du mich auch nicht überzeugen. Es ist nicht perfekt, hält "den Laden aber am Laufen". 

                                      Marcus schrieb:
                                      Jegliche Freiberufler, die heutzutage selbst auf Plattformen verkaufen, benötigen dafür ein Gewerbe. Das hat - wie schon gesagt - auch die anwaltliche Auskunft bei der IHK Dresden so bestätigt.

                                      Das hätte ich dann gerne mal schriftlich mit belastbarer Quellenangabe. Du behauptest also allen Enstes, dass ein Freiberufler (hier Autor) zum Verkauf seiner Werke über z. B. KDP ein Gewerbe benötigt? Womit er dann ein Gewerbetreibender wäre und kein Freiberufler? Fehler erkannt? Die Bestätigung der IHK hätte ich dann gerne mal gelesen.

                                      Liebe Grüße
                                      Dirk

                                       

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                                        RE: Künstlersozialkasse
                                        So, 07.10.2018 19:26 / Bearbeitet am: So, 07.10.2018 19:27

                                        Lieber Marcus,

                                        dein Hinweis auf BoD geht fürchte ich wieder am Thema vorbei, da ich bei BoD tatsächlich als Verkäufer auftreten kann. BoD ist da nicht nur Verkaufsplattform, sondern Dienstleister für den Druck und Versand. Damit wird der Autor zum Verleger und somit Gewerbetreibender. Bei Amazon bist du nicht Verleger, sondern freiberuflich tätiger Autor..

                                        Da ich kein Finanzbeamter bin und auch kein Selfpublisher, bin ich bei dieser Diskussion jetzt raus. Ich denke, ich habe meinen Standpunkt klar gemacht. Ich bitte dich aber, die hier aufgestellten Behauptungen, die du der IHK, Anwälten etc. in den Mund legst, auch mit belastbaren Quellen zu hinterfüttern.

                                        Liebe Grüße
                                        Dirk

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                                          RE: Künstlersozialkasse
                                          So, 07.10.2018 19:32

                                          Sphärenspringer schrieb:

                                          Lieber Marcus,

                                          ich wüsste nicht, warum wir jetzt etwas so im Raum stehen lassen sollten. Damit du den Eindruck hast, du seist im Recht? Danke nein. Self Publisher heißt ins Deutsche übersetzt "Selbst-Herausgeber", nicht "Verkäufer". Als Selfpublisher verkaufe ich auch nicht über die verschiedenen Plattformen, sondern ich gebe heraus. Das Verkaufen übernehmen die Betreiber der Plattformen, und werden von Herausgeber dafür an den Einnahmen beteiligt. Ich weiß wirklich nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Und von der fehlenden Sinnhaftigkeit des deutschen Steuersystems kannst du mich auch nicht überzeugen. Es ist nicht perfekt, hält "den Laden aber am Laufen". 

                                          Das hätte ich dann gerne mal schriftlich mit belastbarer Quellenangabe. Du behauptest also allen Enstes, dass ein Freiberufler (hier Autor) zum Verkauf seiner Werke über z. B. KDP ein Gewerbe benötigt? Womit er dann ein Gewerbetreibender wäre und kein Freiberufler? Fehler erkannt? Die Bestätigung der IHK hätte ich dann gerne mal gelesen.

                                          Liebe Grüße
                                          Dirk

                                          Hi Dirk,

                                           

                                          jetzt wird es blöd. Was du gerade versucht hier wegargumentieren, sind die Grundsätze deutschen Steuerrechts. Ich habe keine Ahnung, was du von mir verlangst, dir zu beweisen. Um ehrlich zu sein, ist mir das zu doof, deine Wissenslücken auszugleichen.

                                          Ich habe schon weiter oben geschrieben, dass durch die Abfärberegelung der Freiberufler zum Gewerbetreibender wird. Wenn du nicht weißt, was die Abfärberegelung ist, dann lese das selbst nach. Ich bin Schriftsteller und kein Lehrer für Wirtschaftsrecht, der seinen Schülern alles haarklein erklären muss.

                                           

                                          Zu deiner ominösen Defintion von Plattform und Verkäufer reicht es aus, sich mal schnell mit der Materie zu beschäftigen. Sowohl eBay, Amazon als auch Etsy übernehmen für dich den Verkauf. Egal ob es eine Hifi-Anlage, ein Auto, ein selbstgemalten Gemälde, ein selbst geschriebenes Gedicht, oder ein Buch ist. TROTZDEM SIND ES DIE EINZELNEN HÄNDLER, die ihre Produkte auf den Platformen verkaufen. Deine Rechtsauffassung, dass die Betreiber der Plattformen die Händler sind, ist grundlegend falsch.

                                          Schon allein deswegen ist diese Diskussion vollkommen sinnlos.

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                                            So, 07.10.2018 20:41

                                            Was habe ich da für eine Diskussion ausgelöst? Oder doch eher !!!

                                            Seid mir nicht böse, aber derlei hin- und her ermüdet und schafft nur Verwirrung.

                                            Ich halte mich an den Fragebogen bei der KSK. Die durchleuchten einen sowieso, prüfen genau, ob man KSK berechtigt ist. Dazu natürlich meinen Steuerberater, das Finanzamt und andere beratende Stellen. Wer mit der KSK Erfahrungen hat, darf gerne diese hier posten, gerne auch als Nachricht an mich senden.

                                             

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                                              RE: Künstlersozialkasse
                                              So, 07.10.2018 20:42

                                              Ein Hinweis an alle: Das Schreiben in Großbuchstaben steht in Foren für Schreien und wird von mir als Betreuer des Forums nicht geduldet. Auch möchte ich einen respektvollen Umgang anmahnen. Wenn hier jemandem die Diskussion im Forum "zu blöd und zu dumm" wird, steht es ihm/ihr offen, das Forum zu verlassen. Respektlosigkeiten können (in Absprache mit Will Uschtrin) in einem Verweis aus dem Forum enden.

                                              Liebe Grüße
                                              Dirk

                                                Status:
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                                                RE: Künstlersozialkasse
                                                So, 07.10.2018 20:44

                                                Lieber Michael,

                                                ich gebe dir Recht, das war off-topic und in letzter Konsequenz unnötig. Ich werde derartige Diskussionen zukünftig unterbinden und in einen getrennten Thread umleiten. Sorry dafür. Dich trifft an der Diskussion keine Schuld.

                                                Liebe Grüße
                                                Dirk

                                                Gelöschter Nutzer
                                                RE: Künstlersozialkasse
                                                So, 07.10.2018 20:52

                                                Marcus, du verwechselst oder wirfst offenbar zwei Dinge: Amazon kdp (für SP-Autoren, ergo Freiberufler) und Amazon Marketplace. 

                                                 

                                                Ich möchte dich wirklich bitten, hier nicht solche Halbwahrheiten zu verbreiten. Es gibt bei diesem Thema keine zwei Systeme. Du liegst einfach falsch. Und was die IHK Dresden mit freiberuflicher Autorentätigkeit zu tun haben soll, weiß ich jetzt auch nicht. Ich weiß nur, dass dort Leute arbeiten, die nicht immer und überall kompetent sind. Und das weiß ich deshalb, weil ich als Ausbilder in viele Jahre mit eben dieser IHK zusammenarbeiten musste. 

                                                Nichts für ungut, aber ich halte mich an Gesetze und Regelungen, sonst gar nichts. 

                                                VG, Dorit

                                                 

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                                                  RE: Künstlersozialkasse
                                                  So, 07.10.2018 20:57

                                                  Ihr Lieben,

                                                  ich habe Matthias Matting (Mr. Selfpublisher-Bibel und Autorenwelt-Mitglied) um Hilfe bei dem Thema gebeten. Vielleicht hat er ja Zeit.

                                                  Liebe Grüße
                                                  Dirk

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                                                    RE: Künstlersozialkasse
                                                    Mo, 08.10.2018 19:43

                                                    Was ich noch zu sagen hätte, hat alles Dirk wunderbar formuliert in seinem Beitrag vom So, 07.10.2018 20:44. dem ist nichts hinzuzufügen.

                                                     

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                                                      RE: Künstlersozialkasse
                                                      Sa, 13.10.2018 06:08

                                                      Ausdauer schrieb:

                                                      Was habe ich da für eine Diskussion ausgelöst? Oder doch eher !!!

                                                      Seid mir nicht böse, aber derlei hin- und her ermüdet und schafft nur Verwirrung.

                                                      Ich halte mich an den Fragebogen bei der KSK. Die durchleuchten einen sowieso, prüfen genau, ob man KSK berechtigt ist. Dazu natürlich meinen Steuerberater, das Finanzamt und andere beratende Stellen. Wer mit der KSK Erfahrungen hat, darf gerne diese hier posten, gerne auch als Nachricht an mich senden.

                                                       

                                                       

                                                      Mach das auf jeden Fall. Bilde dir deine eigene Meinung. Frag unbedingt deinen Steuerberater. Du musst ihm aber auch die richtigen Fakten geben.

                                                       

                                                      Sag deinem Steuerberater, dass du auf Plattformen dein Buch selbst anbietest und verkaufst. Frag ihn, was es mit dem Abfärben - Gewerbliche Abfärbung bei freiberuflichen Arbeiten - zun tun hat.Weiß ihn darauf hin, dass du die Bücher selbst verlegst und keinen Verlagsvertrag hast.

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                                                        RE: Künstlersozialkasse
                                                        Sa, 13.10.2018 12:39

                                                        Die KSK schreibt auch, "Eine Gewerbeanmeldung ist...ebenso wenig Voraussetzung, wie sie ein Ausschlussgrund ist" für eine Anmeldung bei der KSK. Letzendlich sind es die persönlichen Umstände, ob oder ob nicht jemand in die KSK reinkommt. Welche Art weiterer Einnahmen vorliegen usw.

                                                        Hilfreich wären hier nur "Links" zum Thema, aber keine "Ich weiß alles besser Einträge". Die nerven nicht nur, sie verwirren auch.

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                                                          RE: Künstlersozialkasse
                                                          Sa, 13.10.2018 13:59

                                                          Ausdauer schrieb:

                                                          Die KSK schreibt auch, "Eine Gewerbeanmeldung ist...ebenso wenig Voraussetzung, wie sie ein Ausschlussgrund ist" für eine Anmeldung bei der KSK. Letzendlich sind es die persönlichen Umstände, ob oder ob nicht jemand in die KSK reinkommt. Welche Art weiterer Einnahmen vorliegen usw.

                                                          Hilfreich wären hier nur "Links" zum Thema, aber keine "Ich weiß alles besser Einträge". Die nerven nicht nur, sie verwirren auch.

                                                           

                                                          Richtig. Darum habe ich geschrieben, wende dich an deine Steuerberaterin oder direkt an die KSK und erklären denen die Situation. So etwas in Foren zu erläutern ist immer fragwürdig. Links helfen dir da auch nur wenig. Die >Ich weiß alles besser Einträge< kommen daher, weil ich vorher zu besagten Fachleute gegangen bin, um mich beraten zu lassen.

                                                           

                                                          Amazon-Kdp sieht dich als Verleger, der seine Bücher auf der Plattform eigenveröffentlicht. (siehe Auszug aus der Amazon-Agb). Du bist Teil des Warenkreislaufs. Wenn die KSK dich unter dieser Prämisse versichert, ist alles gut. Kläre du das aber vorher mit der KSK. Und nicht durch Foreneinträge, sondern durch einen Anruf oder ein Mail bei denen. Besser so, als wenn sie dir hinterher Erschleichung von Leistungen vorwerfen.

                                                          Die sind sehr nett und beantworten sehr gern jede Frage.

                                                           

                                                          >Diese Vereinbarung enthält die Nutzungsbedingungen für Ihre Teilnahme an dem KDP Programm zur Eigenveröffentlichung<

                                                          >5.1.1 Lieferung. Sie haben uns auf Ihre Kosten jedes Buch zur Verfügung zu stellen, das Sie im Rahmen des Programms vertreiben möchten.<

                                                          >5.3.1 Bereitstellen Ihres Listenpreises.. Der von Ihnen bereitgestellte Listenpreis<

                                                           

                                                          Bei Tolino ist es noch klarer geschrieben

                                                          >2.1 Nutzungs- und Vertriebsrecht
                                                          Mit der Veröffentlichung des jeweiligen eBooks räumt der Verleger tolino media zum Zwecke des Verkaufs und der Vermarktung des eBooks das nicht-exklusive, übertragbare Nutzungs- und Vertriebsrecht an Dritte, insbesondere die Vertriebspartner, in unbearbeiteter und bearbeiteter Form ein. Diese Rechte sind weltweit und zeitlich unbefristet und lediglich nach Maßgabe dieser AGB widerrufbar.<

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                                                            Beigetreten: 02.12.2015
                                                            RE: Künstlersozialkasse
                                                            Sa, 13.10.2018 16:25

                                                            Ausdauer schrieb:

                                                            Hilfreich wären hier nur "Links" zum Thema.

                                                             

                                                            Wenn dich Links und Info interessiern, dann lege ich dir die Themaktik des Abfärbens ans Herz.

                                                            Vgl. https://www.etl.de/aktuelle-themen/gewerbliche-abfaerbung-bei-freiberufl...

                                                            https://www.ecovis.com/medizin/der-fluch-der-steuerlichen-abfaerberegel/

                                                            https://www.freiberufler-blog.de/grenzbereiche-zwischen-freiberuflichkei...

                                                             

                                                            Grundsatz: Führt die Gesellschaft gewerbliche Tätigkeiten und freiberufliche Tätigkeiten, die sich gegenseitig bedingen, aus, wird die Gesellschaft im Ganzen ein Gewerbebetrieb.

                                                            Das bedeutet, dass wenn ein Freiberufler z.B. 10.000€ mit freiberuflicher Tätigkeit erwirtschaft und 2000€ Euro mit gewerblicher Tätigkeit alles zusammen als gewerblich gilt. Eben weil es abfärbt. Vorrausgesetzt, es hat etwas miteinander zu tun. Als Verlagsautor (mit Autorenvertrag) kann man Freiberufler sein und gleichzeitig selbstständiger Fliesenleger. Weil die beiden Sachen nichts miteiander zu tun haben.

                                                            Schon allein deswegen kann Selfpuplish kein Freiberuf sein.

                                                            Ein Beispiel einer Bekannten von mir. Sie ist freiberufliche Grafikdesignerin. Zum Beispiel entwirft sie Flyer. Eben das, was Freiberufler so machen.
                                                            Allerdings kam sie auf die Idee, die Flyer selbst zu drucken und fertig zum Kunden zu schicken. Nun sagt das Amt aber, dass sie dadurch etwas verkäuft - ein Händlerin ist. Anhand der Abfärberegelung stand sie deswegen kurz davor, ihren Status als Freiberuflerin zu verlieren.
                                                            Als Ergebnis entwirft sie nur noch die Flyer. Drucken muss es der Kunde selbst so bleibt sie Freiberuflerin.

                                                            Was das für dich bedeutet. Solange du nichts verkaufst, bist du als Autor freiberufler. Solltest du hingegen Sachen verkaufen, bist du Händler.
                                                            Als Selfpuplisher verkaufst du aber nun einmal selbst deine Bücher. Entsprechend tritt die Abfärberegel in Kraft.

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                                                              RE: Künstlersozialkasse
                                                              Sa, 13.10.2018 19:25

                                                              Marcus Wächtler schrieb:
                                                              Schon allein deswegen kann Selfpuplish kein Freiberuf sein.

                                                              Lieber Marcus,

                                                              etwas Falsches wird nicht richtiger, wenn man es pausenlos wiederholt. Du wirfst die Dinge durcheinander. Bitte informiere dich persönlich bei Fachleuten und nicht über irgendwelche Internetseiten. Ich selbst maße mir nicht an, hier Ratschläge zu erteilen. Matthias Matting, einer der erfolgreichsten Selfpublisher Deutschlands und Autor der "Selfpublisher-Bibel" schreibt dazu: http://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-freiberufler-oder-gewerbe-...

                                                              Michael Kress schrieb:
                                                              Hilfreich wären hier nur "Links" zum Thema, aber keine "Ich weiß alles besser Einträge". Die nerven nicht nur, sie verwirren auch.

                                                              Auf diese Bitte von Michael hin schreibst du "Richtig." und machst genau damit weiter, worüber sich Michael beschwert hat. Das ein Freiberufler keine Gesellschaft ist, geht nicht in deinen Kopf. darum reden wir hier aneinander vorbei.

                                                              Für mich ist das Thema hier beendet und die "Abfärberegel" interessiert mich an dieser Stelle, mit Verlaub, nicht die Bohne.

                                                              Liebe Grüße
                                                              Dirk

                                                               

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                                                              RE: Künstlersozialkasse
                                                              Mo, 15.10.2018 11:33

                                                              Weiter oben wurde schon darauf hingewiesen: Es kommt immer wieder vor, dass Finanzämter unterschiedlich entscheiden. Denn da sitzen auch nur Menschen, die mit Wasser kochen. Und auch die Steuerberaterinnen und -berater sind fehlbar. Dennoch werde ich versuchen, eine Spezialistin aufzutun, die hierzu etwas schreiben kann.

                                                              Liebe Grüße
                                                              Sandra

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                                                                RE: Künstlersozialkasse
                                                                Di, 16.10.2018 00:23

                                                                Hallo und guten Tag!

                                                                Diese Hinweise habe ich schon in einem anderen Thread veröffentlicht und von daher an dieser Stelle nur in Kurzform.

                                                                Buchempfehlung: Frau Annette Warsönke (Fachanwältin für Steuerrecht), Buchtitel: Der Autor und das liebe Geld (Steuerratgeber für Autoren).

                                                                Homepage: Herr Matthias Matting (http://www.selfpublisherbibel.de/), Startseite/Artikel: Autoren Tipp: Freiberufler oder Gewerbe? Worauf Sie achten müssen.

                                                                Viele Grüße

                                                                Kai

                                                                 

                                                                Hinweis: Ich bekomme weder von Frau Warsönke noch Herrn Matting Provision für meine Empfehlungen.

                                                                 

                                                                 

                                                                 

                                                                 

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                                                                RE: Künstlersozialkasse
                                                                Di, 16.10.2018 11:01

                                                                Den Steuerratgeber für Autoren gibt es natürlich auch in unserem Shop:
                                                                https://shop.autorenwelt.de/products/der-autor-und-das-liebe-geld-steuer...

                                                                Annette Warsönke schreibt eine Kolumne zum Thema Steuertipps in der Federwelt.

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                                                                RE: Künstlersozialkasse
                                                                Di, 16.10.2018 19:44