Ich eröffne ein neues Forenthema. Es soll keine Klagemauer werden. Dazu sind die Schmähungen, denen man sich mitunter als Selfpublisher ausgeliefert sieht, einfach zuuuu blöd. Ich gebe hier einfach nur zum Besten, was mir in letzter Zeit untergekommen ist:
Zuerst: Thema Bücherspenden in öffentlichen Bibliotheken
Ich weiß: Dazu gibt es schon ein Forum. Liegt aber etwas zurück ... Und dort habe ich nicht gelesen, was mir untergekommen ist:
Auf meine telefonische Anfrage in München erhielt ich die Antwort, dass ich mein Buch gerne auf den Flohmarkt-Tisch legen kann. Da werden ausgelesene Bücher für Cent verkauft ... Aber eine Aufnahme in den Bestand käme in keinem Fall in Frage. Tja. Mein Anliegen ging dahin, mein Buch im Bereich der Sozialdienste kostenlos anzubieten. Also Bücherbus, Krankenhaus- und Pflegeheimbereich ...
In Heidelberg nimmt man Selfpublisher-Bücher aus Prinzip nicht auf. Musste ich mir im dortigen Dialekt anhören. In gehässigem Tonfall. Mir war wie Brechen. Einen ganzen Tag lang.
Aber die nächste Schmähung ist schon hammerhart:
Erfahrungen mit artothek
Artothek ist die Bildagentur der deutschen Museen.
Für eben den Roman, den ich gerade fertig geschrieben hatte, wünschte ich für das Cover eine Kreidezeichnung eines unbekannten Malers aus einem früheren Jahrhundert: Simon Vouet, Sich bückender Mann mit Turban, um 1640. Die Zeichnung befindet sich im Städtelschen Kunstinstitut in FFM. Sie schlummert aber in einem Archiv. Ich habe dort wegen der Lizenz angerufen. Man verwies mich an Artothek. Diese Agentur wickle alle Lizenzanfragen der deutschen Museen ab.
Bei Artothek erhielt ich die Auskunft, dass diese Zeichnung nicht einmal in aktuellen Verzeichnissen geführt wird. (Deswegen habe ich sie auch nicht unter z.B. akg-images gefunden. Dort kann man viele Kunstwerke in Lizenz erwerben.) So. Dann fragte man mich nach meinem Verlag und der Auflagenzahl. Tja. Ich gab an, dass ich als Selfpublisher veröffentliche und eine Auflagenzahl nicht benennen kann. Meine "naive" Denkweise war die, dass ich ein unbedeutendes Kunstwerk gegen eine Einmalgebühr nutzen darf ... Zumal es doch nur vor sich hindämmert ... Ich wollte ja keinen Michelangelo oder sowas ... Antwort: Pro gedrucktem Buch müsse ich 1 EUR zzgl. USt an die Agentur abführen. Auf meine Gegenfrage, ob man nichts um die Höhe von Autorenprovisionen wisse, kam:
Natürlich wisse man darum. Und ich hätte richtig erkannt: Genau dies ist der Grund. "UNS", den Autoren jenseits der klassischen Verlage, steht die Verwendung von Kunstwerken nicht zu. Geregelt über die realitätsferne Einzellizenzgebühr. Nach diesem Knüppel und meiner Entgeisterung wurde sich herausgeredet: Der Fotograf müsse ja auch bezahlt werden ... Na ja. Ich hätte ihn schon bezahlt. Einmal. Ordentlich. ?? Dies wurde mir verweigert.
Eigentlich müsste man dies "an die große Glocke" hängen. Auch Selfpublisher sind Kulturschaffende. Die Anrecht auf Kulturgüter haben. Oder nicht?
So. Schmunzelt! Und schreibt mehr von diesen Wunderlichkeiten ... Oder bin ich ein Einzelfall?