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    Beigetreten: 26.01.2017
    Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzdem etwas kosten?

    Guten Morgen,

    durch die beiden Threads, wann ein Lektorat sinnvoll ist und wann man einen guten Lektor erkennt, habe ich mich bereits durchgearbeitet. Nachdem ich einige Angebote eingeholt habe, die zwischen 800€ und 1.500€ für das Lektorat liegen, habe ich jetzt eine Lektorin gefunden, die gleichzeitig einen kleinen Verlag hat. Meine beiden anderen Bücher habe ich über BoD veröffentlicht, aber ein "richtiger" Verlag wäre mir natürlich wesentlich lieber.

    Sie bietet mir nun ein Lektorat an, das für 50260 Wörter respektive ca. 320.000 Zeichen 1.390 € inkl. MwSt. kosten soll. Gleichzeitig hat sie mir aber auch angeboten, mein Buch in ihrem Verlag zu veröffentlichen. Dafür sollen keine weiteren Kosten entstehen.

    Meine Fragen: Ist das so üblich bei kleinen Verlagen? Müsste nicht das Lektorat kostenlos sein, wenn sie mein Buch veröffentlichen will? Sollte ich eher weiter nach einem Verlag suchen statt nach einem Lektorat?

    Vielen Dank im Voraus für ein paar Tipps.

    Sabine Scholze

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      Beigetreten: 17.04.2015
      RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
      Di, 14.03.2017 12:33

      Das sind ungefähr 7,80€ pro Normseite, also fast soviel wie BoD verlangt für ein Lektorat (7,90€). Das nur am Rande.

      Ich halte dieses Angebot für ziemlich dreist. Entweder sie verlegt die Bücher in ihrem Verlag, dann übernimmt sie auch die Kosten für das Lektorat. Oder sie macht für dich das bezahlte Lektorat.

      Glaube nicht, dass ein 1-Personen-Verlag marketingtechnisch eine besonders große Reichweite hat. Da wird nicht viel passieren und da wird nicht viel bei rumkommen.

      Da kannst du besser das Buch selbst verlegen. Oder versuchen bei einem anderen Verlag unterzukommen, der dich nicht abzocken will.

      DKZV!!!

      Gelöschter Nutzer
      RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
      Di, 14.03.2017 13:59

      Manuel bringt es auf den Punkt.

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        Beigetreten: 12.03.2014
        RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
        Fr, 17.03.2017 14:01

        SO kann man einen DruckKostenZuschuss-Verlag natürlich auch aufziehen!

        Bloß nicht dort veröffentlichen, dürfte rausgeworfenes Geld sein (weil du dein lektoriertes Werk dann ja vermutlich anderweitig nicht mehr unterbringen kannst). Besser SP oder ein seriöser Verlag.

        Viel Glück und Erfolg!

        Liebe Grüße
        Dirk

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          Beigetreten: 13.03.2014
          RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
          Mi, 29.03.2017 14:13

          In einem Verlag sollte das Lektorat kostenlos sein - immerhin macht sie mit deinem Buch dann ja auch Geschäfte. Also hoffentlich, im Sinne beider Seiten.

          Frage doch mal nach dem Vertrag für die Veröffentlichung.

          Mein Seitenpreis fürs Lektorat ist übrigens 4,70 Euro. (Genauer gesagt: ab 4,70, mehr ist es aber nur, wenn wirklich viel Aufwand für mich entsteht!) Also frage gern an, wenn Du magst.

          Viel Erfolg und eine gute Lektorin wünsche ich dir!

          Anni

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            Beigetreten: 15.06.2017
            RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
            Sa, 17.06.2017 15:14

            Wenn das Lektorat 1390 Euro und das Buch 20 Euro kosten würde, müssten fast 700 Exemplare verkauft werden, um die Unkosten zu decken. So viele Exemplare werden aber fast nie verkauft, wenn jemand erstmals ein Buch veröffentlicht. Belletristik eines "Anfängers" ist sehr schwer verkäuflich. Bei Sachbüchern mit sehr interessantem Inhalt sieht es etwas besser aus. Wenn über das Erstlingswerk keine einzige Zeitung berichtet, sind oft nicht mehr als 20 oder 30 Exemplare bei Verwandten, Freunden und Bekannten absetzbar. Ein Buch schreiben, kann heute fast jeder. Werben und Verkaufen ist die große Kunst.

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              Beigetreten: 14.03.2014
              RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
              Mo, 22.01.2018 20:11

              Hallo Ernst,
              was willst du damit sagen? Dass man sich ein Lektorat sparen sollte?

               

                Status:
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                Beigetreten: 12.03.2014
                RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
                Mi, 24.01.2018 15:43

                Ernst Probst schrieb:
                Ein Buch schreiben, kann heute fast jeder. Werben und Verkaufen ist die große Kunst.

                Da muss ich widersprechen!

                Ich habe deinen Post als eine Argumentation gegen das professionelle Lektorat verstanden. Daher hier eine kleine Gegenrede:

                Wer sein Erstlingswerk nur für sich und ein paar Verwandte schreibt und keine weiteren Ziele hat als die Freude, etwas fertigbekommen zu haben, auf den mag das zutreffen. Ein gutes Buch aber verkauft sich nur unter den bestmöglichen Bedingungen gut. Und ein gutes Buch kann eben heute absolut nicht jeder schreiben.

                Und was nutzt die hohe Kunst des Werbens und Verkaufens, wenn das dann gekaufte Buch - verzeih - Mist ist? Ein Buch voller grammatikalischer Fehler, die zuweilen haarsträubende Interpunktion (in vielen SP-Werken) und Tippfehler über Tippfehler werden Sorge dafür tragen, dass das Erstlingswerk des Werbe- und Verkaufsgenies auch das jeweils einzige Buch dieses Autors bleiben wird, welches sich der Leser kauft. Und beim Lektorat geht es ja auch um erzählerisches Handwerk, dass dem "Anfänger" oft noch fehlt. Der Autor wächst am Lektorat, garantiert! Das ist mit Geld fast nicht zu bezahlen!

                Wer die Qualität, die Kunst des Schreibens, für eine glänzende Fassade und platte Werbeversprechen über Bord wirft, schadet der Literatur, sich selbst und den ernsthaften Autoren, die mit ihren Texten zufriedene Leser erreichen wollen.

                Die Autoren, denen es um die Kunst und das Schreiben, das Erzählen wertvoller Geschichten geht, werden auf ein Lektorat kaum verzichten wollen. Da ist das Geld gut angelegt. Wer meint, mit dem 2,99 €-Schnellschuss am Amazonas nur aufgrund toller Werbung und "Verkaufstalent" den Reibach machen zu können, wird langfristig scheitern. 

                Am Ende geht es den Lesern um den Inhalt, für den sie ihr gutes Geld geben. Das drumherum verblasst beim Lesen schnell, wenn die Versprechen nicht gehalten werden, man fühlt sich betrogen. 

                Das Ergebnis solcher allein auf Verkaufsgenie basierenden Werke kann man in den Rezensionen vieler Werke am Amazonas lesen. Die sind zum Teil unterhaltsamer, als die rezensierten Werke selbst.

                By the way: Dass die Belletristik eines "Anfängers" sich schwer verkaufen lässt, stimmt. Zum Glück! Ist aber ehrlich gesagt eher ein Argument pro Lektorat, oder?

                Liebe Grüße
                Dirk

                PS: Lieber Ernst, das ist nicht persönlich gegen dich gerichtet. verstehe es als meine persönliche Meinung ohne Bezug auf deine Person. Es geht mir um das, was Autoren (und natürlich Autorinnen) verbindet und ausmacht - Das Schreiben guter Texte.

                Liebe Sabine Scholze, das ging jetzt etwas off-topic, sorry dafür.

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                  Beigetreten: 24.04.2018
                  RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
                  Do, 10.05.2018 11:57

                  wie Manuel und einige andere das schon angemerkt haben, tendiere ich in dieselbe Richtung. Das riecht mir stark nach einem DKZV.  Obwohl das scheinbar nicht immer stimmen muss. Ich hatte da neulich eine längere Unterhaltung zu dem Thema. Wenn du als Verlag anfängst und noch nicht davon leben kannst, soll es oft vorkommen dass Lektorat zusätzlich gegen Entgelt angeboten wird. Ist das der Fall kommst du anscheinend automatisch auf die Liste der DKZV Verlage.

                  Und auf der Liste bleibst du dann auch, falls dein Verlag zum laufen kommt, und du diese Leistungen nicht mehr gegen Entgelt anbietest.

                  Aber ein bisschen merkwürdig finde ich den hier geschilderten Sachverhalt schon.

                   

                   

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                    Beigetreten: 12.03.2014
                    RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
                    Fr, 18.05.2018 14:01

                    Wenn ein Verlag finanziell so schwach aufgestellt ist, dass er sich kein Lektorat leisten kann, würde ich jedem Autor*in dazu raten, einen anderen Verlag zu wählen. Dann ist da bei der Verlagsgründung und Geldakquise etwas falsch gelaufen. Wo soll dann das Geld fürs Marketing sein? Wird das auch nicht angeboten, ist es ein im besten Fall ein "Buchdruckservice", kein klassischer Verlag. Im Worst Case ist es eben doch der DKZV ...

                    Liebe Grüße
                    Dirk

                     

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                      Beigetreten: 15.06.2016
                      RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
                      Do, 16.08.2018 19:58

                      Ein Agent ist ein Agent; ein Verleger ist ein Verleger, ein Gutachter ist ein Gutachter und ein Lektor ist ein Lektor. Sobald der Agent als Gutachter auftritt ("ich lehne ihr Manuskript ab. Wenn Sie die Gründe der Ablehnung erfahren wollen, dann liefere ich Ihnen ein Gutachten um 300.--) oder der Lektor mir nix dir nix zum Verleger mutiert, gehen bei mir die Alarmglocken an. 

                      Es ist ganz einfach. Sobald auch nur ein Cent für die Publikation vom Autor an den Verlag oder and den Agenten fließt, wird es unseriös!  Da ist es völlig wurst, unter welchem Titel die Zahlung verklickert wird. 

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                        Beigetreten: 12.03.2014
                        RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
                        Do, 16.08.2018 21:25

                        Lieber Paul,

                        da gebe ich dir zu 100 % Recht!

                        Liebe Grüße
                        Dirk

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                          Beigetreten: 14.03.2014
                          RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
                          So, 19.08.2018 09:48

                          Wenn ein Verlag nur aus einem Miterarbeiter besteht oder nur aus zweien, wobei der eine der Verleger und Lektor, der andere der Buchhalter und Marketingmensch ist, ist das nicht per se etwas, was Alarmglocken zu Läuten bringen muss. Erst, wenn man sieht, dass dieser Verlag zehn, zwanzig oder mehr Bücher pro Jahr rausbringt, kann da was nicht stimmen. 

                          Wenn das allerdings so ist und Verleger und Lektor eine Person sind, dann sollte diese Person sich schon entscheiden, ob sie bei einem eingereichten Werk nur ein Lektorat machen würde oder es so klasse findet, dass sie es verlegen würde (was heißt, dass sie das Lektorat als Verlagsarbeit erledigt). Das ist ganz sicher finaziell hart für den (frischbacknen) Verleger/Lektor, aber das wäre ein saubere Lösung und nicht das Gemauscheln, das man gerade in diesem Bereich oft antrifft.

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                            RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
                            Di, 28.08.2018 14:43

                            Liebe Ulrike,

                            ich kann deiner Argumentation folgen. Allerdings fürchte ich, dass eben die wirtschaftliche Härte des Lektorats als Verlagsarbeit bei solchen Kleinstverlagen, bei denen der Verleger gleich dem Lektor ist, doch zum Gemauschel verleitet. Schließlich möchte der Verlag so ein Buch ja auch finanziell überstehen ... Gutes Lektorat ist zeitintensiv und bindet Manpower, die gerade in einem Kleinstverlag chronisch Mangelware sein düfte.

                            Liebe Grüße.
                            Dirk  

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                              RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
                              Di, 28.08.2018 19:49

                              Ich verstehe ja (eben aus diesen Gründen) auch, wenn so gearbeitet wird, aber ein Rest Zahnschmerz bleibt da bei mir immer übrig. Es gibt eine gewisse Konsequenzen-Unlust überall – man möchte gern das eine haben (z. B. einen Verlag), aber die Konsequenzen (mehr oder weniger stark) mildern. Ist menschlich, klar, aber führt eben oft zu unklaren Verhältnissen.

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                                Beigetreten: 12.03.2014
                                RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
                                Di, 18.09.2018 14:09

                                Liebe Ulrike,

                                das ist der Grund, warum ich hoffe, eines Tages bei einem größeren Verlag zu landen. Time will tell ...

                                Liebe Grüße
                                Dirk 

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                                  Beigetreten: 26.01.2020
                                  RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
                                  So, 26.01.2020 21:40

                                  Hallo,

                                  ich habe eine weitere Frage zu diesem spannenden Thema: im Normverlagsvertrag von VS und Börsenverein ist keine Rede vom Lektorat. Unter den Verlagspflichten finden sich nur Verwertung, Vermarktung, Honorar etc.

                                  Gleichzeitig verpflichtet sich der Autor, das Manuskript "vollständig und vervielfältigungsfähig" abzuliefern. 

                                  Wie passt das zu den hier geäusserten Meinungen, dass Lektorat Verlagspflicht ist? Wird ein Lektorat dann ggf. in die Honorarkalkulation einberechnet? Der Verlag muss ja seine Lektoren auf jeden Fall irgendwie bezahlen und das geht nur über die verkauften Bücher. Somit könnte ich als Autor evtl. damit leben, das Lektorat beim Verlag mit dem Vorschuss oder sonstigen Honorar zu verrechnen, wenn die Alternative lautet, es selbst vor Manuskriptabgabe zu organisieren.

                                  Schönen Gruß,

                                  Alex

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                                    Beigetreten: 14.03.2014
                                    RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
                                    Mo, 27.01.2020 16:56

                                    Nein, in einem "ordentlichen" Verlag wird das nicht verrechnet. Dass der Autor das Manuskript "vollständig und vervielfältigungsfähig" abzugeben hat, bezieht sich de facto nicht auf das Manuskript, das man dem Verlag vorstellt, sondern auf das, zu dem man als Autor dann sagt: "So, nu könnt'er losdrucken". 

                                    Das ist übrigens der Punkt, an dem Verlage noch abspringen können: Wenn der Autor sich beim Lektoratsprozess quer stellt oder das Buch eher verschlimmbessert, können sie sich darauf berufen, dass er das Mauskript eben nicht "vervielfältigungsfähig" abliefert. 

                                    Aber natürlich gehen die Kosten für das Lektorat in die Berechnung des Autorenhonorars ein - wie alle Kosten, die der Verlag hat. Deshalb gibt es ja nicht 50 % des Nettoladenpreises für den Autor, sondern nur 5 bis 10 oder 12 %. (Das ist jetzt etwas wild geschätzt - die 5 % hab ich vor Kurzem gelesen, 7 bis 8 % habe ich eher im Gedächtnis.) 

                                      Status:
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                                      RE: Lektorin = Verlagsinhaberin - darf das Lektorat trotzde...
                                      Do, 20.02.2020 23:14

                                      "Meine Fragen: Ist das so üblich bei kleinen Verlagen? Müsste nicht das Lektorat kostenlos sein, wenn sie mein Buch veröffentlichen will? Sollte ich eher weiter nach einem Verlag suchen statt nach einem Lektorat?"

                                      Das sind drei Fragen. Und die Eingangsfrage: "Darf man das?"

                                      Knapp und klar: Formal ist das völlig in Ordnung. Man darf das. Ob es gut ist, ist eine andere Frage.

                                      Ist das Usus bei Kleinverlagen? Kleinverlage sind sehr vielgestaltig und haben immer zu kämpfen. Jeder sucht sein eigenes Verlagsmodell. Und garade bei den Kleinen ist das Lektorat nicht immer in der Leistung mit drin. Andererseits sind manche Kleinverleger auch als freie Lektoren tätig, um über die Runden zu kommen. Wenn Du Dein Lektorat trotz Veröffentlichung bei der Lektorin bezahlen sollst, stellt sich die Frage, wie das in der Berechnung der Tantiemen berücksichtigt wird. Das sollte man grundsätzlich immer fragen, wenn die Veröffentlichung ohne Lektorat erfolgt. Das kann man schon vereinbaren. Doch wenn der Verlag einen sehr arbeitsintensiven und teuren Schritt dem Autor aufbürdet, muss man diese Leistung honorieren und anders abrechnen. Das ist leider nicht immer der Fall. 

                                      Müsste das Lektorat nicht kostenlos sein? Nix ist fix! Dies ist ein freies Land. Das gilt auch für Verträge. Ein kostenloses Lektorat wäre sehr vorteilhaft und auch im Sinne des Verlages, wenn er es leisten kann. Aber müssen ... nein. Müssen muss gar nix.

                                      Solltest Du weiter nach einem Verlag suchen? Ich denke ja. In ein paar Wochen ist in Leipzig Buchmesse. Da würde ich hingehen. Dort hast Du den großen Überblick über die Verlagslandschaft und kannst sehen, wo Dein Buch ins Programm passt.