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    Beigetreten: 15.03.2014
    Rechtliches - müssen Namen von Fernsehsendungen geändert werden?

    Liebe Kolleg*innen,

    ich weiß, die wenigsten von euch sind Rechtsanwälte, aber vielleicht ist jemand schon einmal über etwas ähnliches wie meine Fragen gestolpert. In mehreren meiner Kurzgeschichten werden Fernsehsendungen erwähnt (Zwischen Tüll und Tränen ;-)), oder auch Protagonisten des Trash-TVs. Z.B. die Richter aus dem Familiengericht. Darf ich da eigentlich die Klarnamen verwenden? Es ist wahrscheinlich auch gar nicht wichtig, ob die Namen stimmen, aber so grundsätzlich wär das doch interessant.

    Danke und liebe Grüße

    Eileen

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      Beigetreten: 14.03.2014
      RE: Rechtliches - müssen Namen von Fernsehsendungen geänd...
      Fr, 14.01.2022 17:26

      Es ist meines Wissen unproblemetisch, wenn sie nur als Illustration genannt werden (so wie man erwähnen kann, dass Herr X am liebsten Harry Potter liest). Es wird heikel, wenn Wertungen damit verbunden werden oder diese Sachen sogar in Handlungen integriert werden (z. B. dass Frau Y den Fernsehrichter verführt und nun ein Kind von ihm erwartet).

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        Beigetreten: 15.03.2014
        RE: Rechtliches - müssen Namen von Fernsehsendungen geänd...
        Sa, 15.01.2022 01:02

        Danke, Ulrike, ja, das klingt schlüssig.

        Liebe Grüße 

        Eileen