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    Beigetreten: 30.01.2021
    Gilt ein uraufgeführtes Theaterstück als veröffentlich?

    Ich habe mal eine etwas dumme Frage und zwar: Gilt ein uraufgeführtes Theaterstück, das über zwei Spielzeiten hinweg auf einer professionellen Bühne gespielt wurde, als veröffentlicht, auch wenn es in keinem Verlag erschienen ist?

    Danke schonmal in jedem Fall für eure Hilfe.

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      Beigetreten: 12.03.2014
      RE: Gilt ein uraufgeführtes Theaterstück als veröffentli...
      Mo, 08.02.2021 17:48

      Liebe Paula,

      ich weiß es nicht, aber ich denke, ja. Veröffentlichung ist ja ein der Öffentlichkeit (evtl. gegen Entgelt, Buchpreis oder Eintritt ins Theater) präsentieren eines Werkes. Das wäre dort erfüllt. Ich glaube nicht, dass es einer Herausgabe des Scripts als E-Book oder Buch über einen Verlag bedarf.

      Warum ich das denke: 

      Wikipedia schrieb:

      Veröffentlichung im deutschen Urheberrecht meint den Zeitpunkt, zu dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

       

      Vielleicht haben wir hier noch eine*n Expert*in?

      Liebe Grüße
      Dirk

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        Beigetreten: 22.10.2017
        RE: Gilt ein uraufgeführtes Theaterstück als veröffentli...
        Mo, 08.02.2021 21:35

        Hallo Paula,

        in der Begleitdokumentation zum Kurs »Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht« an der Wirtschaftsuniversität Wien findet sich unten stehender Text.  Es handelt sich also aller Wahrscheinlichkeit nach um österreichisches Recht, das aber vermutlich nicht weit vom deutschen weg ist.

        Demnach wäre die Aufführung eine Form der Veröffentlichung.  Ich bin aber kein Jurist, also ohne Gewähr.

        Hier der Auszug:

        Zitat:

        Veröffentlichung (§ 8 UrhG): Ein Werk gilt als veröffentlicht, sobald es mit Einwilligung des Berechtigten dessen persönliche Sphäre verlassen hat und seinen Weg zu Allgemeinheit angetreten hat (zB Verbreitung, Aufführung, Vortrag, Ausstellung, Zurverfügungstellung). […]

        NICHT: Vorführung eines Werkmusters an Mitarbeiter, die am Werk mitarbeiten sollen, geschlossene Veranstaltungen, betriebsinterne Feiern, Weitergabe des Werks an Freunde zur Probe

        Erscheinung (§ 9 UrhG): Ein Werk gilt als erschienen, wenn es mit Einwilligung des Berechtigten dadurch veröffentlicht wurde, dass Werkstücke in genügender Anzahl feilgehalten oder in Verkehr gebracht wurden. Unter „genügender Anzahl“ wird eine solche Menge verstanden, die einem engsten Interessentenkreis einen Erwerb bzw die Benutzung ermöglicht. Unkörperliche Publikationen, die bloß zur Verfügung gestellt werden, gelten nach umstrittener Ansicht nicht als erschienen (zB Internetveröffentlichung).

        Herzlichen Gruß

        Alfe

         

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          Beigetreten: 13.01.2021
          RE: Gilt ein uraufgeführtes Theaterstück als veröffentli...
          Di, 09.02.2021 11:15

          Liebe Paula,

          das solltest du vielleicht im Einzelfall noch mal individuell klären. Meiner Erfahrung nach hängt das letztlich auch davon ab, wie streng der jeweilige Verlag die Regeln auslegt.

          Ich bin z.B. kürzlich auf eine Anthologieausschreibung gestoßen, die exakt auf eine Kurzgeschichte von mir passt. In der Ausschreibung wurde explizit nach unveröffentlichten Texten gesucht. Die Geschichte hatte ich aber schon mehrfach auf Lesebühnen und bei Kleinkunstveranstaltungen vorgetragen. Dies habe ich dem Verlag auch so mitgeteilt und gefragt, ob ich den Text trotzdem einreichen könne.
          Daraufhin antwortete man mir, sofern die Geschichte noch nie in gedruckter Form veröffentlicht worden sei, spreche nichts gegen eine Teilnahme an der Ausschreibung.

          Es handelte sich allerdings um einen Kleinverlag, und da sieht man das eventuell etwas weniger streng als in einem namhaften Publikums- oder Fachverlag. Aber gezielt nachfragen würde ich in jedem Fall mal.

          Liebe Grüße
          Daniela

           

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            Beigetreten: 16.11.2020
            RE: Gilt ein uraufgeführtes Theaterstück als veröffentli...
            Mi, 10.02.2021 12:10

            Ich glaube auch dass wenn die Primiäre,raus ist, dann ist es veröffentlicht.

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              Beigetreten: 18.01.2019
              RE: Gilt ein uraufgeführtes Theaterstück als veröffentli...
              Do, 24.06.2021 15:26

              Ja, es gilt als "in unkörperlicher Form öffentlich" wiedergegeben, was für ein Theaterstück die gängige Veröffentlichungspraxis darstellt.

              aus §15 UrhG:
              "Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist."

              Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html

              Anders als ein Buchverlag veröffentlicht ein Theaterverlag dein Stück auch nicht im eigentlichen Sinne. Er bietet es Bühnen zur Veröffentlichung (lies: Aufführung) an.

              Danielas Fall mit der Anthologie liegt da genau andersherum: Dem Buchverlag ist eine öffentliche Aufführung im Zweifelsfall egal. Er will Geschichten, die nicht anderen Anthologien veröffentlicht wurden.
               

              Und BTW: Herzlichen Glückwunsch, zwei Jahre Spielzeit sind top.