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Verlagsbeteiligung bei der VG WORT

Branchen-News
Sandra Uschtrin
Bild zur Meldung über die VG WORT

Bald ist wieder Meldeschluss bei der VG WORT. AutorInnen sollten sich das neue Merkblatt der VG WORT durchlesen.

Zum Thema »Verlagsbeteiligung bei der VG WORT« gibt es auf der VG-WORT-Website mit Stand November 2017 zwei Merkblätter im PDF-Format. Die 9-seitigen »Hinweise für Urheber« richten sich an Autorinnen und Autoren, die 8-seitigen »Hinweise für Verlage« an Verlegerinnen und Verleger.

In den Merkblättern erklärt die VG WORT, welche Auswirkungen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom April 2016 (Az I ZR 198/13 – »Verlegeranteil«) und die Einführung von §§ 27 Abs. 2, 27a des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) auf die WorturheberInnen und Verlage haben.

Bei den gesetzlichen Vergütungsansprüchen (§ 63a UrhG) können AutorInnen fortan entscheiden, ob sie ihre Verlage an den Einnahmen beteiligen wollen oder nicht.

Am 31. Dezember 2017 ist Meldeschluss (= Posteingang [!] / Meldungseingang [!]) für die Teilnahme am Onlinemeldeverfahren und für alle AutorInnen, die einen Wahrnehmungsvertrag abschließen wollen. Also lieber schon am 20. Dezember alles abschicken!

Am 31. Januar 2018 ist unter anderem Meldeschluss in den Bereichen Video, Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse, Wissenschaft. Zum Bereich Wissenschaft zählen auch Fach- und Sachbücher sowie Fachbeiträge und -artikel in Fach- und Sachbüchern oder Fachzeitschriften. Auch Artikel, die in der Federwelt oder im selfpublisher erschienen sind, sind meldefähig. Der Mindestumfang pro Beitrag beträgt 3.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (entspricht zwei Normseiten à 1.500 Zeichen).

> http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/allgemeine_pdf/171102_Verlagsbeteiligung_-_Hinweise_für_Urheber_final.pdf

> http://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/allgemeine_pdf/171102_Verlagsbeteiligung_-_Hinweise_für_Verlage_final.pdf

Bild: Die Erhebung des Großen Kurfürsten in den Olymp. Hier der Ausschnitt: Fauna mit Füllhorn und geldstreuendem Putto. Maler: Charles-Amédée-Philippe van Loo (1719–1795)