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Kulturgut Buch - Erklärung der Autorenverbände

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Bild mit altem Buch

Erklärung der Autorenverbände Deutschlands, der Schweiz und Österreichs zum »Kulturgut Buch« und dem Schutz literarischer Texte im digitalen Zeitalter.

Die Schriftstellerverbände der Schweiz, Österreichs und Deutschlands erklärten auf einer gemeinsamen Pressekonferenz während der Leipziger Buchmesse 2016 Folgendes:

»Kulturgut Buch«
Schutz literarischer Texte im digitalen Zeitalter

Erklärung der Autorenverbände
Deutschlands, der Schweiz und Österreichs

Grundsätze

Literarische Texte umfassen unzählige Formen, angefangen bei Romanen, Gedichten oder Essays über Kolumnen, Blogs, Hypertexten bis zu Spoken Poetry oder Comics. Viele werden heute immer noch primär über das gedruckte Buch vermittelt, zahlreiche andere werden im weltweiten digitalen Netz, auf E-Books oder anderen digitalen Datenträgern gelesen. Wiederum andere hört das Publikum auf der Bühne oder über Kopfhörer. Allen diesen literarischen Texten ist gemein: sie sind Kulturgüter und damit von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft. Nach der »UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen« ist es Aufgabe der Staaten, die Vielfalt dieser kulturellen Deutungen zu fördern und zu schützen.

Am Anfang eines Textes stehen Autor und Autorin und deren schöpferischer Akt. Ob von einer Schriftstellerin in Originalsprache geschaffen oder von einem literarischen Übersetzer in einer weiteren Sprache erneuert – dieser schöpferische Akt der Urheberin, des Urhebers macht den Text erst zum Kulturgut und muss deshalb durch das Urheberrecht geschützt werden. Das Urheberrecht ist Voraussetzung für den Erhalt der kulturellen Vielfalt.

Die Gesellschaft fördert Kultur – und auch das Kulturgut Buch, den literarischen Text – im Sinne der UNESCO-Konvention deshalb, weil sie für ihre Erneuerung die Kreativität der Kulturschaffenden braucht. Bücher, literarische Texte fordern uns heraus, indem sie immer wieder aus dem System heraustreten und es kritisch beleuchten, Mythen und Symbole hinterfragen und neue schaffen. Unerlässlich dazu sind die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit, der freie Austausch von Ideen und die Vielfalt der Meinungen.

Die digitale Welt

In Folge der Digitalisierung findet derzeit eine Evolution des Literaturbetriebs statt. Dieser ist systemisch, ökonomisch wie auch im Hinblick auf die technischen Entwicklungen enorm unter Druck geraten und verändert sich rasend schnell. International operierende Konzerne wie Amazon, Facebook, Google oder Apple setzen sich regelmäßig über die in Europa geltenden rechtlichen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Prinzipien hinweg. Der Literaturbetrieb in seiner jetzigen Form wird in Frage gestellt, zumal sich zusätzlich neue Wege auftun, wie Texte zum Publikum finden können. Einzige Konstante bleibt die Dualität Autorin/Autor-Leserin/Leser.

Die digitale Welt enthält aus Sicht der Autorinnen und Autoren Chancen und Risiken. Viele nehmen die neuen Möglichkeiten gern wahr (Self-Publishing, Book-on-Demand, E-Books, Bloggen, etc.). Dies ermöglicht ihnen einen eigenen Zugang zur Leserschaft jenseits der Verlage und gelegentlich bessere Einnahmen.

Auf der anderen Seite bestehen enorme Rechtsunsicherheiten, Gefahren für das Urheberrecht und die Abhängigkeit von übermächtigen Intermediären. Einerseits schiebt sich die Technologie zunehmend vor den geistigen Inhalt des Buches und der Gewinn aus der Wertschöpfungskette verlagert sich auf die Intermediären, zum anderen bergen Verhandlungen über Freihandelsabkommen wie TTIP oder TISA unabsehbare Gefahren, wie eine weitere Marktöffnung für monopolistische Unternehmen (u.a. Google, Amazon, Facebook, Apple) oder Gegenwind für die Buchpreisbindung in Deutschland, Österreich und Frankreich.

Hinzu kommt der Einsatz von sogenannten Tracking-Methoden (Kontrolle des Leseverhaltens), der einen Verstoß gegen den Schutz der Privatsphäre darstellt und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Der Hinweis auf eine formelle Einwilligung des Lesers in den AGBs ist meist eine Alles-oder-Nichts-Entscheidung und ist nur als Vertragsdiktat bzw. sittenwidriger Vertrag zu werten.

Diese Eingriffe in die Privatheit werden aber auch nicht ohne Folgen sowohl beim Autor wie auch bei der Leserin bleiben (Selbstzensur, Überbewertung des Ökonomischen etc.). Es ist zu fragen, ob bei literarischen Texten, die auch mit Preisgabe persönlicher Daten erstellt und bezahlt werden, der für die Gesellschaft unabdingbare freie Austausch von Ideen gewährleistet ist.

Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer fordern

Aufgrund der oben genannten Entwicklungen geraten literarische Texte in Gefahr, vom monopolistischen System einiger weniger marktbeherrschender Unternehmen als »content« aufgesogen zu werden – in deren Logik kann jeder Inhalt reproduziert, zerstückelt, verfremdet und im nächsten Moment wieder ersetzt werden, womit er belanglos wird. So werden literarische Texte ihrer Funktion der kritischen Befragung des Systems beraubt. Dies kann nicht im Interesse der Gesellschaft sein. Denn Kreativität muss frei von politischem oder gesellschaftlichem Kalkül oder rein ökonomischer Kalkulation bleiben.

Daher fordern Autorinnen und Übersetzer zum Erhalt des Kulturguts Buch:

  1. Die Stärkung des Urheberrechts und weiterer gesetzlicher Rahmenbedingungen: Wir brauchen den gesetzlichen Schutz der kreativen Inhalte.
  2. Eine faire Verteilung der Verwertungserlöse: Autorinnen und Übersetzer müssen als Urheber an der Wertschöpfung aus ihren Werken angemessen beteiligt werden. Zudem braucht es adäquate Rahmenbedingungen für die Verwertung literarischer Texte (z.B. Erhalt der Buchpreisbindung in Deutschland, Österreich und Frankreich; Verbesserung der sozialen Sicherheit für Autoren und Übersetzerinnen, etc.).
  3. Den Schutz der nationalen bzw. regionalen Vielfalt trotz transnationaler Verbreitung: Der Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen muss auch regional unterstützende Maßnahmen erlauben. Internationale Großkonzerne dürfen die regionalen und lokalen Unternehmen nicht durch die Ausnützung unterschiedlicher Steuer- und Rechtssysteme bedrängen.
  4. Die uneingeschränkte Absicherung der Privatsphäre: Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, in der digitalisierten Welt die Privatsphäre angemessen zu schützen. Individuelles Leseverhalten muss weiterhin vor der Analyse staatlicher Institutionen oder privatrechtlicher Unternehmen bedingungslos geschützt werden.

gez. Eva Leipprand, Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS)
gez. Tobias Kiwitt, Bundesverband junger Autorinnen und Autoren BVjA
gez. Gerhard Ruiss, IG Autorinnen Autoren
gez. Raphael Urweider, Autorinnen und Autoren der Schweiz

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