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Die Krux mit der ISBN

der selfpublisher
Frank Rösner

Die Krux mit der ISBN

Die International Standard Book Number (ISBN) ist eine weltweit eindeutige Identifikationsnummer für Bücher und andere Publikationen. Oberste Hüterin des Nummernsystems ist die International ISBN Agency mit Sitz in London (www.isbn-international.org). Für Deutschland liegt die Verantwortung bei der Agentur für Buchmarktstandards in der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH (MVB), im Folgenden kurz ISBN-Agentur (www.german-isbn.de).

[HINWEIS der selfpublisher-Redaktion: Aufgrund der »Rechtsentwicklung«, nach der die Gewerbeanmeldung für den verbilligten Bezug von ISBNs nicht mehr ausschlaggebend ist (wozu auch der Autor seinen Teil beigetragen hat), ist dieser Artikel streckenweise überholt. Der Artikel bleibt zur Information online.]

Wer als Autor erfolgreich sein möchte, kommt um eine ISBN nicht herum, es sei denn, er entscheidet sich, seine Bücher exklusiv bei Amazon (KDP/Create Space; eigenes Nummernsystem Amazon Standard Identifikation Number, ASIN) anzubieten oder gar nur über einen eigenen Web-Shop. Eine flächendeckende Verfügbarkeit, Vertrieb über Barsortimenter oder gar Auslage in Buchhandlungen ist ohne ISBN undenkbar.

Aber nicht nur kaufmännische Erwägungen spielen bei der Entscheidung für eine ISBN eine Rolle. Wer über mehrere Monate oder gar Jahre an seinem Buchprojekt gearbeitet und viel Herzblut gespendet hat, möchte sein Werk möglicherweise mit einer ISBN krönen und seinem Buch mit dem Barcodeaufdruck ein professionelles Erscheinungsbild verleihen. Einen kostenlosen Barcode-Generator bietet unter anderen booksfactory an (www.booksfactory.de/isbn-barcode-generator).

Nur die ISBN ermöglicht außerdem den Eintrag in das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB), welcher wiederum die Voraussetzung dafür ist, dass das Buch für den Buchhandel auffindbar ist (Stichwort: Metadaten). Bedient sich der Autor nicht eines Dienstleisters wie BoD, ePubli, Tredition oder anderer, kann er die ISBN direkt über die ISBN-Agentur beziehen. Der Bestellvorgang ist kinderleicht und die Zuteilung erfolgt innerhalb weniger Tage.

Komplexe Datenerfassung beim VLB

Die Datenerfassung für ein einzelnes Buch beim VLB (www.vlb.de) ist komplex und zeitaufwendig, zumal die Höhe der Gebühren für den VLB-Eintrag von der Qualität der erfassten Daten abhängt. Die detaillierte Datenerfassung kann deshalb niemand besser vornehmen als der Autor oder die Autorin selbst. Nur er/sie wird die hierfür erforderliche Zeit aufwenden und die individuelle Sorgfalt an den Tag legen.

Bei einer Buchveröffentlichung über einen Dienstleister, der eine ISBN aus seinem Verlags-Nummernkreis zuteilt, hat der Autor weniger Einfluss auf die Qualität der Metadaten und der Buchbeschreibung in der VLB-Datenbank. Die Eintragungen sind meistens standardisiert und können von Autor oder Autorin nicht individuell angepasst werden, da die Zugangsberechtigung beim beauftragten Dienstleister liegt. Dafür sind die Kosten für ISBN und VLB-Eintrag bei den Dienstleistern gewöhnlich im Paketpreis enthalten.

ISBN-Kontingent oder Einzel-ISBN

Bei der Beantragung von ISBNs bei der ISBN-Agentur muss der Autor grundsätzlich entscheiden, ob er ein ISBN-Kontingent oder eine oder mehrere Einzel-ISBNs erwirbt. Dies ist zunächst eine Frage des Preises. Benötigt der Autor zum Beispiel fünf ISBNs für Hardcover, Softcover und E-Book als PDF, mobi und epub, ist ein ISBN-Kontingent viel preiswerter als fünf Einzel-ISBNs. Mit steigender Zahl benötigter ISBNs wird die Diskrepanz noch wesentlich größer.

Bedauerlicherweise hat der Autor jedoch kein echtes Wahlrecht. Die ISBN-Agentur unterscheidet beim Vertrieb von ISBNs zwischen Verlagen mit fortlaufender Produktion und (Selbst-)Verlagen mit voraussichtlich einmaliger Verlagsproduktion.

Zu Ersteren heißt es auf der Homepage der ISBN-Agentur: „Dies sind Verlage mit Gewerbeanmeldung/en als Verlag, Handelsregister-Eintragung oder Vereinsregister-Eintragung, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihre Produkte über den Buchhandel handeln. Diesen Verlagen wird ein Kontingent von ISB-Nummern zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Produktionen eigenständig benummern können.“

Freiberufliche Selfpublisher subsumiert die ISBN-Agentur unter dem Oberbegriff (Selbst-)Verlage mit voraussichtlich einmaliger Verlagsproduktion und teilt auf ihrer Homepage mit: „Dies sind Verlage mit oder ohne Gewerbeanmeldung/en, Handelsregister-Eintragung oder Vereinsregister-Eintragung, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diesen Verlagen wird für ihre voraussichtlich einmalige Verlagsproduktion eine einzelne ISB-Nummer zur Verfügung gestellt.“

Wer ein Gewerbe als Verlag angemeldet hat, kann also auch Einzel-ISBNs erwerben. Das ist dann sinnvoll, wenn nur zwei ISBNs oder im Abstand mehrerer Jahre jeweils eine ISBN benötigt wird.

Die Kosten der ISBN

Bevor ich auf diese wesentliche Unterscheidung der ISBN-Agentur bei der ISBN-Vergabe näher eingehe, möchte ich die Auswirkung bei den Kosten für ISBNs darstellen.

Beispiel: Ein Kleinverlag mit Gewerbeanmeldung bestellt 10 ISBNs. Hierfür sind zu zahlen:

  • 146,00 Euro Grundgebühr für die Zuteilung
  •   27,00 Euro für die ISBNs
  •     1,45 Euro Versandkosten sowie
  •    33,15 Euro Umsatzsteuer,

insgesamt also 207,60 Euro. Eine ISBN kostet somit durchschnittlich 20,76 Euro inklusive Umsatzsteuer.

Eine einzelne ISBN kostet im Vergleich

  •   75,00 Euro zuzüglich
  •     1,45 Euro Versandkosten und
  •   14,53 Euro Umsatzsteuer,

insgesamt 90,98 Euro.

Der Preis für eine Einzel-ISBN beträgt im Beispiel also mehr als das Vierfache. Bei Bestellung von 100 ISBNs wird die Diskrepanz noch größer. Bereits ab drei benötigten ISBNs haben Verlage mit Gewerbeanmeldung einen deutlichen Kostenvorteil.

Für Verlage mit Gewerbeanmeldung gilt nämlich folgende Preisstaffelung:

  • Grundgebühr je Zuteilung, also pro Bestellung: 146 Euro
  • Kontingent mit 10 ISBNs: 27 Euro
  • Kontingent mit 100 ISBNs: 55 Euro
  • Kontingent mit 1.000 ISBNs: 94 Euro

jeweils zuzüglich Versandkosten und Umsatzsteuer.

Ob die ISBN-Agentur ein ISBN-Kontingent überlässt, wird im Einzelfall entschieden. Wer nur ein Buch verfasst hat und – aus welchen Gründen auch immer – eine Gewerbeanmeldung vorweisen kann, wird maximal 10 ISBNs erhalten. Um ein Hunderterkontingent zu erhalten, müssen mehrere Titel vorhanden oder zumindest in Planung sein. Ein Tausenderkontingent bleibt den Großverlagen vorbehalten.

Die große Diskrepanz bei den Kosten zwischen Einzel-ISBN und ISBN im Kontingent rechtfertigt die ISBN-Agentur damit, dass die „umfangreiche Korrespondenz mit einer Person, die einmalig eine Einzel-ISBN erwirbt und hohen Informations- und Beratungsbedarf hat“, großen Aufwand erfordere, „während ein Verlag, der einen ihm zugewiesenen 1000er-Block über viele Jahre allmählich aufbraucht, der ISBN-Agentur praktisch keine Arbeit“ mache. Das Gebührenmodell orientiere sich „streng an dem Verwaltungs-, Service- und Überwachungsaufwand, der mit der ISBN-Vergabe verbunden ist“.

 

Gewerbeanmeldung als (ungeeignetes) Abgrenzungskriterium

Um ein kostengünstiges ISBN-Kontingent erwerben zu können, verlangt die ISBN-Agentur also zwingend eine Gewerbeanmeldung. Dies ist jedoch nicht einzusehen, da es der ISBN-Agentur egal sein kann, ob der Kunde Gewerbetreibender ist oder nicht. Schließlich ist ein Selfpublisher ebenso Unternehmer wie ein Kleinverlag, der nicht einmal im Handelsregister eingetragen sein muss.

Ein weiteres Argument der ISBN-Agentur für die restriktive Vergabe von ISBNs beziehungsweise für die Zuteilung von ISBN-Kontingenten ausschließlich an Verlage mit Gewerbeanmeldung ist die zahlenmäßig begrenzte Verfügbarkeit von ISBNs. Bekanntlich musste das System schon einmal von 10 auf 13 Ziffern erweitert werden. Nicht jeder kleine Autor soll also ein größeres ISBN-Kontingent beziehen können, welches für alle Zeit verloren wäre und möglicherweise verschwendet wird, weil der Autor das Kontingent nicht aufbraucht. Man sei deshalb, so die deutsche ISBN-Agentur, zur „sparsamen Bewirtschaftung“ der im internationalen Verbund bereitgestellten ISBNs verpflichtet.

Aber wer garantiert, dass ein Kleinverlag seriöser arbeitet als ein Selfpublisher? Ebenso wenig ist die Gewerbeanmeldung, um bei den Worten der ISBN-Agentur zu bleiben, ein „Indiz dafür, dass ein Antragsteller ernsthaft eine fortgesetzte Verlagsproduktion beabsichtigt“, zumal laut ISBN-Agentur das Beibringen einer Gewerbeanmeldung für die meisten Antragsteller keine große Hürde darstellt.

Schließlich argumentiert die ISBN-Agentur damit, dass es „eine unkontrollierte Vergabe von ISBN-Kontingenten an Privatpersonen und Gelegenheitsverleger“ unmöglich machen würde, „einen Missbrauch von ISBNs, wie etwa die unrechtmäßige Weiterveräußerung von freibleibenden ISBNs, zu verhindern und einen Verwendungsnachweis für die ISBNs zu führen“. Diese Aussage muss bezweifelt werden.

Deshalb fordert auch der Selfpublisher-Verband (www.selfpublisher-verband.de) vehement eine signifikante Senkung der ISBN-Gebühren für Autoren ohne Gewerbeanmeldung und moniert vorhandene Eigen- und Einkommensinteressen. Denn die Verlage, die über den Börsenverein (www.boersenverein.de) die MVB (www.mvb-online) beherrschen, haben verständlicherweise wenig Interesse daran, den Selfpublishern entgegenzukommen. Anstelle der Gewerbeanmeldung sollte deshalb ein anderes Abgrenzungskriterium definiert werden, das der ISBN-Agentur die Erfüllung ihrer Aufgabe als Wächter über die ISBNs ermöglicht.

Ein Kompromiss wäre, zumindest den Erwerb von Zehnerkontingenten ohne Gewerbeanmeldung zu ermöglichen. Vielen Selfpublishern wäre damit geholfen. Aufgrund des bestehenden Monopols bei der ISBN-Vergabe sind die Aussichten derzeit jedoch eher schlecht.

Keine Gewerbeanmeldung ohne Not

Die einfachste Lösung für den Selfpublisher wäre somit die Gewerbeanmeldung. Keine Kommune würde die Anmeldung eines Gewerbebetriebs „Verlag“ ablehnen.

Doch ein Schriftsteller erzielt als Freiberufler grundsätzlich erst einmal Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die schriftstellerische Tätigkeit ist in § 18 Einkommensteuergesetz sogar explizit erwähnt. Die Grenze zur Gewerblichkeit ist jedoch fließend und muss im Einzelfall beurteilt werden. Solange der Freibetrag beim Gewerbeertrag von 24.500 Euro nicht überschritten wird, also keine Gewerbesteuer anfällt, handelt es sich ohnehin nur um eine theoretische Fragestellung.

Die Gewerblichkeit hat, außer beim Erwerb von ISBNs, aber nur Nachteile. Die IHK fordert ihren Beitrag, und die Erstellung der Gewerbesteuer-Erklärung verursacht Aufwand und Kosten. Besondere Relevanz bekommt die Frage in Gemeinden mit hohen Gewerbesteuer-Hebesätzen, weil dann die Gewerbesteuer nicht vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann. Ohne Not sollte ein Selfpublisher deshalb kein Gewerbe anmelden.

Andererseits sind die Kosten für mehrere Einzel-ISBNs unzumutbar, so dass ein Selfpublisher aus Kostengründen zur Gewerbeanmeldung genötigt sein kann, selbst wenn er unter Berücksichtigung des Einzelfalls tatsächlich als Freiberufler einzustufen wäre.

Aufgrund dieses faktischen Zwangs sollte zumindest versucht werden, die damit verbundenen Nachteile zu minimieren. Zunächst verursacht die Gewerbeanmeldung einkünfteabhängige IHK-Beiträge, wenigstens den Mindestbeitrag. Je nach Satzung der IHK können die Beiträge bei geringen Einkünften aber auch entfallen.

Weiterhin ist eine Gewerbesteuer-Erklärung erforderlich. Wer den Freibetrag bei der Gewerbesteuer nicht annähernd erreicht und keine Verluste vorzutragen hat, kann auf die Einreichung einer Gewerbesteuer-Erklärung verzichten. Das Finanzamt wird diese nur in Ausnahmefällen einfordern.

Interessant wird es bei Selfpublishern, deren Einkünfte den Freibetrag übersteigen. Hier empfiehlt es sich, als Gegenmaßnahme eine angemessene Aufteilung in „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ und „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ vorzunehmen, auch wenn keine zwei getrennten Buchführungen erstellt werden. Wenn nämlich nach Herausrechnung der freiberuflichen Einkünfte der Gewerbeertrag unter den Freibetrag fällt, entsteht keine Gewerbesteuer, und es kann möglicherweise auf eine Erklärung verzichtet werden. Der Grund liegt darin, dass bei Einzelunternehmen – im Unterschied zu Personengesellschaften – keine „Abfärbewirkung“ besteht, welche sämtliche Einkünfte einheitlich als gewerblich qualifiziert. Erst wenn der Gewerbeertrag, gegebenenfalls nach Abzug des freiberuflichen Teils der Einkünfte, über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt, muss zwingend eine Gewerbesteuer-Erklärung abgegeben werden und es entsteht tatsächlich eine Gewerbesteuer-Forderung.

Das heißt aber immer noch nicht, dass es bei einer endgültigen Belastung mit Gewerbesteuer bleibt. Denn die Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmern auf die Einkommensteuer angerechnet. Nur in Kommunen mit Gewerbesteuer-Hebesätzen über 380% – wie etwa in Berlin oder in fast allen Gemeinden und Städten in Nordrhein-Westfalen – kommt es grundsätzlich nicht zu einer vollständigen Anrechnung.

Festzuhalten wäre noch der wichtige Aspekt, dass die Gewerbeanmeldung auf die eventuelle Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse keinen Einfluss hat, beziehungsweise keinen Ausschlussgrund darstellt.

Eigener Nummernkreis und Außenwirkung

Ein möglicherweise nicht zu unterschätzender Aspekt bei der Entscheidung zwischen Einzel-ISBN und Nummernkontingent/-kreis ist die Außenwirkung. Dem Leser wird es egal sein. Aber ein Buchhändler erkennt am Aufbau einer ISBN sofort, ob es sich um eine Einzel-ISBN oder einen Verlags-Nummernkreis handelt, und kann daraus (möglicherweise falsche) Rückschlüsse ziehen.

Beispiel für den Aufbau einer ISBN ((Illu: Strichcode)):

Wie jede ISBN verfügt die ISBN 978-3-00-052384-7 über fünf Ziffernblöcke. Der mittlere Ziffernblock 00 verrät dem Buchhändler, dass es sich um eine Einzel-ISBN handelt. Bei gewerblichen Verlagen mit Nummernkontingent steht hier die Verlagsnummer.

Der erste Ziffernblock 978, das Präfix, stellt klar, dass es sich um ein Buch im weitesten Sinne handelt, also ein gedrucktes Buch, ein E-Book oder ein Hörbuch. Die Gruppennummer 3 steht für den Buchhandel in Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz. Die vierte Zifferngruppe 052384 bezeichnet die Titelnummer. Im Beispiel handelt es sich also um den 52384. Einzeltitel, der von der ISBN-Agentur registriert wurde. Die letzte Ziffer, im Beispiel die 7, ist lediglich eine Prüfziffer.

 

Das Adressbuch für den deutschsprachigen Buchhandel (AdB)

Spätestens bei der Bestellung von ISBNs kommt der Autor auch mit dem Adressbuch für den deutschsprachigen Buchhandel (AdB) in Berührung. Dort pflegt die MVB die Adressen von Buchhandlungen, Verlagen, Agenturen und so weiter in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Nach Eingabe einer ISBN auf der Webseite des AdB (www.adb-online.de) erhält man den Verlag, den Autor und dessen Ort angezeigt. Diese Rückwärtssuche funktioniert immer. Die Vorwärtssuche, also die Suche nach Namen oder Orten ist dagegen nur bei einem kostenpflichtigen Eintrag möglich.

Und hier muss man etwas aufpassen: Denn bei der Online-Beantragung von ISBNs ist es erforderlich, die AGB und die Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Darunter befindet sich ein weiteres Ankreuzfeld, mit dem man der kostenpflichtigen Eintragung in das AdB zustimmen kann. Es erfolgt aber weder eine Information über die Höhe der Kosten (jährlich 16 Euro netto) noch darüber, dass die Rückwärtssuche auch beim kostenfreien Basiseintrag möglich ist. Auf die kostenpflichtige Vorwärtssuche im AdB kann ein Selfpublisher meines Erachtens aber verzichten. Dadurch wird kaum ein Buch mehr verkauft.

((Kästchen mit Häkchen))      Ich bin einverstanden mit der Erklärung zum Datenschutz (obligatorisch)

((Kästchen mit Häkchen))      Ich habe die AGB der MVB gelesen und akzeptiere sie. (obligatorisch)

((Kästchen ohne Häkchen))  Ich stimme der kostenpflichtigen Eintragung in das Adressbuch für den deutschsprachigen Buchhandel zu. (optional)

Die Zustimmung zur kostenpflichtigen Eintragung in das AdB schließt sich zudem unmittelbar an die verpflichtende Zustimmung zu den AGBs an. Der Besteller könnte annehmen, dass er auch diesen Haken für eine erfolgreiche Bestellung setzen muss. Oder er unterstellt, dass der kostenpflichtige Eintrag im Kaufpreis für die ISBN enthalten ist. Ich bin deshalb der Meinung, dass diese Form der Zustimmung mangels Transparenz rechtlich nicht durchsetzbar ist. Für einen rechtsgültigen Online-Vertrag bedarf es vollständiger Preisinformationen und eines korrekten Bestell-Buttons.

Laut Mitteilung von adb-online verhält man sich dort kulant. Wer eine Jahresrechnung erhält, jedoch an einer Eintragung nicht interessiert ist, kann diese formlos stornieren lassen und muss nichts bezahlen. Auf meine Anregung hin prüft die ISBN-Agentur derzeit, ob bei diesem Online-Angebot eine Klarstellung vorgenommen werden soll. Bei Redaktionsschluss war die Prüfung noch nicht abgeschlossen.

Schlussbemerkung

Die vorstehenden Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und geben zum Teil die Meinung des Verfassers wider. Weiterführende Informationen zur ISBN finden sich unter www.german-isbn.de/downloads/ISBN-Merkblatt.pdf sowie teilweise unter www.german-isbn.de/downloads/mvb_broschuere_wissenswertes_fuer_selbstverlage.pdf.

Autor: Frank Rösner | www.frankroesner.de
In: der selfpublisher, Heft 3, September 2016