
2022 gibt es zwei Hauptausschüttungen der VG WORT: nicht nur die Ausschüttung im Sommer, sondern noch eine weitere im Herbst.
In ihrem »Newsletter zur Hauptausschüttung Juli 2022« erklärt die VG WORT, warum es in diesem Jahr zwei Hauptausschüttungen gibt. Hintergrund der zwei getrennten Hauptausschüttungen sei die Reform des Urheberrechts 2021, in der die Verlagsbeteiligung neu geregelt wurde. Sie trat am 7. Juni 2021 in Kraft.
Die erste Hauptausschüttung Anfang Juli orientierte sich daher am bisherigen Verteilungsverfahren. Verlage wurden nur beteiligt, wenn die Urheber:innen dem zugestimmt hatten. Diese Ausschüttung basierte auf Einnahmen der VG WORT vor dem 7. Juni 2021. Die zweite geplante Hauptausschüttung im Herbst 2022 richtet sich dann nach den neuen gesetzlichen Regelungen und ihrer Umsetzung im Verteilungsplan der VG WORT. Sie wird die Einnahmen der VG WORT ab dem 7. Juni 2021 berücksichtigen.
115.102 Autorinnen und Autoren sowie 1.668 Verlage profitieren von den Hauptausschüttungen der VG WORT
2022 sind insgesamt 116.770 Urheber:innen an den Ausschüttungen beteiligt, davon 115.102 Autorinnen und Autoren sowie 1.668 Verlage. In der ersten Ausschüttung Anfang Juli wurden insgesamt 93,57 Mio. Euro ausbezahlt. Im Herbst folgt die Ausbezahlung weiterer Tantiemen, insbesondere im Bereich Bibliothekstantieme.
Die VG WORT habe im Jahr 2021 für die Wahrnehmung von Urheberrechten 161,39 Mio. Euro eingenommen. Mit Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre sei das ein positives und stabiles Ergebnis. Es zeige, dass die VG WORT bislang gut durch die Corona-Pandemie gekommen sei.
Der Rückgang im Vergleich zum Jahr 2020 (209, 94 Mio. Euro) ließe sich auf den Audio- und audiovisuellen Bereich zurückführen, wo hohe Nachzahlungen der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) aus den vergangenen Jahren für eine außergewöhnlich gute Einnahmensituation in 2020 gesorgt hatten.
Der wichtigste Einnahmebereich der VG WORT ist weiterhin die Geräte- und Speichermedienvergütung. Im Bereich von stehendem Text und Bild wurden 2021 72,62 Mio. Euro eingenommen. Im Audio- und audiovisuellem Bereich waren es 18,81 Mio. Euro
Die Quoten haben in den Geschäftsbereichen Wissenschaft, Presse und Funk/Fernsehen, die gerade zur Auszahlung anstehen, bereits jetzt schon fast das Vorjahresniveau erreicht. Eine Ausnahme bildet die Bibliothekstantieme, bei der die Urheber:innen im Herbst 2022 mit der zweiten Ausschüttung zusätzliche Tantiemen erwarten können.
Sonderverteilung Bibliothekstantieme im Herbst
In diesem Jahr wird auch die Sonderverteilung Bibliothekstantieme ausgeschüttet, die alle drei Jahre stattfindet. Sie richtet sich an Urheberinnen und Urheber von Büchern und Beiträgen, soweit es sich nicht um wissenschaftliche oder Fach- und Sachliteratur handelt, die bei den Ausleiherhebungen der öffentlichen Bibliotheken nicht aufscheinen und deshalb keine Ausschüttungen aus der regulären Bibliothekstantieme erhalten.
In dem Bereich Hörfunk und Fernsehen wird es nur eine Hauptausschüttung im Juli geben, da die Einnahmen von der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) fast vollständig im ersten Halbjahr 2021 eingingen. Erfreulich ist die Steigerung in der Sparte Fernsehen/private Vervielfältigung: Hier ist eine 20%ige Steigerung bei der Quote festzustellen.
Die Quotenübersicht 2022 zu den einzelnen Bereichen der Ausschüttungen ist hier online abrufbar.
Die Ausschüttungsquoten 2022 werden vom Vorstand der VG WORT vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat beschlossen.
Weitere Informationen zu den Ausschüttungen sind hier online abrufbar.
Wahrnehmungsvertrag abschließen!
Autorinnen und Autoren, die an den Ausschüttungen der VG WORT teilnehmen wollen, müssen mit der VG WORT einfach nur einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Das ist kostenlos. Der Vertrag muss bei der VG WORT bis zum 31. Dezember postalisch eingehen, damit eine Meldung noch zum jeweiligen Jahr möglich ist. Außerdem müssen die veröffentlichten Werke bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Informationen dazu gibt es auf der Website der VG WORT.
Blogbild: Sandra Uschtrin