
Um die private Altersvorsorge steht es bei vielen Autorinnen und Journalisten nicht zum Besten. Wie gut, dass es da das Autorenversorgungswerk der VG WORT gibt. Dort können sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro beantragen.
Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Freiberufliche, hauptberufliche Autorinnen und Autoren können vom Autorenversorgungswerk der VG WORT einen einmaligen Zuschuss zu ihrer privaten Altersvorsorge erhalten. Um diesen Zuschuss zu bekommen, müssen sie unter anderem:
- Wahrnehmungsberechtigte oder Mitglieder der VG WORT sein;
- hauptberuflich seit mindestens 5 Jahren mehr als 50 % ihrer Einkünfte aus freiberuflicher schriftstellerischer/journalistischer Tätigkeit beziehen;
- mindestens 50 Jahre alt sein;
- den Zuschuss beantragen; das geht bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das gesetzliche Rentenalter erreichen.
Bezuschusst werden Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen oder Sparverträge, die jeweils zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse bestehen. Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass die Auszahlung dieser Verträge nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt. Die bei Ablauf fällige Summe muss mindestens 5.000 Euro betragen.
Zeitpunkt und Höhe der Auszahlung und noch mehr Wissenswertes
- Der Antrag kann ab dem 50. Lebensjahr bis zum Eintritt ins gesetzliche Rentenalter gestellt werden.
- Ein Antrag muss bis zum 31.12. des laufenden Jahres eingegangen sein.
- Die Auszahlung erfolgt Mitte November des Folgejahres.
- Der Zuschuss entfällt, wenn der oder die Antragsteller*in vor der Auszahlung verstirbt.
- Die Höhe des Einmalbetrags wird jährlich durch den Stiftungsrat nach Ablauf der Antragsfrist festgelegt und beträgt im Einzelfall höchstens 50 Prozent der Anlagesumme bzw. der bezuschussbaren Summe. Der Höchstzuschuss beträgt derzeit maximal 7.500 Euro.
- Der Vertrag darf nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr fällig werden; die Summe muss bei Ablauf mindestens 5.000 Euro betragen.
- Der mögliche Zuschussbetrag hat sich auf 7.500 Euro erhöht; er kann im Falle der Auszahlung aber nur höchstens 50 Prozent der Ablaufsumme der Verträge betragen.
- Der Zuschuss wird direkt an die oder den jeweilige*n Antragsteller*in ausgezahlt.
- Der einmalige Zuschuss zählt zu den Einkünften aus Autorentätigkeit und unterliegt damit der Einkommen- und Umsatzsteuer.
Wo gibt es das Formular für den Antrag?
Das Antragsformular und die Richtlinien zum Nachlesen sind direkt auf der Homepage der VG WORT abrufbar. Es gibt sie zum Download als PDF, und zwar beim Meldeportal T.O.M. unter dem Stichwort »Papierformulare/Merkblätter« und dort unter »Dokumente ausdrucken«.
Da werden Sie geholfen!
Anträge zu stellen fällt vielen nicht leicht. Denn oft sind sie auf Fachchinesisch geschrieben. Man tut sich schwer, sie zu verstehen und richtig auszufüllen. Das Autorenversorgungswerk kennt das. Gerne hilft man Ihnen dort bei Fragen und Problemen weiter; per Mail via [email protected] oder telefonisch unter 089/51412-42.
Wer enthält keinen Zuschuss?
Autoren und Journalistinnen, die bereits Zahlungen vom Autorenversorgungswerk bekommen oder bekommen haben, erhalten den Zuschuss nicht.
Adresse:
Autorenversorgungswerk der VG WORT
Untere Weidenstraße 5
81543 München
Telefon (089) 514 12 42
Telefax (089) 514 12 40
E-Mail: [email protected]
Links
https://www.vgwort.de/die-vg-wort/sozialeinrichtungen/autorenversorgungswerk.html
https://tom.vgwort.de/portal/paperFormShow
https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/paperforms/avw_antrag.pdf
https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/paperforms/avw_richtlinien_II.pdf
Blogbild: Foto: Silvia, Pixabay