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VS gegen Offenen Brief

Branchen-News
Sandra Uschtrin
Bild eines offenen Briefes

VS gegen „Offenen Brief der Verleger und Agenten“

Auf Initiative der Agentin Elisabeth Ruge und der Verleger Jonathan Landgrebe, Jonathan Beck gelangte kurz vor Weihnachten ein sogenannter „Offener Brief zum Urheberrecht an die Bundesregierung“ an die Öffentlichkeit, der in der Buchbranche für Wirbel sorgte. Zwar wird darin das Vorhaben der Regierung begrüßt, die wirtschaftliche Lage von AutorInnen und anderen Urhebern zu verbessern. Nicht einverstanden sind die derzeit über 1.200 Personen, die den Brief unterzeichnet haben, aber mit der geplanten Neuregelung, dass man als AutorIn nach fünf Jahren die Rechte vom Verlag zurückrufen kann, wenn ein besseres Angebot für die Nutzung dieser Rechte vorliegt. Der ursprüngliche Verlag kann den Rückruf dann nur noch abwenden und das Werk weiter in seinem Programm behalten, wenn er die neuen Konditionen des Gegenangebots akzeptiert (er hat also ein „Vorkaufsrecht“).

Die Verfasser des Offenen Briefes warnen, ein solches Rückrufrecht für UrheberInnen habe gravierende Folgen für den Buchmarkt. Wörtlich heißt es: „Unter dieser Voraussetzung wird es den Verlagen unmöglich, Risiken einzugehen und in Bücher mit langfristiger Perspektive zu investieren, gerade dann, wenn mit ihnen eben keine kurzfristigen Gewinne verbunden sind. Unter solchen Voraussetzungen wäre es Verlagen nicht einmal mehr möglich, Übersetzungen ins Ausland zu vergeben, da sie auch den ausländischen Verlagen nur für wenige Jahre die Möglichkeit zur Veröffentlichung garantieren könnten. In der bisherigen Form stellt der Gesetzesentwurf alles in Frage, wofür die Verlage, die mit ihren Autor*innen langfristig zusammenarbeiten möchten, stehen.“

Auch AutorInnen wurden dazu aufgerufen, diesen Brief zu unterschreiben. Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ver.di (VS) forderte daraufhin alle Kolleginnen und Kollegen auf, den Offenen Brief nicht zu unterschreiben. Aus der Begründung:

„Bei den Verhandlungen zu einer Novellierung des Normvertrages, die wir vor gut einem Jahr abgeschlossen haben, hielten die Verlage eisern an der Regelung fest, die Gesamtdauer der Urheberrechtsverwertung auf 70 Jahre über den Tod der Autorin oder des Autors hinaus festzuschreiben. Von Seiten des VS haben wir kürzere Zeiten im Interesse der Urheberinnen und Urheber gefordert, mit der Bereitschaft für flexible Reglungen entsprechend den spezifischen Branchenbedingungen.
Durch Vergütungsregeln kann der im Entwurf vorgesehene Rechterückruf nach 5 Jahren durchaus auch branchenspezifisch ausgestaltet werden. Diesen Weg aber will der Börsenverein nicht gehen, die Verlage sollen erneut und weiterhin mit den einzelnen Autoren verhandeln und die Vertragsdauer diktieren können. Die Konsequenzen zum Nachteil der Autorinnen und Autoren dürften jedem Betroffenen zur Genüge bekannt sein.

Es ist uns allen bewusst, dass Urheberinnen und Urheber für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke auf Verleger, Produzenten, Vermittler und andere Verwerter angewiesen sind. Aber eine ‚ewige‘ Rechteübertragung zu Lasten der Autorinnen und Autoren kann dafür nicht unsere Lösung sein. Wir sind bereit, gemeinsam praktikable Wege in Verhandlungen zu finden.
Die Verlage argumentieren andererseits mit den stattfindenden Veränderungen im Buchmarkt. Wir teilen mit ihnen durchaus die Einschätzung, dass große Konzerne wie z. B. Amazon hier ihr Geschäft machen wollen. Vor Amazon und Konsorten müssen sich nur Verlage fürchten, die Autorinnen und Autoren schlecht behandeln: Niemand wird nach 5 Jahren zu solchen Unternehmen wechseln, wenn der Verlag anständige Konditionen vereinbart hat. Autorinnen und Autoren wissen die Leistungen von Verlagen durchaus zu schätzen. Gegen die Politik Amazons gehen wir schon lange massiv an. Gern machen wir das auch mit den Verlagen, das setzt allerdings gemeinsam gefundene faire Vergütungsregelungen voraus.

•    Wir bitten alle Mitglieder nachdrücklich, den offenen Brief gegen die Regelung im Referentenentwurf nicht zu unterzeichnen. Wenn das bedingte Rückrufsrecht fällt, ist uns die entscheidende Möglichkeit genommen, auf faire gemeinsame Vergütungsregelungen zu drängen und diese im Interesse beider Vertragsseiten abzuschließen.

Bitte unterstützt mit uns gemeinsam das Zustandekommen eines verbesserten Urhebervertragsrechtes, wie es der Justizminister vorschlägt. Unterzeichnet den offenen Brief nicht!“

> www.offenerbrief.org/
> http://vs.verdi.de