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VS fordert fairen Anteil für Urheberinnen und Urheber

Branchen-News
Sandra Uschtrin
VS fordert fairen Anteil für Urheberinnen und Urheber

»Autorinnen und Autoren müssen gestärkt und geschützt werden!« Das fordert der VS in in einer Stellungnahme gegenüber dem Justizministerium.

Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di fordert, Autorinnen und Autoren als Urheberinnen/Urheber des Kulturguts Buch in ihren Rechten und damit Einkommenssituationen langfristig zu stärken. In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie habe sich noch einmal deutlicher gezeigt, dass nur wenige professionelle Autorinnen und Autoren wirtschaftlich in der Lage sind, Rücklagen fürs Alter oder schlechte Zeiten zu bilden.

»Unsere Texte werden gelesen, gehört und verfilmt. Urheberinnen und Urheber müssen an jedem wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke partizipieren. Das gilt auch für Umsätze, die mit der Verfügbarkeit ihrer Werke auf Online-Diensten erzielt werden. Hier haben sich ungesunde Strukturen etabliert; die Gesetzgeberin muss umsteuern. Es muss sich etwas ändern,« fordert Lena Falkenhagen, Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di).

»Wir verbitten uns dabei jeglichen Bereich von vergütungsfreien Nutzungen auf Inhalteplattformen im Sinne der DSM-Richtlinie. Deren Geschäftsmodelle sind immer werbefinanziert, jeder Klick und jeder Inhalte-Abruf vergrößern den Profit. Wir fordern einen fairen Anteil für die Urheberinnen und Urheber, deren Werke die Verbraucherinnen/Verbrauchern auf die Plattformen locken«, erläutert Falkenhagen.

Dringend notwendig sei es, die vertragliche Position der einzelnen Autorinnen oder Autoren weiter zu stärken. Um die Durchsetzung der Rechte zu fördern, wird verlangt, die Verbände und Gewerkschaften von Urheberinnen und Urhebern so zu stärken, dass sie die Branchenstandards über kollektive Verhandlungen wirksam mitgestalten können.

Außerdem schließt sich der VS der Forderung der Initiative Urheberrecht nach einer wirksamen Verbandsklage an: »Der Gesetzgeber muss es ermöglichen, dass Urheberverbände Verlage und andere Verwerter wirksam zur Rechenschaft ziehen können, die die Rechte der Urheberinnen oder Urheber planmäßig unterlaufen. Verbände müssen sich schützend vor die eigenen Mitglieder stellen können und dürfen. Einzelne haben Angst davor, als schwierig zu gelten, und schrecken vor der Geltendmachung bestehender Rechte zurück«, so Falkenhagen.

Link:
https://vs.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++6c1091e0-d1bc-11ea-ab44-001a4a160119

Blogbild: Foto: Damir Spanic, unsplash