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Verlegerbeteiligung tritt wieder in Kraft

Branchen-News
Sandra Uschtrin
Verlegerbeteiligung tritt wieder in Kraft

Verlegerinnen und Verleger werden künftig wieder an der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen – wie der Privatkopie – beteiligt und erhalten Ausschüttungen von der VG WORT.

Der Bundesrat hat am heutigen 28. Mai 2021 grünes Licht für die vom Bundestag beschlossene gesetzliche »Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes« gegeben. Damit greift wieder die Verlegerbeteiligung, die aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom April 2016 für einige Jahre aufgehoben worden war.

Verlage werden jetzt wieder regelmäßig an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften (VG) beteiligt. Diese Einnahmen erzielt die VG WORT aufgrund von Vergütungsansprüchen für gesetzlich erlaubte Nutzungen wie etwa der Privatkopie.

In puncto Verlegerbeteiligung heißt es nun:

§ 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche

(1) Auf gesetzliche Vergütungsansprüche nach diesem Abschnitt kann der Urheber im Voraus nicht verzichten. Sie können im Voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden.

(2) Hat der Urheber einem Verleger ein Recht an seinem Werk eingeräumt, so ist der Verleger in Bezug auf dieses Recht angemessen an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach diesem Abschnitt zu beteiligen. In diesem Fall können gesetzliche Vergütungsansprüche nur durch eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Urhebern und Verlegern geltend gemacht werden.

(3) Absatz 2 ist auf den Vergütungsanspruch nach § 27 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.

§ 27b Mindestbeteiligung des Urhebers
Ist der Verleger nach § 63a Absatz 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes oder nach § 27a an der angemessenen Vergütung zu beteiligen, so stehen dem Urheber mindestens zwei Drittel der Einnahmen zu, sofern die Verwertungsgesellschaft keine andere Verteilung festlegt.

§ 137q Übergangsregelung zur Verlegerbeteiligung
§ 63a Absatz 2 und 3 gilt für Einnahmen, die Verwertungsgesellschaften ab dem 7. Juni 2021 erhalten.

Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am 7. Juni 2021 in Kraft treten.

Börsenverein des Deutschen Buchhandels freut sich

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels freut sich über die gesetzliche Wiederherstellung der Verlegerbeteiligung. Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, sagte am 20. Mai 2021, als der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf verabschiedete: »Wir begrüßen es sehr, dass Verlage [...] endlich wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können und der Fortbestand der VG Wort als gemeinsamer Verwertungsgesellschaft von Autor*innen und Verlagen gesichert ist.«

Über 200 Millionen Euro seien den Verlagen in den letzten Jahren entgangen, schreibt der Börsenverein. Die Autorinnen und Autoren, die das Geld zusätzlich erhielten, waren darüber vermutlich nicht traurig. Ihre Schecks von der VG WORT dürften ab 2022 wieder deutlich niedriger ausfallen.

Links
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0401-0500/428-21.pdf
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1005/1005-pk.html
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-urheberrecht-binnenmarkt-842596
https://www.boersenverein.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/boersenverein-zur-umsetzung-der-eu-urheberrechtsrichtlinie/
https://www.vgwort.de
https://www.autorenwelt.de/blog/branchen-news/urteil-zur-vg-wort
https://www.autorenwelt.de/blog/branchen-news/bgh-urteil-mit-reaktionen-der-protagonisten

Blogbild: Foto: Kelly Sikkema, unsplash