
Ab 1. Juli 2024 gelten Mindeststandards in der Bundeskulturförderung. Der ver.di-Honorarrechner steht allen Kulturschaffenden als Serviceangebot zur Verfügung.
Ab dem 1. Juli 2024 gelten Mindeststandards in der Bundeskulturförderung. Bei allen Förderungen, bei denen das Bundesressort für Kultur und Medien mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, müssen nun Honoraruntergrenzen eingehalten werden. Das meldet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in einer Pressemitteilung vom 26. Juni 2024.
Die Basishonorare, die eine Honoraruntergrenze abbilden, wurden von ver.di auf Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) kalkuliert. Kulturschaffende können sich bei der Kalkulation ihrer Honorare jetzt auf diese Basishonorare beziehen. ver.di stellt auf ihrer Website für alle Kunstsparten Beispielrechnungen bereit. Mit dem Rechner www.basishonorare.de können Kreative und Verwaltungen dort die Honorare kalkulieren.
„Die Verpflichtung zu Honoraruntergrenzen läutet ein fundamentales Umdenken in der Kulturförderung ein. Aus dieser Innovation darf kein Bürokratiemonster für Verwaltungen entstehen. Daher werbe ich für die Verwendung eines Modells, das für alle Gewerke und Tätigkeiten genutzt werden kann und sich auf den in der Branche und der Verwaltung etablierten Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezieht“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen.
Warum gibt es den neuen Honorarrechner für Basishonorare?
Kultur ist Arbeit. Von Arbeit soll man leben können. Bisher ist das meistens nicht der Fall: Viele selbstständige Kulturschaffende arbeiten ein (Erwerbs-)Leben lang in Projekten, die öffentlich gefördert werden – und stehen am Ende trotzdem ohne Rente da. Die COVID-Krise hat gezeigt, dass es vielen Künstlerinnen und Künstlern nicht möglich ist, für Phasen vorzusorgen, in denen sie kein Geld verdienen. Denn es wurde bisher einfach nicht genug gezahlt.
Der Fachbereich Kunst & Kultur von ver.di hat daher ein Berechnungsmodell für faire Entlohnung im Kulturbereich entwickelt. Ziel sind Basishonorare und deren verbindliche Verankerung in Förderrichtlinien. Das heißt, dass nur dann eine Förderzusage möglich ist, wenn Basishonorare kalkuliert werden.
Rechner Basishonorare
ver.di Kunst und Kultur stellt auf ihrer Website Basishonorare den neuen Honorarrechner bereit. Dort wird erläutert, wie das Berechnungsmodell funktioniert. Grundlage ist der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Praxisbezogene Faktoren wie reale Arbeitszeit und unternehmerische Kalkulation spielen bei den Berechnungen ebenfalls eine Rolle.
Denn: Jede selbstständige Arbeit, die durch öffentliche Kulturförderung finanziert ist, soll ab sofort fair bezahlt werden. Und: Die Arbeitszeit von Künstler*innen ist mehr, als das Publikum sieht, liest, hört.
Beispielhonorare für selbsständig Kreative
Weitere Informationen und viele Beispielhonorare finden sich in der ver.di-Präsentation Basishonorare für selbstständige Kreative. Dort wird das Konzept ausführlich vorstellt.
Foto: Wolfgang Mennel, Pixabay