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ver.di fordert Nachbesserungen für UrheberInnen beim Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht

Branchen-News
Sandra Uschtrin
verdi kritisiert Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht

ver.di mahnt eine Verbesserung der Einkommenssituation von Urheberinnen und Künstlern an und kritisiert den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat eine Verbesserung der Einkommenssituation von Urheberinnen sowie ausübenden Künstlern angemahnt. Der im Januar vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte Gesetzentwurf könne jedenfalls „nur ein Zwischenschritt“ sein, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. Bei dem Gesetzentwurf geht es um die Absicherung einer Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen gemeinsamer Verwertungsgesellschaften, um die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage sowie um Anpassungen im Bereich des Text- und Data Minings.
 
»Als mitgliederstärkste Gewerkschaft von Urheberinnen, Urhebern und ausübenden Künstlerinnen und Künstlern in Deutschland erwarten wir, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht zu spür- und messbaren Verbesserungen der Einkommenssituation unserer Mitglieder führt. Wir kritisieren, dass die für die Urheberinnen und Urheber wichtigen vertragsrechtlichen Themen offensichtlich nachrangig geregelt werden sollen«, sagte Schmitz.

»Es ist im wirtschaftlichen Interesse aller Beteiligten, die gemeinsamen Verwertungsgesellschaften zu erhalten, damit sie ihre erfolgreiche Arbeit gestärkt fortsetzen können«, betonte Schmitz. Der Entwurf des Justizministeriums geht jedoch über das Erforderliche hinaus. Es soll ein gesetzlicher Anspruch der Verlage geschaffen werden, den die AutorInnen und ÜbersetzerInnen im Vertrag ausschließen können sollen. »Wir wissen, wie das aufgrund der Machtverhältnisse faktisch häufig endet. Die Vertragsinhalte werden meist von den Verlagen vorgegeben. Ohne gleichzeitige Stärkung der vertraglichen Position der Urheberinnen und Urheber ist die Möglichkeit des Ausschlusses deswegen nur eine theoretische Option. Wir fordern weiterhin, dass eine solche Beteiligung unter Partnern auf Augenhöhe vereinbart wird«, bekräftigte Schmitz. Deswegen müssten Verlegerbeteiligung, Presseverlegerleistungsschutzrecht und Urhebervertragsrecht unbedingt zusammen gedacht, zumindest aber aufeinander abgestimmt werden.

»Die Frage nach angemessener und verhältnismäßiger Vergütung ist eine Verteilungsfrage. Wenn diese bei der Regelung der Verlegerbeteiligung und dem Presseverlegerleistungsschutzrecht unerwähnt bleibt, so ist sie bei der anstehenden Umsetzung der urhebervertragsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie zu berücksichtigen. Solidarität und Fairness sind keine Einbahnstraßen«, betonte Schmitz.

In diesem Zusammenhang kritisierte Schmitz die im Gesetzentwurf angedachte Vergütungsfreiheit für die Nutzung von Data Mining zum Zwecke der Wissenschaft. »Deep Learning wird bereits jetzt für die Automatisierung von Schreiben und das Übersetzen benutzt. Dass den Maschinen das Trainingsmaterial gratis zur Verfügung gestellt werden soll, ist für uns nicht akzeptabel«, so Schmitz.

ver.di vertritt in Deutschland rund 45.000 hauptberufliche UrheberInnen beziehungsweise ausübende Künstlerinnen un Künstler und ist damit die mitgliederstärkste Organisation von professionellen Kreativschaffenden.

> https://dju.verdi.de

Blogbild: Justitia (Maarten van Heemskerck, 1556), Ausschnitt