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Sonderverteilung Bibliothekstantieme

Branchen-News
Sandra Uschtrin
Bild zur Meldung zur Sonderverteilung Bibliothekstantieme

Einreichfrist endet am 31. Januar 2016

Alle drei Jahre führt die Verwertungsgesellschaft WORT das Meldeverfahren „Sonderverteilung Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken“ durch. Es richtet sich an alle UrheberInnen (Autorinnen, Übersetzer, Herausgeberinnen, Bearbeiter) mit Wahrnehmungsvertrag, deren Werke zwar in den Ausleihbeständen der öffentlichen Bibliotheken einstehen, die aber in den vorangegangenen drei Jahren keine Bibliothekstantiemen erhalten haben.

Belletristische und autobiografische Printbücher sowie belletristische und autobiografische Printbeiträge in Anthologien und literarischen Zeitschriften einschließlich Kinder- und Jugendliteratur sowie Lyrik, die seit 2006 erschienen sind und eine ISBN/ISSN-Nummer haben, können einmalig bis zum 31. Januar 2016 gemeldet werden.
Meldeformulare gibt es bei Gabriele Nagel, Telefon: 089/51412-76, Mail: [email protected]

> www.vgwort.de

Foto: Historische Bände im Regal im Prunksaal der Österreichischen Nationalbibliothek (ehem. Hofbibliothek) in Wien, Autor: Malt