
Nicht nur die VG WORT*, auch der Deutsche Literaturfonds vergibt nun im Rahmen von NEUSTART KULTUR Gelder an Autor*innen. Ab dem 15. September 2021, 12 Uhr, können manche Verlagsautorinnen und -autoren über die Sonderförderung »Ausgefallen!« einmalig 4.000 Euro beantragen.
Die Corona-Pandemie und der Lockdown haben Kulturveranstaltungen, Buchmessen und stationären Buchhandel in den letzten zwei Jahren stark beeinträchtigt. Autor*innen mit Neuerscheinungen seien – so der Deutsche Literaturfonds auf seiner Website – besonders benachteiligt worden. Sie hätten kaum Einnahmen durch Veranstaltungen generieren können. Außerdem hätten sie durch die fehlende öffentliche Aufmerksamkeit weniger Buchverkäufe für ihre Neuerscheinungen erzielt. Das Förderprogramm »Ausgefallen!« soll hier helfen. Autor*innen erhalten 4.000 Euro als Kompensation für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie nicht stattfinden konnten oder verschoben wurden. Insgesamt sollen 5 Millionen Euro verteilt werden.
Leider können nur einige Autor*innen diese Sonderförderung beantragen. Das Geld reicht für rund 1.250 Personen. Selfpublisher sind davon komplett ausgeschlossen – warum eigentlich? Schließlich handelt es sich bei den Fördergeldern um Steuergelder, die auch Selfpublisher aufgebracht haben.
Wer kann sich für die Sonderförderung vom Deutschen Literaturfonds bewerben?
Bewerben können sich Verlagsautorinnen und -autoren, die
- im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 ein deutschsprachiges literarisches Buch in einem Verlag veröffentlicht haben, der Mitglied im Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist oder ein eigenständiges Verlagsprogramm mit mindestens drei Autor*innen verlegt. Publikationen im Eigenverlag sind ausgeschlossen. Neben Belletristik (erzählende Literatur, Lyrik, Kinder- und Jugendbuch, grafische Literatur) werden auch Essayistik und literarische Biografien gefördert. Nicht gefördert werden Übersetzungen, Sachbücher, Fachbücher, wissenschaftliche Werke und dramatische Texte;
- im genannten Zeitraum zumindest vorübergehend Mitglied der Künstlersozialkasse gewesen sind. Alternativ kann der Nachweis von Einnahmen aus literarischer Tätigkeit (mindestens 50 Prozent der Gesamteinnahmen) erfolgen.
- nachweisen können, dass sie mit ihrer Publikation eine honorierte Veranstaltung oder Lesung gehabt hätten.
Es wird pauschal je Autor*in einmalig die Summe von 4.000 Euro gezahlt. Jede Autorin, jeder Autor kann sich nur einmal bewerben.
Antragsverfahren für AUSGEFALLEN!
Anträge können ab dem 15. September 2021 gestellt werden. Autor*innen müssen ihren Antrag in digitaler Form mit allen Unterlagen an den Deutschen Literaturfonds richten. Das Online-Antragsformular wird am ersten Tag des Antragszeitraums um 12 Uhr freigeschaltet, und zwar hier: https://deutscher-literaturfonds.de/neustart-kultur/autoren-sonderfoerderung-ausgefallen/online-formular-nr-5-ausgefallen/.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- das vollständig ausgefüllte Online-Formular Nr. 5 (abgefragt werden Kontaktdaten, Bankverbindung);
- den Nachweis über die Buchveröffentlichung (Titel, Verlag und ISBN) sowie den Veröffentlichungstermin;
- den Nachweis über die zumindest vorübergehende Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2021 (z.B. KSK-Jahresabrechnung für 2020) oder den Nachweis von Einnahmen aus literarischer Tätigkeit (mindestens 50% der jährlichen Gesamteinnahmen) aus dem Jahr 2018 oder 2019 (z.B. Steuerbescheid für 2018 oder 2019);
- den Nachweis über mindestens eine geplante und ausgefallene honorierte Lesung (z.B. Veranstaltungsvertrag/-ankündigung und Absage oder unterschriebene Erklärung des Verlags);
- eine Veröffentlichungsliste sowie
- einen Kurzlebenslauf auf dem aktuellen Stand.
Folgende Dateiformate sind erlaubt: pdf, doc, docx, xls, xlsx, gif, jpg, jpeg, png; maximale Dateigröße je Dokument: 5 MB. Der Deutsche Literaturfonds bittet die Antragsteller*innen, mehrseitige Dokumente je Kategorie in einer Datei zusammenzufassen (z.B. als mehrseitiges PDF- oder Word-Dokument).
Die Bearbeitung der Anträge sowie die Auszahlung bewilligter Mittel erfolgt in der Reihenfolge der Bewerbungen. Der Deutsche Literaturfonds beendet dieses Programm, sobald die bewilligten Sondermittel ausgeschöpft sind. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Fragen zu »Autoren-Sonderförderung AUSGEFALLEN!« richten Sie bitte an [email protected] oder telefonisch: 06151 409 325.
*Auch die VG WORT vergibt momentan Gelder an Autorinnen und Autoren, siehe dazu diesen Blogeintrag.
Links
https://deutscher-literaturfonds.de/neustart-kultur/autoren-sonderfoerde...
https://deutscher-literaturfonds.de/neustart-kultur/autoren-sonderfoerde...
Blogbild: Tabrez Syed, unsplash