Im vielen Verlagen ist KI längst angekommen. Sie hilft zum Beispiel beim Schreiben von Klappentexten. Nun hat der Börsenverein, Berufsverband der Verleger:innen und Buchhändler:innen, eine Liste mit FAQ in Sachen KI erstellt. Dabei geht es vor allem um urheberrechtliche Aspekte.
Auf der Website des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gibt es seit Kurzem eine Unterseite zum Thema »Künstliche Intelligenz im Verlagsbereich«. Eine FAQ-Liste enthält Fragen zu den derzeit drei Bereichen »Input«, »Output« und »Nutzung von KI durch Verlage und Urheber«. Wer die Antworten wissen möchte – sie verbergen sich hinter dem Button »Mehr erfahren« –, muss allerdings Mitglied im Börsenverein sein. Und eine solche Mitgliedschaft ist teuer und außerdem nicht für alle möglich.
Der Börsenverein schreibt auf dieser Seite zum Thema KI: »Urheberrechtliche Fragen stellen sich vor allem in Bezug auf die genutzten Trainingsdaten (Input), aber auch im Hinblick auf die Ergebnisse (Text oder Bilder) der KI (Output). Zudem müssen Verlage sich die Frage stellen, wie sie mit der Nutzung von KI insgesamt umgehen wollen. Unsere Antworten sind als allererste rechtliche Einschätzungen zu verstehen, an denen wir permanent weiterarbeiten werden. Wir sind daher offen für Kritik oder weitere Fragen.«
Doch auch die Fragen sind bereits aufschlussreich. Hier sind sie:
KI in Verlagen
1. Input
1.1. Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke zum Training einer KI benutzt werden?
1.2. Gibt es Schrankenregelungen, die die Nutzung von Werken zum Training einer KI erlauben?
1.3. Wie kann man verhindern, dass öffentlich zugänglicher Content ausgelesen wird?
1.4. Wie muss der Nutzungsvorbehalt bei E-Books und Printbüchern aussehen?
1.5. Was lässt sich tun, wenn die eigenen verlegten Werke illegal durch die KI genutzt wurden?
1.6. Ist eine Lizenzierung von Werken zum Training von KI auf Basis der jetzigen Verlagsverträge möglich?
2. Output
2.1. Sind KI-Erzeugnisse wie Texte, Bilder oder Musikstücke urheberrechtlich geschützt?
2.2. Kann der Nutzer einer KI am Erzeugnis Urheberrechte erwerben?
2.3. Entsteht an den Erzeugnissen der KI ein Leistungsschutzrecht?
2.4. Darf ein KI-Erzeugnis ohne Genehmigung des Unternehmens, z.B. OPEN AI, veröffentlicht werden?
3. Nutzung von KI durch Verlage und Urheber
3.1. Nutzung von KI durch Verlage und Urheber
3.2. Darf ein Verlag eine Übersetzung durch KI anfertigen lassen / ein Hörbuch durch eine KI einsprechen lassen?
3.3. Erwerben die KI-Unternehmen Rechte an den eingegebenen Fragen/Texten (Prompts)?
Auf der Website des Börsenvereins gibt es unter der Rubrik »Beratung & Services« viele Informationen, die auch für Autor:innen/Selfpublisher interessant sind. Nicht alle Bereiche sind dort exklusiv für Mitglieder. Öffentlich zugänglich sind zum Beispiel das sehr empfehlenswerte »ABC des Zwischenbuchhandels« oder die hilfreichen Infos im Bereich »Barrierefreiheit«.
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