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KI-Leitfaden für den Buchsektor des EWC

Branchen-News
Sandra Uschtrin
KI-Leitfaden für den Buchsektor des EWC

Den KI-Leitfaden für den Buchsektor gibt es jetzt aktualisiert und in deutscher Übersetzung. Er enthält wichtige vertragliche und technische Empfehlungen zum einvernehmlichen Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Für alle, die in der Buchbranche arbeiten ein Muss! Besonders aber für Autorinnen und Übersetzer, die hier tolle Empfehlungen erhalten, wie sie ihre Verlagsverträge zukunftssicher ausgestalten können.

Der European Writers’ Council (EWC) hat einen 22-seitigen KI-Leitfaden für den Umgang mit generativer künstlicher Intelligenz verfasst. Dieser Leitfaden wurde jetzt im Auftrag des Netzwerks Autorenrechte übersetzt und aktualisiert.

Der KI-Leitfaden enthält unter anderem zehn Empfehlungen für faire Arbeitsbeziehungen im Buchsektor beim Umgang mit generativer KI sowie konkrete Anleitungen und Vorschläge, wie sich diese Empfehlungen – etwa in Verlagsverträgen – praktisch umsetzen lassen.

Der KI-Leitfaden und seine Zielgruppe

Zielgruppe sind Autorinnen, Illustratoren, Hörbuchsprecherinnen, Übersetzer, Mitarbeiterinnen in Verlagen, Buchhändler, Agentinnen, Veranstalter und Literaturvermittlerinnen sowie alle, die mit der Buchbranche zu tun haben.

Zu finden sind in dem Leitfaden viele wichtige Empfehlungen. Hier zwei Beispiele für die Gruppe der Autor:innen, die ihre Verlagsverträge in Zukunft noch gründlicher studieren sollten und ihre Werke im Zweifelsfall im Selfpublishing herausbringen können:

»Verlage und andere Vertragspartner holen das schriftliche Einverständnis der Urheber:innen ein, bevor sie auf deren Werke GenKI anwenden. Das umfasst synthetische „Stimmen“ für Hörbücher, Maschinenübersetzungen, KI-generierte Cover und jegliche andere Bearbeitungen und Transformation des Werks mithilfe generativer KI.
Urheber:innen haben das Recht, auf menschlicher Arbeit zu bestehen und dementsprechend KI-generierte Cover, KI-Audiobuch-Bearbeitungen und Maschinenübersetzungen ihrer Werke abzulehnen, ohne dass dies negative Konsequenzen, etwa Kürzungen bei Honorar, Lizenzerlösen und Tantiemen, nach sich zieht. Verlage wiederum müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen von Urheber:innen zur Kenntnis gebracht wird, wenn ein Werk GenKI-Komponenten (Text, Übersetzung, visuell) enthält.« (Seite 7)

»Urheber:innen und Verlage sollten vereinbaren, dass Autor:innen berechtigt sind, eine Lizenz zur Sprachausgabe des Werks mittels künstlicher und/oder synthetischer Stimmen zu verweigern. Ein Einverständnis zu einer „KI-Ausgabe“ ist von Autor:innen grundsätzlich in Schriftform zu erteilen; zugleich darf die Ablehnung von GenKI-Stimmen oder das Bestehen auf menschliche Sprecher:innen nicht mit etwaigen Nachteilen verbunden sein. Manche Verlage und Hörbuchproduzenten mögen dies, veranlasst durch wirtschaftliche Überlegungen, anders sehen und bei KI-Verweigerung der Autor:innen auf die Verwertung eines Titels als Audiobook verzichten. Es steht zu hoffen, dass die Wertschätzung menschlichen kreativen Schaffens und menschlicher Kulturtechniken sich auf Dauer durchsetzen wird.« (Seite 14)

Blogbild: Alexandra Koch, Pixabay